Hallo,
ich bin der 16ssw ( Vater ist mein Lebensgefährte) und lebe seit zwei Jahren von meinem Noch Ehemann getrennt. Da mein Ex nie arbeiten gegangen ist, hat er schon bei der Trennung angekündigt, einer Scheidung nicht einzuwilligen, damit er weiter über mich Krankenversichert ist. Da die Trennung sehr schlimm war und die ehe noch viel mehr ( Gewalt, andere Frauen nach der Arbeit in meinem Bett vorgefunden, Geld gestohlen, Drogen genommen) und mir, nachdem ich ihn der Whg. Verwiesen habe, er an einem Tag die komplette Whg. Ausgeräumt hat ( standen da bereits vor Gericht, weil ich auf Herausgabe geklagt habe, hatte ja nicht mal mehr was zum anziehen, geschweige einen Stuhl, Bett, Gabel, Teller etc) ich eigentlich die Scheidung erst einreichen wollte, wenn Sie ohne sein Zutun geschieden werden kann(nach drei Jahren).
Dies wurde gemeinsam mit meinem Psychologen entschieden, da ich nach der Verhandlung für drei Monate in eine ambulante psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Es war halt alles zuviel in zu kurzer zeit.
Mit meinem partner bin ich seit 1,5 Jahren zusammen und ich bin nun schwanger und für uns steht fest, dass wir alles versuchen um die Scheidung vor der Geburt durchzukriegen,
Als ich meinen ex von der Schwangerschaft unterrichtete, meinte er, dass er nur der Scheidung zustimmen würde, wenn ich ihm monatlich 300€ zahlen würde plus Krankenversicherung. Dies kann und will ich nicht.
So bin ich dann zur Anwältin und ( Mitte Juni) und schon morgen ist der Termin.
Meine fragen:
Was kann noch alles passieren?
Wie kann er die Scheidung noch boykottieren?
Da es sich um eine kurzehe handelt, soll auf dem Versorgungsausgleich verzichtet werden. Kann er das noch erzwingen? ( er ist "selbstständig" mit 0€ Einkommen, aber ca. 40000€ Schulden beim Finanzamt aus früheren Jahren und wirkt bei keiner Behörde irgendwie mit, ist auch zu faul um algII zu beantragen)
Was passiert wenn er einfach nicht kommt oder bei Gericht der Scheidung nicht zustimmt?
Er hat, als ich ihm von der Schwangerschaft berichtet habe gesagt, dass er hofft als leiblicher Vater eingetragen zu werden/bleiben, damit er dass Sorgerecht einklagen kann um mit Kind das Land zu verlassen.
Ich weiß das es nicht so einfach geht, aber Angst habe ich trotzdem ohne Ende!
Könnt ihr mir etwas Mut zusprechen ( aber bitte nichts beschönigen) oder eure Erfahrungen mit mir teilen?
Lg lotte
Morgen scheidungstermin / schwanger von neuem Partner / Angst das es nicht klappt
Hi,
wenn Du den Trennungszeitpunkt beweisen kannst, wirst Du spätestens nach 3 Jahren geschieden, ob er will oder nicht. Eine Beschleunigung gegen seinen Willen wird schwierig, weil m. E. kein Härtefall vorliegt.
Er wäre zwar kraft Ehe gesetzlicher Vater und das sofort mit Sorgerecht (er muss nichts einklagen), allerdings kannst Du die Vaterschaft sofort anfechten und dann hat er gar keine Handhabe... Das Baby bekommt er gar nicht erst in die Finger. Er will Dir nur Angst machen.
Mein Rat:
Ruhig bleiben, kein Geld anbieten, die Scheidung forcieren, aber keine Wunder erwarten.
Ich frage mich allerdings, wie Du morgen schon einen Scheidungstermin haben kannst. Hat Dein Ex irgendwie reagiert? Oder hat Deine Anwältin einen Antrag auf Härtefallscheidung gestellt? Schon allein der Rentenversorgungsausgleich dauert ja i. d. R. ewig.
LG
Hallo!
