Getrennt lebend mit Kind! Hat KV das Recht Umzug zu verbieten?

Hallo zusammen,

ich lebe seit einigen Monaten von meinem Mann getrennt und bin wieder in einer neuen Beziehung.
Wir haben geplant im nächsten Jahr zu meinem neuen Partner zu ziehen, nur mein Noch Ehemann ist vehement dagegen. Er hat meinen jetzigen Freund nie gesehen, will dies auch nicht.
Wir reden hier von einer Entfernung von 15km und im folgenden Schuljahr würde meine Tochter dann auch umgeschult werden (neues Bundesland) in die dritte KLasse.
Muss mein Ex Mann damit einverstanden sein? Er hätte weiterhin jede Freiheit seine Tochter zu sehen?

LG

1

Hi,

hier hält sich hartnäckig das Gerücht, dass bei einem Umzug unter 50km keine Zustimmung nötig ist. Ich habe keine Ahnung, wo das her kommt, es gibt da weder ein Gesetz noch Rechtsprechung zu, die das so bombenfest aussagt, wie es bei Urbia immer wiedergegeben wird.

Dein Problem werden weniger die 15km sein als

a) Bundeslandwechsel
b) Schulwechsel

Und das berührt beides das GSR, denn zumindest beim Schulwechsel muss er als GSR-Inhaber zustimmen.

Ich würde versuchen mit ihm ein moderiertes Gespräch zu führen (JA, Mediation, Dritte, denen ihr beide vertraut). Alternativ darüber nachdenken, ob nicht auch der Freund zu euch ziehen kann (wieso eigentlich nicht?). Wenn gar keine Einigung erzielt werden kann, muss die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden bzw. das ABR geklärt werden.

Dann muss Dein Mann schon handfeste Gründe bringen, warum er dem widerspricht. Wenn er dann Gründe findet, die dem Kindeswohl widersprechen, kann er ggf. Erfolg haben, wenn nicht, kann ich mir das bei 15km eher nicht vorstellen.

LG

3

Hallo,

mein Freund kann nicht zu uns ziehen, beziehungsweise wäre es nicht sinnvoll, da er ein eigenes Haus hat und in diesem auch sein Büro.

LG

7

Hallo !

"Und das berührt beides das GSR, denn zumindest beim Schulwechsel muss er als GSR-Inhaber zustimmen."

Das ist aber nur die graue Theorie, genau so wie bei medizinischen Behandlungen die nicht Akut sind. In der Praxis schert sich da kein Sch... drum - da muß umgekehrt der KV froh sein wenn eine Schule ihm überhaupt ohne Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde Auskünfte erteilt.

2

Naja, wenn du Pech hast, muß er damit einverstanden sein, da es ein anderes Bundesland ist. Normal sind zwar 15km gar nichts und völlig im normal "erlaubten" Bereich des Umzugs, aber er könnte anfangen zu argumentieren, dass ein Schulwechsel in einen anderes Bundesland IMMER mit großen Problemen verbunden ist. Und damit hat er auch Recht. Jetzt stellt sich nur die Frage, welche beiden Bundesländer es denn sind.

4

Von Berlin nach Brandenburg.

LG

5

Mmmh...also in diesem Fall würde ich mal eher sagen, dass er keine Möglichkeiten hat, da was dagegen zu haben.

6

Nein, er kann dagegen rein gar nichts machen!

Die Ex meines Mannes ist auch von Berlin nach Brandenburg gezogen. Mit Kind. Dagegen hatte er nichts. Sie waren aber bei der Familienhilfe, da wir ein Wechselmodel hier führen.Er wollte das das Kind in der Mitte zur Schule geht. Auch dagegen kam er nicht an. Es hätte alles übers Gericht laufen müssen.Was er aber wegen dem Kind nicht gemacht hat.Also geht er in Brandenburg zur Schule, lebt hier in Berlin und Brandenburg.

Dumm ist nur das, wenn gemeinsame Sorge ist, der Vater den Schulwechsel zustimmen muss.Ansonsten wird das Kind nicht aufgenommen. Manche Schulen fragen da nicht mal nach.

Sag ihm einfach das er da absolut keine Chancen hat. Du liegst unter 50 km.
Notfalls ruf mal beim Jugendamt an.