Hallo zusammen!
Hätte nie gedacht, dass ich sowas mal schreiben muss... Jetzt kommt es doch soweit undzwar zum wohl meines Kindes. Folgende Situatuon:
Mein Partner und ich leben seit 3 Jahren zusammen und haben einen 8 Monate alten Sohn. Mein Partner ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Er arbeitet, ich bin zur Zeit in Elternzeit und wollte dann Teilzeit wieder anfangen.
Ich möchte mich wahrscheinlich trennen, denn ich sehe keinen anderen Ausweg. Obwohl ich nie wollte, dass der Kleine ohne Vater aufwächst, aber ich denke es ist Besser, als die jetzige Situation. Wir streiten viel und auch vor dem Baby kann mein Partner seinen Ton nicht herunterfahren... er lässt den Kleinen auf der Wickelkommode liegen ("ist ja nur ein Augenblick..."), geht mit ungewaschenen Fingern in den Mund des Kleinen, ist ständig genervt, bringt den Kleinen aus seinem Rhytmus heraus, wenn er da ist und am Schlimmsten fande ich, dass seine Familie in Anwesenheit des Babys raucht (ich bin natürlich direkt rausgerannt mit dem Kleinen!) Sonst kümmert sich seine Familie gar nicht. Naja außerdem interessiert es ihn gar nicht, ob wir Babyklamotten brauchen, kann mit dem Geld nicht haushalten, den Papierkram erledige ich auch immer etc. Habe das Gefühl ich bezahle alles alleine... Die Wohnung besteht fast nur aus meinen Möbeln, ich bin die einzige die spart.
Naja hoffe, ich habe die wichtigsten Dinge aufgezählt.
Nun frage ich mich: Hat er Ansprüche den Kleinen zu sehen (wann er will), seine Familie auch?! Und was muss er wohl zahlen? Das Schlimmste wäre, wenn der Kleine unbeaufsichtigt bei ihm und seiner Familie wäre... Wie sieht es mit meiner Arbeit aus? Hoffe, ihr habt so viele Tipps wie möglich für mich, ich habe angst eine falsche Entscheidung zu treffen!!!
Danke euch schonmal im vorraus. Wenn ihr noch fragen habt, werde ich sie euch schnellstmöglich beantworten.
Liebste Grüße
Eheähnliche gemeinschaft mit Kind- Rechte
"Wie sieht es mit meiner Arbeit aus?"
Die würde ich auf alle Fälle antreten.Kinderbetreung besorgen,falls du noch keine hast.Hilfe und Zuschuß dafür gibts beim JA.
Ansonsten ist dein Partner dem Kind unterhaltspflichtig.Dir steht normalerweise auch Betreuungsunterhalt zu bis das Kind 3 ist .Wie das aussieht wenn du arbeitest,weiß ich allerdings nicht.
Reichen dein Lohn,der Unterhalt und Kindergeld nicht,könntest du Wohngeld oder ALG 2 beantragen.
"Hat er Ansprüche den Kleinen zu sehen (wann er will), seine Familie auch?! "
Dein Partner hat natürlich ein Umgangsrecht.Allerdings nicht,wann er will und wie er lustig ist.Ihr solltet da möglichst eine gemeinsame Regelung finden.
Daß er das Kind dann mit zu seiner Familie nimmt,wirst du nicht verhindern können.Es sei denn ,dem Kind wird dort in irgendeiner Art und Weise geschadet.
Ich schaffe das alles nicht... Ich will nicht, dass mein Baby in einer Wohnung sitzt, in der geraucht wird und 2 Katzen rumlaufen (und das ist der Fall bei ihm und seiner Familie). Ich möchte nicht das er Rechte hat ihn zu sich zu nehmen, wenn ich mich jetzt ständig allein um den kleinen kümmer und so. Ich habe Angst, dass ich mein Leben lang mit ihm zusammen bleiben muss und zurückstecken muss...
Hallo Bianca,
ich kann deine Bedenken verstehen. Aber der Kv und auch dein Sohn haben ein Recht auf gemeinsamen Umgang. Du wirst den Umgang nicht verhindern können. Wenn du Bedenken hast, das der Umgang eurem Kleinen nicht gut tut. dann wende dich ans JA und versuche für die erste Zeit einen betreuten Umgang durchzusetzen.
Du musst mit Dem Kv nicht zusammen bleiben, wirst aber durch euren Sohn regelmäßig mit ihm Kontakt haben.
Es kann auch gut möglich sein das der Kv das geteilte Sorgerecht beantragt und nach der aktuellen Lage denke ich wird er es auch zugesprochen bekommen.
FG blaue-Rose
Hallo,
nach einer Trennung hätte der Vater das Recht sein Kind regelmäßig zu sehen und auch zu den Großeltern zu geben. Und du könntest es nicht verhindern, wenn die Großeltern das Kind zuqualmen oder der Vater dem Kind weiterhin dreckige Finder in den Mund steckt oder es alleine auf dem Wickeltisch liegen lässt.
Wie wäre es erst mal mit getrennter Kasse, wenn du sparen willst, dann mach es für dich alleine. Führt ein Haushaltsbuch, in dem alle Einnahmen und Ausgaben genau aufgeführt werden. Und wenn dein Kind aus "dem Gröbsten" raus ist, sein Immunsystem gestärkt ist, es vielleicht nicht mehr gewickelt werden muss oder schon sagen kann, dass er nicht dort sein will, wo geraucht wird, dann kannst du ihn auch mit ruhigem Gewissen ohne deine Aufsicht dem Vater und/oder seiner Familie lassen.
