Sohn will plötzlich ausziehen

Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen ?
Ich bin seit rd. einem Jahr geschieden. Unser Sohn ( 19 Jahre ) ist bei mir geblieben.
Wir wollten eigentlich zusammen ein neues Familienleben aufbauen. Ich bin oft auf meinen Sohn zugegangen um mit ihm zu reden. Mir lag es sehr daran seine Gedanken zu ergründen und mit ihm ein tolles Zuhause aufzubauen. Es klappte auch fast ein Jahr lang gut.
Er hat nun eine feste Freundin und beide verstehen sich wohl ganz gut. Ich erlaubte ihnen nur nicht bei mir zusammen zu schlafen, da die Freundin erst 16 Jahre ist.
Nun will mein Sohn plötzlich ausziehen, aber so komisch, das ich baff bin.
Er redet mit mir nicht mehr und ich habe über weite Kanäle erst von seinem Vorhaben hier auszuziehen gehört.
Er will zu meiner Mutter ins Haus ( ihr Eigenheim ) ziehen. Leider haben meine Mutter und ich keinen guten Kontakt mehr, da sie gegen die damalige Scheidung war.
Da meine geschiedene Frau keinen Unterhalt zahlt, was kann mir wohl in diesem Punkt geschehen?
Könnte meine Mutter über meinen Sohn mir Miete in Rechnung stellen?
Wie könnte ich wohl meinen Sohn wieder zum Reden bewegen?
Über einen Freund habe ich erfahren, das mein Sohn weder mit seiner Mutter noch mit mir weiteren Kontakt will ?!?
Ich bin mir echt keiner Schuld bewusst, ich weis auch nicht was ich falsch gemacht habe.
Hat jemand so etwas auch mal erlebt ?

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Zitat:
"Ich bin seit rd. einem Jahr geschieden. Unser Sohn ( 19 Jahre ) ist bei mir geblieben.
Wir wollten eigentlich zusammen ein neues Familienleben aufbauen"

Mir schoß an dieser Stelle durch den Kopf, das Du aus deinem Sohn ( unbewußt) eine Art Partnerersatz gemacht hast, den du auch noch eifersüchtig überwacht hast ( " Ich erlaubte ihnen nur nicht bei mir zusammen zu schlafen, da die Freundin erst 16 Jahre ist.")

Der junge Mann tut genau das Richtige, er eist sich von deinem Rockzipfel los und geht hinaus ins Leben, das ist es was Kinder in diesem Alter tun sollten!

Und das ist auch gut so. Denn nur so wirst Du in Zugzwang kommen, Dir ein eigenes unabhäniges Leben aufzubauen.

Sieh diese Entwicklung als das was es ist: Eine Chance für zwei erwachsene Menschen ihren Platz im Leben zu finden

Agathe

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Hallo an alle,

ich danke euch allen für eure Antworten.

Die Scheidung und die Meinungsverschiedenheiten mit meiner Mutter haben mich in der vergangenen Zeit sehr belastet, dazu kommt noch mein Job.
Alles zusammen hat mich sehr belastet und ich bin auch mit allem noch nicht so fertig.

Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewendet, es ist gut, wenn man sich mal Meinungen von anderen Menschen anhört und diese dann mit in sein Gedankengut aufnimmt.

Eure Antworten haben mir gut getan, ich bewerte diese Situation nun etwas anders als vorher.

LG

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Hi,

geht Dein Sohn noch zur Schule oder ist er in Ausbildung?

Dein Sohn hat einen Anspruch auf Unterhalt gegen Dich und seine Mutter. Dafür muss er euch beide um Auskunft über eure Einkommen bitten und euch gegenseitig die Zahlen zur Verfügung stellen, damit ihr eure Haftungsquote ermitteln könnt.

Ein außer Haus lebendes Kind hat einen Anspruch auf 670 Euro. Davon abgezogen wird das Kindergeld von 184 Euro. Verbleiben 486 Euro. Hat er keine eigenen Einkünfte (und ist in Ausbildung), müssen diese anteilig nach euren Einkünften geleistet werden.

