Geld vor Scheidung "verschwinden" lassen?

Hallo,

ich frage für eine gute Freundin von mir. Sie ist verheiratet, aber es läuft schon lange nicht mehr gut. Wir kennen uns schon ewig und ich kriege seit Jahren mit, wie sie leidet. Ihr Mann hat keinerlei Respekt vor ihr, schreit sie vor den Kindern an usw. Dafür hängt er wahnsinnig an seiner Mutter. Die liebt er über alles, wenn sie ruft, springt er. Wenn es Streit gibt, schlägt sich ihr Mann auf die Seite seiner Mutter. Er versucht, meine Freundin "klein" zu halten und drangsaliert sie psychisch.

Wie gesagt, das geht seit Jahren so. Jetzt ist es soweit, dass sie einfach nicht mehr will und kann. Soviel erst mal zum Hintergund.

Nun möchte sie anfangen, die Trennung vorzubereiten. Sie möchte das Geld, das für die Kinder angelegt wurde in Sicherheit bringen. Auch ihr Gespartes möchte sie in trockene Tücher bringen. Sie hat einfach Angst, dass er ihr alles abräumt, wenn die Trennung richtig ausgesprochen wurde.

Sie hat mich gefragt, wie man das am Besten macht. Schließfach über einen dritten Mieten? Das Geld ihrer Mutter anvertrauen? Kann ich für sie ein Schließfach mieten?

Werden Verwandte (Mutter, Bruder, Schwester) kontrolliert, wenn es vor Gericht darum geht, das Geld aufzuteilen? Kann er vor Gericht sagen, dass sie das Geld wohl an die Famiie gegeben hat? Ich meine, wenn er das sagt, müssen die dann Auskunft geben? Werden direkte Angehörige "kontrolliert"?

Schon mal danke für eure Hilfe.

Grüße,
Sue

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Das Vohaben finde ich persönlich äußerst frech.

Oder verzichtet sie im Gegenzug auf Unterhalt und Co?

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Es geht ihr eben hauptsächlich um das Geld, das für die Kinder angelegt wurde. Ihr Gespartes ist nicht die Welt.

Die beiden haben außerdem einen gemeinschaftlichen Kleinkredit, der auf 10.000 EUR erhöht werden kann. Wenn er das aus Rache macht, siehts richtig schlecht aus.

Außerdem hat er Schulden bei seiner Mutter gemacht. Sie möchte eben nicht, dass er ihr bisschen gespartes Geld dann dafür benutzt.

Ehrlich gesagt kann ich sie verstehen, nachdem, was da alles passiert ist!

Und mein Mitleid mit ihrem Mann hält sich eher in Grenzen. Besonders, weil gerade Männer ja dazu neigen, Geld beiseite zu legen, wenn es um Unterhalt usw. geht.

LG,
Sue

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Einen Gemeinschaftskredit kann man auch nur gemeinschaftlich aufstocken...es braucht demnach beide Unterschriften.
Also ist das kein Argument!

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sie wird das geld ja nicht unter der treppe versteckt haben, sonder sicherlich auf ein sparkonto, girokonto oder sonstigem haben, oder nicht? dadurch ist es doch nachweisbar, dass das geld da war.

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Hi,

darum fragt sie eben, wie man das Geld so wegbekommt, dass er nicht mehr drankommt.

Ich habe eben noch geschrieben, er hat auch Schulden bei seiner Mutter. Nicht, dass er es ihr gibt, das wäre wirklich der Supergau!

Grüße,
Sue

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Sie soll heimlich zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Die Korrespondenz kann über Deine oder eine Emailadresse laufen, zu der ihr Mann keinen Zugriff hat ..... für sowas haben Anwälte Verständnis.

Dort bekommt sie Auskunft was sie darf oder auf keinen Fall darf usw.

Sie braucht so oder so einen Anwalt.

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Hi,

danke für deine Antwort. Sie hat schon einen Anwalt, hat sich damals aber eher grundsätzlich zu dem Thema beraten lassen. Ich rufe sie nachher sowieso an, dann sage ich ihr, dass sie möglichst schnell einen Termin machen soll.

Grüße,
Sue

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Ich würde das Geld nicht abheben, sondern jemandem überweisen, den sie vertraut und der eine regelmäßige Arbeit hat bzw. in Rente ist. Und dann wirklich nur DAS Geld, was ihr und/oder den Kindern gehört.

