darf der vater mit dem kind machen was er möchte??

Der VAter hat jeden Samstag seinen 4 jährigeSohn.Er hat kein Sorgerecht.Darf er alles unternehmen was er will??Also auch wenn die Mutter das nicht möchte?Z.B. weil das Kind sowas nicht mag oder Angst hat oder schwimmen gehen, wenn die Mutter weiß das der Vater das Kind gern mal untertaucht oder das Schwimmflügel weglässt und gern liest und nicht guckt???

während der Beziehung hat er schon ungern kindgerechte Sachen gemacht und sass mit ihm fast nie in der Sandkiste oder so..

Bitte um Tips..Wir können uns nicht einigen...

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Hallo,

während der Umgangszeit bestimmt der Umganghabende, was er macht, ganz unabhängig vom Sorgerecht. Er muss Dir nicht mal sagen, was er plant. Vom Prinzip bleibt Dir nichts anderes, als an seinen Verstand zu appellieren oder ggf. mal moderierte Gespräche in einer Elternberatung in Anspruch zu nehmen.

Wie wäre es, wenn Du mit Deinem Kind mal einen Schwimmkurs besuchst? Oder dem Vater vorschlägst, das zu tun.

LG

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mache ich schon seit 2 monaten.ich befürchte auch das kind mag da bald nicht mehr hin..er ist so oft enttäuscht.er sieht ja was andere väter mit ihren kinder machen..naja..

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Wenn der Vater Kindeswohlgefährdend handelt kann die Mutter sehr wohl etwas dagegen machen.Du solltest dich da mal genauer informieren.Wenn der Vater ein 4 Jahre altes Kind beim schwimmen nicht richtig beaufsichtigt,es unter Wasser taucht obwohl das Kind Angst hat dann hat die Mutter sehr wohl das Recht ein zu greifen.
Warum soll die Mutter ein Schwimmkurs besuchen?
Der Vater hat die Aufgabe das Kind zu beaufsichtigen und nicht zu gefährden.
Hier gefährdet der Vater das Kind und sie muss sogar reagieren.

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Kindeswohl gefährden ist natürlich eines der Dinge, was kein Elternteil mit dem Kind machen darf. Da spielt das Sorgerecht auch keine Rolle.

Ich empfehle Euch eine Mediation. :-)

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Das Umgangsrecht ist ein sehr hochwertiges Recht des Kindes und des Vaters (in diesem Fall). Es hebelt alle alltäglichen Rechte während der Umgangszeit der Mutter aus.
Du kannst den Vater ja mal sanft darauf hinweisen, dass ein 4-jähriges Kind beim schwimmen unbedingt eine 1:1 Aufsicht benötigt. Da kann der Vater nicht am Rand sitzen und Zeitung lesen. Das ist Kindeswohlgefährdend - und da darf die Mutter sehr wohl dagegen sein, denn DAS darf der Vater nicht. Ich habe schon mehr als einmal schwerst mehrfachbehinderte Kinder sehen müssen (meine Söhne liegen immer auf der gleichen Station wie diese Kinder - auf der Frühreha, Neurologie), weil die Mutter am Rand saß und mit ihrer Freundin geplaudert hat, während der Nachwuchs ertrank. Die Kinder wurden gerettet, reanimiert, aber das Gehirn hat das Ganze nicht überlebt. Die Mütter werden für alle Zeit ihre Kinder pflegen müssen. In deinem Fall würde ich also den Vater mal sagen, dass er dann lebenslänglich für Mutter und Kind unterhaltspflichtig wäre. Gleichzeitig hätte er das Leben seines Kindes und der Mutter ziemlich "versaut".