Hat er bspw. Einkünfte von 390 Euro Ausbildungsvergütung, kann er eine Pauschale von 90 Euro abziehen, 300 Euro werden angerechnet. Es verbleiben dann also noch 186 Euro, die ihr nach Quote zahlen müsst.

Zusätzlich fällig werden Krankenversicherungskosten, sofern keine Familienversicherung besteht und Aufwendungen wie Studiengebühren. Außerdem muss er Bafög / BAB beantragen, um euch zu entlasten.

Sollte er sich weigern die Mutter aufzufordern, dann ist das sein persönliches Problem. Wenn er jetzt mit Macht erwachsen sein will, muss er diese Konsequenzen tragen. Dazu gehört, dass Du Deine Mutter an ihren Enkel verweist. Sie muss sich was Kostenbeiträge angeht, mit IHM auseinandersetzen.

Keinesfalls solltest Du die Miete oder was auch immer direkt an Deine Mutter überweisen, denn seine Unterhaltsansprüche kann er trotzdem gegen Dich und Ex geltend machen und dann zahlst Du ggf. doppelt.

Eine Möglichkeit wäre, ihm ohne andere Nachweise die Hälfte des ihm zustehenden Unterhalts zu überweisen und zu sagen: Willst Du mehr, bring Nachweise.

Macht er zur Zeit nichts, keine Schule, keine Ausbildung, kein Studium und befindet sich nicht in einer kurzen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, ist er allein für seinen Unterhalt verantwortlich. Dann muss er eben zur Not bei McDoof Fritten braten.

LG

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Hi,

mein Sohn geht noch zur Schule und macht sein Abitur.
Bis ca. Mitte nächsten Jahres will er damit fertig sein, dann möchte er ein Bachelorstudium beginnen.
Danach hat er den Master... vor hinterher zu schieben.
Müssen wir ( Ex und ich ) dann solange zahlen bis er fertig ist ?
Was könnte noch da hinzukommen ?
Klar, soll er alles bekommen, aber ich habe gerne Klarheit was Kosten angeht, da ich mir ein Haus gekauft habe und nun die Raten dafür zahle.
Ich habe vorher meinen Sohn gefragt, ob er mit dem Hauskauf einverstanden ist und es auch vorher mit ihm besichtigt.
Desweiteren habe ich ihm dann auch erklärt, das dies eine weitreichende Entscheidung ist, die man nach den Unterschriften nicht mehr so einfach rückgängig machen kann.
Er willigte ein und war anfangs sehr euphorisch bei der Sache.
Nun stehe ich allerdings da mit den Raten und der vielleicht noch kommenden Unterhaltsforderungen von ihm.....
So dicke habe ich es auch nicht.
Werden eventuell die Raten fürs Haus mit bei der Berechnung des Unterhalts einbezogen ?

LG

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Hallo,

der Kindesunterhalt hat Vorrang. Bei einem Eigenheim ist das noch etwas komplizierter, denn da wird Dir das kostenlose Wohnen als sog. Wohnvorteil angerechnet, dafür können dann aber auch Zinsen in Abzug gebracht werden. Da wirst Du vermutlich nicht drumrum kommen, das mal korrekt vom Anwalt berechnen zu lassen, insbesonders weil es auch für die Haftungsquote wichtig ist.

Du bist verpflichtet bis zum Ende der ersten Ausbildung zu zahlen, wobei Studiengänge, die aufeinander aufbauen, als eine Ausbildung gelten.

Er muss aber auch Bafög beantragen (Höhe Bafög und Unterhalt bedingen sich) und damit ggf. eure Zahlung der Höhe nach mindern. Hast Du noch weitere Kinder, für die Du Unterhalt leisten musst? Ob er mit dem Hauskauf einverstanden war oder nicht spielt keine Rolle.

Wichtig ist: ER ist erst mal in der Bringepflicht, nämlich euch gegenseitig die Unterlagen.

LG

PS: Gilt natürlich auch genauso für die Mutter.

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Unabhängig von der Situation (geschieden, alleinerziehend) dein Sohn ist erwachsen, Ablösung ist ein völlig normaler Prozess. Da du ihn offensichtlich in seiner Freiheit schwerer beschränkt hast als für ihn mit 19Jahren akzeptabel ist (Freundin darf nicht bei ihm übernachten, mit anderen nicht altersgerechten Vorschriften ist wohl auch noch zu rechnen wenn du sowas verbietest), sucht er den Weg über eine radikalere Lösung.

