Hallo zusammen,
mein Mann und ich trennen uns gerade (sehr freundschaftlich). Da er noch nie gut mit Geld umgehen konnte, bin ich ein wenig besorgt, was meine Haftungspflichten als Ehefrau anbelangt - da ich zukünftig (nach erfolgter Trennung aber vor der Scheidung) keinen Überblick und keinen Einfluss mehr auf seine Finanzhaushaltsführung habe.
Abgesehen von einem Gemeinschaftskonto haben wir keine gemeinsamen Finanzen. Er hat eine Kreditkarte und jetzt im Rahmen seines Umzuges ein Darlehen aufgenommen. Kann ich zum Mittragen seiner Schulden (Kreditkarte, Darlehen) herangezogen werden? Worauf muss ich achten?
Danke vorab für die Info und Gruß
Vanillie
Kredite etc. - was trage ich als Ehefrau mit?
Nein. Seine Schulden sind seine Schulden und Deine Schulden sind Deine Schulden. Ich hoffe und wünsche mir, dass dieser Irrglaube, dass man für jemand anderen haftet, bald mal aufhört.
Gottseidank! Danke Dir für die schnelle Antwort! :)
Vanillie
Hallo Vanillie,
wenn er Schulden auf eurem Gemeinschaftskonto macht - sprich: es heillos überzieht - haftest du sehr wohl als Mitinhaber.
Ich habe das schon durch und weiß, wovon ich spreche.
Du solltest dich so schnell wie möglich als Mitinhaber streichen lassen.
Was er mit seinen Konten macht und wieviel Darlehen er auf seinen Namen aufnimmt, geht dich in der Tat finanztechnisch nichts an.
Nici
Hallo!
Ich wüsste jetzt keine Bank die jemandem aus einem Gemeinschaftskonto mal eben so austrägt. Die Bank würde ja freiwillig auf jemanden Verzichten der für Schulden auf den Konto haftet - und das macht keine.
Es bleibt nur die Auflösung des Kontos - der aber beide zustimmen müssen.
Wenn jetzt Ex das Konto beliebig überzieht wird die Sache kompliziert:
Der Bank gegenüber haftet ihr als Gemeinschuldner, d.h. die Bank kann sich aussuchen von wen sie sich das Geld wiederholt. Irgendwelche Einwendungen "Des hat abbä mein eggs ausgebebe" interessiert die Bank nicht.
Was du hast ist, wenn du die Ausgaben nachweisen kannst, einen Haftungsanspruch gegen deinen Ex.
Dieser ist aber eher zweifelhaft, denn wenn die Bank da schon nix holen kannst, dann wird zu auch nicht erfolgreicher sein.
Gruß
Smartie
Ich wüsste jetzt keine Bank die jemandem aus einem Gemeinschaftskonto mal eben so austrägt. Die Bank würde ja freiwillig auf jemanden Verzichten der für Schulden auf den Konto haftet - und das macht keine.
Tja, da muss man zur Selbsthilfe greifen und munter Geld abbuchen, bis die Bank das Konto schließt
Dieses Geld - was einem ja nicht gehört - gibt man dann lächelnd zurück... Nebst ein paart zwischenzeitlich aufgelaufener Zinsen. Das ist aber immer noch billiger, als den Ex Schulden machen zu lassen.
Gruß
Manavgat
Du musst unbedingt dieses Gemeinschaftskonto auflösen. Wenn er hier eine Überziehung auslöst, dann bist Du in der Haftung.
Ansonsten kann Dir nichts passieren, es sei denn, Du hast für irgendwelche Kreditverbindlichkeiten unterschrieben und auch dann gibt es noch Fälle, bei denen Gerichte mit Mithaftung kippen, weil die Ehefrau mittelos gewesen ist und Zeitpunkt der Kreditaufnahme.
Gruß
Manavgat
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr keinen Ehevertrag habt - dann habt ihr in der sog. Zugewinngemeinschaft gelebt.
Im Falle einer Scheidung bedeutet das, es wird geschaut welche Vermögenswerte die Einzelpersonen zu Beginn der Ehe hatten und wie der Stand zum Ende der Ehe ist. Der Ehepartner, dessen Vermögen mehr zugenommen hat, ist zum Ausgleich ggf. dem anderen Ehepartner in Höhe des hälftigen Zuwachses verpflichtet.
Für Verbindlichkeiten haftet man nur, wenn man den Kreditvertrag / Darlehensvertrag mit unterschrieben hat oder aber sich schriftlich dafür verbürgt hat. Ebenso natürlich, wenn man eigene Vermögenswerte als Sicherheit ggü. der Bank bereitgestellt hat, wie z.B. die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen, Verpfändung von Sparguthaben oder aber eine Grundschuld am eigenen Haus.
Zum Glück sind das keine eigenen Erfahrungsberichte - als Bankerin jedoch glaube ich in diesen Themen ganz fit zu sein.
Alles Gute für Dich.
Abgesehen von einem Gemeinschaftskonto haben wir keine gemeinsamen Finanzen.
Du musst umgehend dieses Konto auflösen!
Wenn er geduldete Überziehungen oder Dispo in Anspruch nimmt, dann bist Du voll in der Haftung.
Mit Kreditkarte und Kredit hast Du nichts zu tun, so lange Du nichts unterschrieben hast.
Gruß
Manavgat