Bitte nicht in ein Schließfach oder unter das Kopfkissen - Diebstahl, Feuer, etc. Und dann hat keiner mehr was von dem Geld.

Und ja, es darf nachgewiesen werden, wo das Geld hingegangen ist.

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ich kann gut verstehen, dass Deine Freundin sich vor dem Aussprechen der Trennungsabsicht absichern will.
Dazu gehört, dass sie sich schnellstens ein eigenes Konto einrichtet. - Ich kann Frauen, die kein eigenes Konto haben, sowieso nicht verstehen.
Dakann sie ihr Gespartes parken, die Unterlagen würde ich einer vertrauenswürdigen Person geben.

Das für die Kinder angelegte Geld kann sie wahrscheinlich nicht so ohne Weiteres an sich nehmen, das und alle anderen Fragen sollte Deine Freundin mit einer Anwältin besprechen und diese von Anfang an ins Boot holen. Dann steht sie dem Mann nicht allein gegenüber.In der heutigen, schwierigen rechtlichen Situation bei einer Trennung würde ich das nie ohne anwaltliche Beratung und Hilfe tun.
Alles Gute für Deine Freundin!

P.S. Du kannst ein Bankschließfach mieten, sie als Befugte eintragen lassen und so habt Ihr beide Zugang dazu, Schlüsssel solltest Du haben. Niemand muss Auskunft geben, ob sie ihm Geld oder andere Sachen anvertraut hat, es geht hier nicht um eine Straftat.

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Wenn die Männer das Machen sind es Betrüger, wenn Frauen es machen wollen sie sich absichern#ole

Sie soll zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.
Dann wir er ihr auch sagen, das sie Kopien von Sparbücheren, Kontoauszügen, etc. machen soll, um zu beweisen, das Vermögen da ist.

Meint ihr, das der Mann so dumm ist und es nicht merkt?

Sie kann sich jetzt höchstens Geld abzeigen vom Haushaltsgeld und sich somit noch ein kleines Polster anzuschaffen.....oder noch Arbeiten gehen, um hier später abgesichert zu sein und sich nicht auf die Zahlung des Mannes zu verlassen.

Grüsse
lisa

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Fragt sich jetzt natürlich warum besagte Freundin der Ansicht ist SIE hat das ALLEINIGE Recht darauf das Geld der Kinder zu verwalten?

Aber nur zu - sie soll nur alles beiseite schaffen. Eine bessere Steilvorlage für die kommente Scheidungsschlacht kann sie ihrem noch-Mann kaum bieten.

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Hallo,

also, zu ihrem und seinem Geld kann und will ich nichts sagen.

Aber was die Kinder und deren Geld ganz allgemein betrifft:

Das Geld gehört den Kindern. Keiner von beiden darf dort ran, um es für sich zu verwenden. Es bleibt im Besitz der Kinder, auch bei einer Trennung. Die Frage müsste dann lauten, wer von den Erwachsenen das Geld der Kinder bis zu deren Volljährigkeit/Geschäftstüchtigkeit verwaltet.

Am einfachsten/übersichtlichsten sollte das sein, wenn jedes Kind ein persönliches Konto hat, das auf den Namen des jeweiligen Kindes läuft.

LG

Solina

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Den eigenen Ehepartner zu bestehlen, ist keine Straftat. Da passiert nix. In Ordnung ist es nicht.

Ich würde, die Gelder woanders hin transferieren, um zu verhindern, dass er Vermögen verschwinden lässt und würde klar zugeben, dass Betrag xx in Sicherheit gebracht wurde. Ist die Trennung vollzogen, kommen die Anwälte zum Zug. Sobald geklärt ist, wieviel Unterhalt und wem nach der Scheidung was gehört, muss sein Anteil rausgerückt werden. Geld was jetzt den Kindern gehört (nachweislich) sollte auch in Sicherheit gebracht werden. Dieses Geld gehört auch später den Kindern, wird also nicht geteilt.

Sollte Unterhalt fehlen, kann man das verrechnen. Manchmal gelingt es auch nicht, Möbel oder Hausrat mitzunehmen, weil der Verlassene es nicht zulässt. Das kann man dann auch über eine Ausgleichszahlung aus diesem Geld klären.

Aber fairerweise sollte man klar die Anwälte ausrechnen lassen, wer welchen Anspruch hat. Akzeptiert der Expartner das nicht, entscheiden die Gerichte.

Gruß

Manavgat