Bereits dein Ansatz, mit einem jungen Erwachsenen nochmals ein schönes Familienleben aufbauen zu wollen widerspricht in sich schon der gesunden, altersgemässen Abnabelung.

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Also ich sehe es auch gemischt. Möglicherweise wolltest DU ein Leben mit deinem Sohn und hast dadurch zuviel Druck ausgeübt. Vielleicht auch nicht, schließlich waren wir hier nicht dabei. ABer Fakt ist das deinen Sohn etwas bewegt auszuziehen. Gut diese Gedanken an sich sind nicht fehl, ich bin auch mit 18 raus. ABer da war auch nicht alles koscher! Gerade wenn er aber nicht mal mehr Kontakt zu dir will und zur Mutter das gibt mir eher zu denken. Denn wenn wirklich alles OK wäre und er dann scheinbar nur ausziehen will damit die Junge Dame zu ihm alleine kann würde ich das Früchtchen mal schnellstens wieder auf den Boden der Tatsachen holen. Denn dann soll er auch für sich selbst sorgen!
Hast du ihm daheim genug Freiheiten gelassen? Gerade 19 Jährigen fühlen sich sooooooo erwachsen und sinds oft gar nicht. Vielleicht hilft ihm auch das, das er merkt was er nun leisten muß. Mal abgesehen davon so schlimm wäre es doch nicht gewesen wenn sie mal bei ihm schläft?
Ela

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Dein Sohn ist 19 und damit erwachsen. Er hat natürlich Anspruch auf Unterhalt von dir und seiner Mutter, wenn er die Voraussetzungen noch erfüllt - keinesfalls hat deine Mutter Anspruch auf irgendetwas von dir oder deiner Exfrau. Alle seine Kosten muß er nun mit Hilfe seines Unterhaltes selbst tragen. Unter Umständen könnte ihm nun klar werden, dass das Leben sehr teuer ist (es sei denn, deine Mutter gibt ihm permanent Geld und Naturalien kostenlos dazu).

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hallo
die freundin ist 16 und dein sohn 19. beide sind keine kinder mehr.
warum darf die freundin nicht bei deinem sohn schlafen?

"Ich erlaubte ihnen nur nicht bei mir zusammen zu schlafen, da die Freundin erst 16 Jahre ist."

wie kontrollierst du das denn?

#sex ist nicht nur in der nacht möglich.

versuch ihn loszulassen und ihn und seine freundin als erwachsene menschen zu behandeln.

gruss pigger

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"Er hat nun eine feste Freundin und beide verstehen sich wohl ganz gut. Ich erlaubte ihnen nur nicht bei mir zusammen zu schlafen, da die Freundin erst 16 Jahre ist."

Sagt irgendwie schon viel aus. das würde mir als Dein Sohn auch auf den Zeiger gehen. Er ist 19 Jahre, keine 9.
Unterhaltsverpflichtet sind die leiblichen Eltern.

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vielleicht hat er sich einfach nicht getraut zu reden

lass ihn ziehen er ist erwachsen und wird seinen weg gehen und wenn er schlechte erfahrung macht ist das auch gut daraus lernt er

ich gehe mal davon aus wenn ihr auf abstand lebt wird sich alles von selber einrenken und ihr werdet wieder reden können

und warum dürfen sie nicht zusammen bei dir schlafen.....poppen kann man überall nicht nur wenn die laternen an gehen

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Was Du falsch gemacht hast, ist doch ganz klar: Du hast Deinem erwachsenen Sohn verboten, seine Freundin über Nacht mitzubringen. Welcher erwachsene Mensch lässt sich so etwas vorschreiben?

Was mir auch nicht gefällt, ist dass deine größte Sorge der Unterhalt ist, nicht euer Verhältnis. Und auch, dass Du Dir einen schriftlichen Unterhaltsverzicht hast geben lassen von ihm vor einiger Zeit. Dein Sohn hatte sicher noch mehr Gründe, als nur Dein unangebrachtes Verbot.

Ich würde das Gespräch mit ihm suchen und mich entschuldigen.