Hallo,
eine Bekannte von mir lebt in Scheidung und vorraussichtlich ist in den nächsten Wochen der Scheidungstermin.Sie möchte gerne nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen und dann erneut heiraten,der Zukünftige soll dann ihren Namen annehmen.
Meine Fragen nun für sie an Euch:
Kann man unmittelbar nach dem Scheidungstermin den Namen wieder annehmen oder muss man die 4 Wochen danach noch abwarten,bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist?
Wie läuft das dann ab,muss sie das beantragen und/oder wird dann zeitgleich ein neuer Personalausweis mit beantragt?
Und wie ist das mit der Anmeldung der neuen Heirat,kann sie das unmittelbar nach dem Scheidungstermin machen,evtl. mit nur mit dem Scheidungsurteil oder muss sie warten,bis sie einen neuen Perso hat?
Wäre nett,wenn sich da jemand auskennt und mir helfen kann.
Grüße
Sylvia
Nach Scheidung Geburtsname annehmen & erneut heiraten,wie schnell kann das klappen?
Hallo,
es wäre mir neu, dass eine erwachsene Person nur bei Heirat und Scheidung den Nachnamen ändern darf . Ich persönlich habe meinen Nachnamen erst nach meiner Heirat geändert.
Hallo,
inwieweit soll mir dein Beitrag nun helfen?
Meiner Bekannten wurde gesagt,wenn sie bei Heirat den Namen des Mannes annimmt,kann sie ihn erst nach der Scheidung wieder ablegen.
Ich kenne das auch nur so oder willst Du mir jetzt sagen,es geht auch vor der Scheidung?
Grüße
Sylvia
Also ich konnte meinen Namen mittendrin ändern. Warum sollte das nun nicht bei jemand anders gehen?
"Kann man unmittelbar nach dem Scheidungstermin den Namen wieder annehmen oder muss man die 4 Wochen danach noch abwarten,bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist?"
Das geht erst nach Rechtskraft der Scheidung. Wenn beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten (das muss beim Scheidungstermin erklärt werden), ist die Scheidung allerdings sofort rechtskräftig. Aber selbst in diesem Fall wird es bis zur Zustellung des Scheidungsurteiles vermutlich etwas dauern...und das wird für die Namensänderung m.W. benötigt.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob es überhaupt notwendig ist, den Namen vor einer erneuten Heirat zu ändern...möglicherweise lässt sich der Geburtsname bei der Eheschließung auch ohne diesen Verwaltungsakt übernehmen. Einfach mal beim Standesamt erkundigen...die sollten eigentlich alle Fragen beantworten können.
Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, kann sofort der Mädchenname angenommen und auch geheiratet werden.
Ich hatte nach meiner Scheidung noch etwas gewartet, einfach aus der Bequemlichkeit heraus. Wenige Wochen vor der standesamtlichen Trauung änderte ich dann meinen Namen in den Mädchennamen, damit der Pfarrer vor dem Traualtar meinen Mädchennamen sagen konnte. Der Ex-Mann hat im neuen Leben nichts mehr verloren :)
Die Standesamtliche Hochzeit fand etwa 2 Wochen nach der Namensänderung statt. Ich bekam einen vorläufigen Personalausweis, damit ich den richtigen nur einmal beantragen und bezahlen musste. Der wiederum wurde so lange zurückgelegt, bis ich mit der Heiratsurkunde kam, um ihn abzuholen.
>>>>>>>>Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, kann sofort der Mädchenname angenommen und auch geheiratet werden>>>>>>>>
Das stimmt nicht ! Du benötigst zum heiraten das Scheidungsurteil ! und das bekommst Du nicht mit....
Solltest Du eine andere Möglichkeit gehabt haben...wäre ich sehr neugierig
Man geht ja erst nach dem Scheidungsprozess zum Standesamt. Das schriftliche Scheidungsurteil bekam ich noch in derselben Woche per Post zugesendet.
Wenn man davon ausgeht, dass man nach dem Erstgespräch beim Standesbeamten nochmal mind. 2-4 Wochen bis zum Trau-Termin braucht, kann man schon sagen, dass man direkt nach dem rechtskräftigen Urteil heiraten kann.
Erneut heiraten kann sie, sobald das Urteil rechtskräftig ist sie könnte also am Folgetag wieder heiraten.
Aber wozu den Namen ändern wenns so schnell gehn muss, das Geld für den Papierkrieg kann man sich ja gut Sparen! Wie neue Bankkarte, Perso ect und dann paar Tage/wochen später wieder alles neu???
Nö wär mir zu blöd.
Den Namen will sie ja dann behalten,der neue Mann nimmt ihren Namen an!
Sie braucht also alles nur einmal beantragen!
Ihr geht es wirklich nur darum,wie schnell das geht,ob sie gleich nach der Scheidung wieder heiraten kann oder ob es da Wartezeiten gibt.
aha
Na dann, wie bereits gesagt direkt nach dem Urteil.
Ne Freundin hatte das nämlich vor kurzem, Scheidung in 4 minuten durch und der richter meinte Frau X morgen könnten sie sogar wieder heiraten