"wenn Du den Trennungszeitpunkt beweisen kannst, wirst Du spätestens nach 3 Jahren geschieden, ob er will oder nicht"
Nur um da alle Missverständnisse auszuschließen: Die 3 Jahre gelten am Einreichen des Scheidungsantrages bei Gericht, NICHT ab der Trennung!
Wenn er der Scheidung nicht zustimmt ,wirst du noch ein Jahr verheiratet bleiben,es sei denn ,der Richter spricht wegen der ganzen Vorgeschichte trotzdem die Scheidung aus.
Ich verstehe nicht,warum du nicht sofort nach dem Trennungsjahr die Scheidung beantragt hast.Grade weil Ehe und Trennung so schlimm waren.......schnellstens raus aus dem ganzen wäre doch das beste gewesen.
"Er hat, als ich ihm von der Schwangerschaft berichtet habe gesagt, dass er hofft als leiblicher Vater eingetragen zu werden/bleiben, damit er dass Sorgerecht einklagen kann um mit Kind das Land zu verlassen."
Wenn ihr nicht geschieden werdet,muß er nicht mal was einklagen.Er hat dann automatisch das Sorgerecht.
Allerdings ist er dann gleichzeitig unterhaltspflichtig für das Kind ,was nicht seins ist.
Und vielleicht bekommst du ihn damit.
Wenn du eine wirklich gute Anwältin hast,wird es sicher eine gute Lösung für dich geben.
Was wäre anders, wenn ich sofort nach der Trennung die Scheidung eingereicht hätte? Drei Jahre wären dadurch doch auch noch nicht vorbei.
Nach der Trennung drei Jahre, unabhängig vom Scheidungsantrag, gilt die Ehe als unwiderruflich gescheitert, auch wenn einer etwas Anderes vorträgt.
Da es ja eine Kurzzeitehe war, hat ja der späte Antrag nicht geschadet :)
LG
Hallo und erstmal danke,
den Trennungszeitpunkt kann ich beweisen, da schon eine Gerichtsverhandlung wegen dem entwendeten Hausrat stattgefunden hat.
Bei einer Kurzehe von unter drei Jahren wird von Amtswegen kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Daher wohl der rasche Termin bei einer wohl (lt Anwältin) sehr kompetenten Richterin.
Meine Anwältin ist, so glaube ich zumindest, auf eine Härtefallscheidung wegen der Schwangerschaft gegangen. Sie sagt, dass dies durchaus ein Grund dafür darstellen kann.
Würde/ hätte ich es erfahren wenn er noch irgendwelche Anträge gestellt oder der Scheidung nicht zugestimmt hätte?
Wenn er die Scheidung verzögert, ist er dann zu Unterhaltszahlungen während der Schwangerschaft verpflichtet ( wobei ich es gar nicht haben will, aber als Druckmittel)?
Wenn das Kind vor der Scheidung geboren wird, wie bekommen wir denn dann den Nachnamen beim Baby los? Er würde aus Reiner Boshaftigkeit niemals zustimmen.
Lg
Ja meine Mutter hatte auch eine Härtefall Scheidung wg.SS und die Ehe wurde auch wg.SS. geschieden!
Glg Bibi
Den Nachnamen bekommst Du dann erst nach erfolgter Vaterschaftschaftsfeststellung los. Solange Du verheiratet bist, bekommt das Baby den Ehenamen, wenn die Vaterschaftsfeststellung durch ist, kann das geändert werden.
LG
Er versucht dich nur unter druck zu setzen wegen denn 300 Euro Unterhalt der Richter wird aber die Ehe wenn du ausdrücklich sagst er ist nicht der Vater zwangs Scheiden lassen!(war bei meiner Mutter die auch wieder SS war auch so)
Unterhaltspflichtig bist du erstmal deinem Kind was jetzt Geboren wird!
Wenn er als Vater eingetragen wäre ...dann müsste er dir ja Unterhalt bezahlen für ein Kind was nicht seins wäre dementsprchend wäre er Sau Doof!
Ich wünsche dir alles Gute!
Glg Bibi