Hallo.
Ich habe mich diese Woche von meinem Lebensgefährten getrennt.
Nun weiss er, dass ich seit kurzer Zeit neu verliebt bin und behauptet, dass er so ja keinen Unterhalt für unser gemeinsames Kind zahlen muss, da ich die Trennung mit Absicht herbei geführt habe und kurze Zeit wohl zweigleisig gefahren in.
Weiterhin ist er der Meinung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, eben weil ich Ihn hintergangen habe.
Ich kann es mir so überhaupt nicht vorstellen. Finde auch keinerlei HInweise im Internet.
Habt Ihr Erfahrung damit?
Muss auch dazu sagen, dass ich Ihm in keinster Weise sein Kind "wegnehmen" möchte und er es so oft wie es nur geht auch sehen kann... Ich denke, dass weiß er auch.
Alles so schwierig eben.
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten.
LG Sturmine
Kann er die Unterhaltszahlung verweigern?
Hallo,
Unterhalt muss immer der für das Kind zahlen, bei dem es nicht lebt. Ob Du einen neuen Partner hast oder ob Du den KV betrogen hast, spielt dafür überhaupt keine Rolle.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn Du allein sorgeberechtigt ist, hat er keine Chance das Kind bei sich zu behalten, wenn ihr das gemeinsame habt, eine geringe Chance. Wenn es - wie meist - so ist, dass Du von klein auf der betreuende Teil und er der arbeitende Teil war, dann wird das auch so bleiben.
LG
Danke Comapo.
Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich war immer schon die hauptbetreuende Person, da er auf Montage arbeitet.
Arbeiten sind wir beide schon immer in Vollzeit.
Ich mache mir wirklich Gedanken.
mach dir keien 'Gedanken, es gibt einen guten Grund warum du darüber nichts im Internet findest-weils Blödsinn ist.
Hi,
du brauchst dir keine Gedanken zu machen: selbstverständlich muss er Unterhalt für euer Kind zahlen, wenn es bei dir lebt!
Schnurzpiepegal, wer die Trennung "herbeigeführt" (doofes Wort) hat.
Das ist jetzt wahrscheinlich sein verletzter Stolz (er darf ja auch zurecht verletzt sein). Vielleicht ist es ein ziemlich ungeschickter Versuch, dich doch noch zu halten. Frei nach dem Motto: wenn ich ihr kein Geld geben, kann sie es sich nicht leisten, sich von mir zu trennen.
Das hat mein Nochmann auch versucht. Und war dann ziemlich sauer, als das so nicht funktioniert hat...
Lg
Nina
Hallo,
so ist es Teils in den USA , aber hier in D ist es lächerlich was er da sagt.
Dein Lebensgefährte ist den Kind Unterhaltspflichtig , des einzige was sein kann des er dir so kein Unterhaltzahlen muss . Ausserde ist es miest hier in D so der der Mutter des Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird , aber er kann ja gern gegen angehen .
Ich denk bei ihm ist des ganze jetz verlezter stolz , und ehere mehr heisse Luft .
Lass dich nicht verunsichern , im Notfall such dir ein Anwalt.
Er kann nicht einfach den Unterhalt nicht zahlen . Den des Kind hat ein anrecht drauf .
Lg Martina
Beim unterhalt steht die Schukldfrage nicht zur debatte. der, bei dem das Kind nicht ebt, muss Unterhalt zahlen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht richtet sich danach, wo das Kind platt gesagt gut/besser aufghoben ist (kiGa, Schule, gewohntes Umfeld)
ist ja eigentlich ein witz, was hier in diesem lande so abgeht, wenn frau fremdgeht und scheidung damit verursacht dasrf der alte depp noch zahlen ! deutschland ist ein witzeland,mehr nicht