Einvernehmliche Scheidung - Absenkung der Kosten um 25%

Hallo,

ich habe letzte Woche über das Amtsgericht eine Abschrift der Beantragung des Scheidungsverfahrens bekommen (mein Noch-Mann ist der Antragssteller).

Es handelt sich bei uns um eine einvernehmliche Scheidung, es gibt nichts, worüber noch gestritten werden muss.

In der Antragsschrift waren unsere Einkünfte aufgelistet + 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich + unsere Tochter.

Ich habe gelesen, dass, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, die Kosten um 25 % abgesenkt werden können. Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Muss das dann in der Antragsschrift gleich mit aufgeführt sein, oder entscheidet dies das Gericht von sich aus, da immer wieder in dem Antrag die Rede von einer einvernehmlichen Scheidung ist.

Im Gegenzug wurde jedoch für meinen Mann Verfahrenskostenhilfe beantragt.

Bin mir nicht sicher, ob ich da jetzt irgendwas machen muss. Ggf. spreche ich meinen Noch-Mann darauf an, dass er bei seinem Anwalt noch einmal nachhaken soll.

Kennt sich hier wer aus? Danke :)

1

Nein, so etwas gibt es nicht.

3

Na die Antwort ist schon mal falsch.

2

Das muss beantragt werden bei Gericht durch den Anwalt. Und ich kenne es nur im ZUsammenhang, wenn der Anwalt selbst auf einen Teil seines Honorars verzichtet (ich weiß nicht, ob das Bedingung ist). Dann kann...und nur KANN... Das Gericht dem Antrag zustimmen und die Kosten mindern.

4

Welcher Anwalt würde wohl auf einen Teil seiner Gebühren verzichten ? Warum auch ?

6

Das gibt es schon.
Aus dem selben Grund, warum Supermarktketten bei bestimmten Produkten auf einen Teil ihres Gewinns verzichten.
Marketing ist was schönes ;-)

Bei einer EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG gibt es keinen Krieg und für Anwälte kaum Arbeit. Alles müssen die Beiden selbst regeln und auf eigene Kosten. Also vorher. Und da Anwälte auch bloß Geld verdienen wollen, ihre Zeit aber auch begrenzt ist, locken sie eben genau diese Leute.

5

Hallo,

nein so etwas gibt es nicht.

Dein Mann hat Verfahrenskostenhilfe durch seinen Anwalt beantragen lassen. Diese wird dann die Kosten - sofern bewilligt - deines Mannes erstatten. Du kannst dem Scheidungsantrag selbst zustimmen. Sofern du keine weiteren Anträge im Verfahren oder im Termin stellen willst, kannst du ohne Anwalt auftreten. So fallen dir keine Kosten an.

Liebe Grüße
Moesha1409

7

Danke für die, wenn auch doch unterschiedlichen, Antworten :) Nein, es gibt nix zu regeln, wir konnten uns im Vorfeld über alles einigen, eben weil wir uns und unserer Tochter den Scheidungskrieg ersparen wollen. Der Scheidung stimme ich gänzlich zu. Auch wenn für mich aktiv keine Kosten enstehen, teilen wir uns am Ende die Summe X, die auf der Anwaltsrechnung meines Noch-Mannes steht.

Viele Grüße
chaos.0815

8

Wenn das so bleibt funktioniert das auch so. Kommt er jetzt aber beim Termin mit noch irgend einem Antrag, dann hast du nur die Option dem zuzustimmen.
Nein sagen kannst du nicht, denn das wäre ein Antrag zu dem du nicht berechtigt bist und einen Anwalt brauchst.