Frage : Dar Ex-Mann Au Pair verbieten?

Hallo,

bin seit März geschieden -

wir teilen uns das Sorgerecht für die beiden Kinder, 5 u 7 Jahre.

Unter der Woche bei mir, Wochenende beim Kindsvater.

Jetzt werde ich ab Juli mehr arbeiten - sprich Vollzeit und brauche dafür ein Au Pair.

Auf einmal meint der Kindsvater aber ein Einspruchsrecht zu haben und meint, dass er es auch unterbinden könnte, dass ich ein Au Pair habe.

Ohne Au Pair kann ich die neue Arbeit nicht antreten.

Stimmt das?
Kann mein Ex so einfach ein Veto einlegen?

Alternativ könnte er ja auch die Kinder unter der Woche nehmen - und ich hab dann das schöne Wochenende mit den beiden :-))))) War nur Spass - würde er nie machen...

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Hi,

wie du die Kinder betreuen lässt, ist Deine Angelegenheit in Deiner Zeit, so wie es seine Angelegenheit in seiner Zeit ist.

Es sei denn, er kann konkret irgendwas gegen das Au-Pair (als Person) oder die Organisation, durch die Du das Au-Pair bekommst, vorbringen. Also zB weil die über Scientology organisiert ist oder sowas in der Art.

Sofern Du also die Kosten allein trägst, würde ich das elegant an mir abprallen lassen und ihn vor mir aus klagen lassen. Au Pairs sind ja schließlich auch "anerkannt", um Kinder in den Au Pair Familien zu betreuen.

Alternativ würde ich ihm anbieten, in Höhe Deines zu erwartenden Nettolohns unbefristet Unterhalt zu zahlen.

Und auch Deinen "Scherz" finde ich nicht verkehrt. Soll er die Kinder unter der Woche nehmen und die Betreuung besser organisieren.

LG

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Wenn du nicht Von ihm verlangst, dass er es zahlt...kann er es auf keinen Fall verbieten. Deine Angestellten Sind deine Sache. Natuerlich darf gegen die Person des AuPairs nichts sprechen.
Unter Umstaenden haettest du aber sogar das Recht, einen Teil der Kosten, Von deinem Ex zahlen zu lassen. Vielleicht ist er deswegen dagegen?

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Hallo,

nee, die Kosten würde ich ja alleine tragen.
Das kann es also nicht sein.

Er meinte nur, dass wohl die Richterin bei der Scheidung das wohl irgendwie gesagt hätte, dass er das mitentscheiden muss.

Ich meine mich aber zu erinnern, dass das um die Kur ging, die wir gerade beendet hatte.
Er hätte wohl mitentscheiden dürfen, ob es ihm genehm wäre, dass wir in Kur gehen.

Ich würde ihm natürlich gerne mit voller Brust gegenübertreten und ihm sagen - du kannst mich mal :-)

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Pfff.... was sollte er dagegen sagen können? Allerdings finde ich eure Aufteilung schon ziemlich ungerecht. Du siehst deine Kinder bald gar nicht mehr, er hat sie jedes Wochenende?

Frag doch mal deinen Anwalt, der wird dir sicher genauere Quellen nennen können.

LG
Nina

("du kannst mich mal" kannste ja auch so einfach mal sagen ;-))

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"Auf einmal meint der Kindsvater aber ein Einspruchsrecht zu haben und meint, dass er es auch unterbinden könnte, dass ich ein Au Pair habe."

Dann soll er doch bitte auch Quellen benennen können, die belegen, dass er das unterbinden darf. Ich würde ihm also süffisant lächelnd beim nächsten Versuch Dir das zu verbieten sagen, dass Du darüber im Internet nichts finden konntest und glaubst, dass er sich irrt. Und falls er Dir dazu was Schriftliches geben kann wirst Du natürlich sofort aufhören, nach einer geeigneten Person zu suchen.

Dass manche Leute immer glauben, nur weil sie glauben im Recht zu sein das auch gleichzeitig sind..

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hallo,

mach ihm doch das angebot,das er die kinder betreut,während du den lebensunterhalt für dich und eure kinder verdienst.und wenn er ablehnt,dann hast du das recht,eure kinder fremdbetreuen zu lassen....
und du darfst das auch allein entscheiden,denn du bist in den alltagsdingen berechtigt,dies zu entscheiden....auch wenn er das nicht möchte.
den kindern muss es dabei gut gehen.

er darf veto einlegen.....dürfen kann er alles.

schau das auch zeit für dich und eure kinder bleibt und dann ists ok.

ich habe das ebenfalls durch.
meiner hat die betreuung unbedingt übernehmen wollen....2 wochen,dann war es ihm leider nicht mehr möglich...........der arme war gestresst.

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Hallo,

gute Frage, denn wenn die Kinder in der Woche (deine Betreuungszeit) im Kindergarten oder in der Schule sind, darfst du es ja auch nicht alleine entscheiden und einfach "irgendwo" anmelden.

LG

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Er hat überhaupt nichts mitzureden, wenn die Betreuung angemessen ist. Lass ihn schwätzen.

Ich frage mich allerdings, wie Du eine Vollzeitarbeitszeit + Pausen + Fahrtzeit mit einem Au-Pair abdecken willst. Billig ist es auch nicht, da es Vorschriften gibt. Und die meisten sind ziemlich unfähig und sie bleiben auch nicht immer das volle Jahr (verliebt, Heimweh, Du kündigst usw.).

Du kannst ihn aber an den Betreuungskosten beteiligen. Und ja, ich würde durchaus andere Umgangszeiten in Erwägung ziehen, dann muss Butter bei die Fische.

Gruß

Manavgat