LG
Umgang hat der Vater da stimme ich dir zu,aber das andere was du schreibst ist quatsch.
Das mit dem rauchen im bei sein des Kindes findet immer mehr Gewicht bei den Gerichten und auch Familienhelfer werten dies mitlerweile als mit ein Punkt von Kindeswohlgefährdung.
Meine Freundin arbeitet als Familienhilfe und sie musste zur Fortbildung wo es auch um die Punkte von Kindeswohlgefährdung ging.Das rauchen gehört mitlerweile dazu und auch die Famillienrichter werden dafür sensibilisiert,weil nichts anderes als ein Gefährdung für das Kind ist das rauchen im bei sein des Kindes.
In öffentlichen Gebäuden wird ist verboten und es wird Zeit das auch bei den Kindern endlich mal gehandelt wird.
Auch darf er das Kind auf keinen Fall alleine auf dem Wickeltisch liegen lassen.
Tut mir leid aber bei so einer Aussage
Das Kind dort alleine liegen zu lassen ist eine sehr große Gefährdung für das Kind aufgrund erheblicher Verletzungsfolgen durch einen Sturß.
Stürze vom Wickeltisch ist die häufigste Unfallursachen bei Säuglingen und Kleinkindern. Nach einem solchen Sturz wird den Eltern das Kind nicht weggenommen. Man bekommt noch nicht einmal Besuch vom Jugendamt, wenn es sich um einen einmaligen Fall handelt. Und hier geht es um einen Vater, dem das Kind noch nicht mal vom Wickeltisch gefallen ist. Er braucht doch nur zu behaupten, dass er immer aufpasst, auch wenn es nicht stimmt.
Klar ist Rauchen ungesund. Es ist aber immer noch nicht verboten in Autos zu rauchen, auch nicht, wenn eigene Kinder im Auto sitzen. Es ist nicht verboten, in der eigenen Wohnung zu rauchen, wenn eigene Kinder anwesend sind. Es ist nicht verboten, mit den eigenen Kindern die Großeltern zu besuchen, wenn dort geraucht wird. Jede Mutter darf das auch machen. Rauchenden Eltern bekommen nicht automatisch eine Familienhilfe. Und vor allem wird ihnen nicht angedroht, dass sie das Kind nur noch unter Aufsicht sehen dürfen. Warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden?
Frag mal deine Freundin, wie die Chancen sind, dass in einem solchen Fall entschieden wird, dass der Vater das Kind nur unter Aufsicht sehen darf.
LG
Hallo,
ich kann verstehen, dass du von deinem Partner genervt bist, würde aber über eine Trennung nochmals gründlich nachdenken. Die Gründe, die du aufgeführt hast, rechtfertigen m. E. eine schnelle Trennung nicht. Bitte denke auch daran, dass es für dein Kind nicht gut ist, wenn es ohne Vater aufwächst. Kannst du nicht ein klärendes Gespräch mit deinem Partner suchen, in dem du ihm klar sagst, was dich alles an ihm stört? Sag ihm doch einfach, dass er o. g. Dinge künftig unterlassen soll. Vielleicht würde er dann sein Verhalten ändern. Ansonsten würde ich vielleicht eine Paarberatung in Anspruch nehmen, um eure Probleme in den Griff zu kriegen.
Was den Umgang mit dem Kind angeht, kommt es darauf an, ob ihr beim Jugendamt ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart habt. Falls ja, hat er genau die gleichen Rechte wie du und darfst alle wichtigen Entscheidungen nur gemeinsam mit ihm treffen (Taufe, welche Schule, Impfen, etc.). Falls er nur ein Umgangsrecht hat, darf er das Kind regelmäßig sehen, aber keine Entscheidungen treffen. Die Großeltern dürfen das Kind meines Wissens auch sehen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen (Gefährdung des Kindeswohls).
Desweiteren ist er auf alle Fälle verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu bezahlen. Meines Wissens hast du selbst bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Danach musst du allerdings mindestens in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Unter Umständen kann dir auch eine Vollzeitbeschäftigung zugemutet werden, wenn dein Kind anderweitig betreut werden kann.
Danke dür die schnellen und vielen Antworten. Bin jetzt schonmal nen großen Schritt weiter. Habe auch nicht beim JA das geteilte Sorgerecht beantragt, also kann er eh nichts bestimmen. Übers Geld mache ich mir auch keine großen Sorgen, wie gesagt nur um das Wohl des Kindes, aber wie ihr gesagt habt, da gibt es ja auch verschärfte Regelungen. :) Dankeeee
"Habe auch nicht beim JA das geteilte Sorgerecht beantragt, also kann er eh nichts bestimmen. "
Na das kann sich sehr schnell ändern.........da der Vater das Kindeswohl nicht gefährdet ( ja, die aufgeführten Trennungsgründe sind keine Gefährdung, ja eigentlich noch nicht einmal richtige Trennungsgründe ) wird der Vater schnell und problemlos das GS einklaken können.
Im Interesse Deines Kindes solltest Du dringend anfangen an deiner Fähigkeit Kompromisse zu finden zu arbeiten , sprich deine sozialen Fähigkeiten zu verbessern.
Denn ehrlich, dein Text hier wirft kein günstiges Licht auf Dich. Ich schreibe das momentan deinem psychischen Ausnahmezustand zu, aber auf lange Sicht mußt Du dich in den Griff bekommen. Eurem gemeinsammen Kind zu liebe!
Agathe