was, wenn Unterhalt nur teilweise gezahlt wird?

Guten Abend, Ihr Lieben,

ich bin seit 4 Wochen getrennt; zum 1.9. ist mein Mann ausgezogen. Ich hatte mir gleich eine Anwältin genommen, einfach um alles offiziell zu machen und zu sehen, was ich an Unterhalt erwarten kann. Jetzt hat mein Mann von der Anwältin ein Schreiben bekommen, dass sich aufgrund der Berechnungen Kindes- und Getrenntlebendenunterhalt (2 Kinder) auf 1077,-€ belaufen. Gezahlt hat er 600,- mit der Begründung, er glaube meiner Anwältin nicht, er habe jetzt nicht mehr Geld und er wolle erst selbst einen Anwalt konsultieren. Ich sollte das meiner Anwältin mitteilen, dass er nicht alles gezahlt hat, oder? Er meinte auch, ein Kollege müsse nur 400,- mit einem Kind zahle und mehr nicht, das könne ja nicht sein.

Wir verstehen uns eigentlich noch, aber ich sehe auch nicht ganz ein, dass er uns 600,- zahlt, von denen wir zu dritt klarkommen sollen, aber ihm alleine reichen keine 1050,-€. Zumal er zum Scheitern unserer Ehe einiges beigetragen hat (mehrfache Untreue u.v.m.). Wie, meint Ihr, soll ich jetzt weiter vorgehen oder was passiert, wenn er nicht zahlt?
#danke im Voraus und liebe Grüße,
Julia

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Hallo Julia,
dein Ex ist ja süß. Dann sage ihm doch gleich, dass er die Antwort auf seine Frage schon selbst geliefert hat und sämtliche Überziehungszinsen auch von ihm zu zahlen sind, die bei dir anfallen.
Die Antwort ist einfach:
Sein Kollege hat ca. das selbe Gehalt (angenommen), aber nur EIN Kind. Er ist daher auch nur für EIN Kind unterhaltspflichtig. Dein Ex ist natürlich für ZWEI Kinder unterhaltspflichtig. Dazu kommt natürlich noch DEIN Unterhalt - ich weiß nicht, ob der Kollege überhaupt verheiratet war, oder ein Kind unter 3 hat. Dein Ex zahlt also für 1 bzw. 2 Personen mehr Unterhalt. Ja, so etwas macht sich bemerkbar.
Aber wenn er unbedingt Personen vergleichen will: ich bekomme schon den Gesamtunterhalt von dir nur als Betreuungsunterhalt (naja, plus die Kosten für die KV). Dazu kommen nochmal 2 x Kindesunterhalt nach der Tabelle, höchste Stufe. Vielleicht lässt er sich ja überreden und steigt dann im Unterhalt ;-)
Wer die Ehe zum Scheitern gebracht hat, ist egal. Aber eigentlich sind da immer 2 Leute dran schuld ;-)

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Neinnein, so meinte ich das auch nicht. Mir ist schon klar, dass wir beide dran Schuld haben! Es ist nur so, wir waren im Frühjahr schonmal getrennt, dann hatte ich ihm nochmal eine Chance gegeben und er wusste, was auf ihn zukommt, sollte er mich nochmal betrügen oder es auch nur versuchen, wir haben auch lange über das Finanzielle gesprochen, damals war er bei einer Anwältin zur Beratung etc. Da kann er jetzt nicht so tun, als hätte er von nichts gewusst und rumjammern wegen des Geldes. So meinte ich das. V. a. weil er jetzt auch so kommt, dass der Staat ja für mich zahlen müsste. Und schreibt dann auf die Unterhaltsüberweisung noch "with love". Jaja.

Sein Kollege hat ein Kind unter 3, war verheiratet und seine Frau hat nur einen Minijob, aber evtl. haben sie ja auch eine Vereinbarung. Vielen Dank jedenfalls für deine Antwort! Ist halt alles nicht so leicht...
Alles Gute für dich!

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Nein, ich meinte auch nicht, dass duz Schuld bist. Du musst dich nicht rechtfertigen.
Der Kollege hat definiv eine unterhaltsberechtigte Person weniger. Das macht schon was aus.

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Hi,

naja, ich würde dem gegnerischen auch schon mal per se nicht trauen, weil er eben der gegnerische Anwalt ist und alles für seinen Mandanten tut und er keinen Preis für Gerechtigkeit erhält. Und Anwälte sind ganz toll darin, sich zugunsten ihrer Mandanten zu verrechnen.

Also nimm das nicht als Affront gegen Dich, sondern sag ihm, er soll einfach hin machen mit der Berechnung und Differenzen muss er eben nachzahlen.

Hat Deine Anwältin berufsbedingten Aufwand in Abzug gebracht? Priv. Altersvorsorge? Zahlt Dein Mann Kredite weiter, die ihr in der Ehe aufgenommen habt?

LG

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"und er wolle erst selbst einen Anwalt konsultieren."

Also, ganz ehrlich: Ich finde es schon nachvollziehbar, dass dein Mann nicht so ohne weiteres den Unterhalt zahlen will, den DEINE Anwältin ausgerechnet hat. Wer sagt ihm denn, dass die Forderung nicht überzogen ist?

Wenn du Glück hast, zahlt er den Betrag nach der anwaltlichen Beratung...anderenfalls wird es auf einen Streitfall hinauslaufen und das Familiengericht den Unterhalt festzusetzen haben.

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Hallo.

Wonach wurde das berechnet, oder von was. Nach Tabelle oder nach seinem Gehalt.

Da gibt es schon Unterschiede.

Ich müsste laut Düsseldorfer Tabelle 852 Euro für zwei Kinder bekommen. Schön wärs. Nach seinem Verdienst bekomme ich 364 für beide. Also nur berechnen mit seinem Gehalt.