Trennung, ein Kind nicht verheiratet........

Hallo,

ich bin derzeit am überlegen ob ich mich vom Vater meines Kindes trennen soll.
Wie sieht das aber dann fiananziell für mich aus. Er verdient ca. 3000,-€ netto und ich habe mit Kindergeld 1000,-€ da ich seit der Geburt nur noch Teilzeit arbeite.

Und ist er auch unterhaltspflichtig wenn er nur noch Krankengeld von der KRankenkasse erhält oder nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente?
Oder zahlt dann das Jugendamt???

Stimmt es, dass er mir auch unterhaltspflichtig ist auch nach den ertsen 3 Jahren im Leben meiner Tochter.

Den Grund warum und weshalb möchte ich hier nicht aufführen, es ist eine sehr traurige und unfassbare Geschichte die ich hier nicht in der Luft zerreissen lassen will.

LG Isasmia

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Achja Vaterschaftsanerkennung und geteiltes Sorgerecht hatten wir vor der Geburt vereinbart und das ist auch gut so.

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Er muß auch Unterhalt bezahlen wenn er Krankengeld bekommt. Er bekommt ja schließlich um die 2000€ Krankengeld(68% von 3000€).Gleichzeitig sinkt der Eigenbehalt auf 770€ da er nicht Erwerbstätig ist. Das Jugendamt gibt dir Unterhaltsvorschuß und holt es sich dann von den Vater wieder. Bis zum 12. Lebensjahr deines Kindes.

Lg
Ralph

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"Bis zum 12. Lebensjahr deines Kindes."

Bis dahin allerdings nur 72 Monate.

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Das stimmt hatte ich vergessen zu erwähnen. Danke silbermond65

Lg
Ralph

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Hallo,

unterhaltspflichtig für das Kind bleibt er, solange das Kind bei Dir lebt und er leistungsfähig ist (also mehr als den Selbstbehalt zur Verfügung hat).

Unterhaltspflicht für Dich besteht nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Es gibt Ausnahmen, aber diese müssen im Kind begründet sein.

LG

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Hallo,
ich weiß nicht, wie du auf die Möglichkeit kommst, dass dein Freund, wenn er Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, noch Unterhalt an irgendjemanden in ausreichendem Maße zahlen kann... ist er so krank/behindert, dass so eine Entscheidung ansteht?

Unterhaltspflichtig ist er, solange eure gemeinsame Tochter einen Anspruch auf Unterhalt hat. Das kann im äußersten Fall lebenslänglich sein - oder eben im Normalfall nach einer Ausbildung ist der Anspruch vorbei. Dir gegenüber ist er nur unterhaltspflichtig, bis eure Tochter 3 ist. Hast du einen Kigaplatz oder eine Betreuung für sie? Oder besteht bei euch die Möglichkeit dafür - auch das Kind beim Vater zu lassen, da er ja eventuell ohnehin zu Hause ist? Dann kannst du auch ganztags arbeiten (so die Meinung der Gesetzgeber) und brauchst keine Unterstützung des Vaters mehr.

Mir sind nur 2 Fälle bekannt, bei denen der Vater die Mutter auch nach dem 3. Geburtstag unterstützen muss. Das ist zum einen, wenn kein (Ganztags-)Betreuungsplatz vorhanden ist und zum anderen, wenn das Kind schwerbehindert und pflegebedürftig ist UND Vater und Mutter sich einig sind, dass nur die Mutter das Kind ausreichend betreuen kann.