Hallo,
nach 1 Jahr Ehe hat mir mein "Noch-Ehemann" verkündet, dass er mich nicht mehr liebt und seit 3 Monaten ein Verhältnis zu ner anderen Frau hat und sie auch so sehr liebt, dass es für unsere Familie und Ehe kein Zurück mehr gibt. Also bin ich mit Kind aus unserem Haus ausgezogen und dennoch (was mir kaum einer glaubt), verstehen wir uns mittlerweile wieder ganz gut, der Kleinen zu Liebe. Nun wollen wir uns auch nur einen Scheidungsanwalt nehmen, weil wir uns mit Unterhalt /Haus usw. einig sind und keinen Rosenkrieg veranstalten möchten. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass man das Trennungsjahr gar nicht einhalten muss, wenn man weniger als 2 Jahre verheiratet war. Stimmt das? Weiß das jemand von euch?
LG ANJA
Trennungsjahr, wenn man nur 1 Jahr verheiratet war?
Moin, moin
da hat der jemand recht. Wenn man weniger als 2 Jahre verheiratet ist, braucht man kein Trennungsjahr einzuhalten. Ihr könnt also direkt zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass alles gut geht.
hallo anja....
das mit dem gemeinsamen anwalt würde ich mir sehr genau überlegen...
oft wird das von den ehemännern vorgeschlagen und es hört sich ja auch vernüftig an... eien umfassende beratung die alle deine rechte wahrnimmt, kann aber nur ein anwalt gewähren, der nur deine partei vertritt...
es liegt quasi in der natur der sache, dass er nicht beide seiten optimal beraten kann...
grüße
livia
Hallo Anja!
Mein Exmann und ich waren bei der Trennung (im Jahr 2004) gerade einmal 7 Monate verheiratet und mussten gemäß Gesetz das Trennungsjahr einhalten, obwohl mein Mann und ich sofort die Scheidung wollten.
Das Trennungsjahr muss eingehalten werden!!!
Gruß
Jasmin
Trennungsjahr einhalten
Also dein Beitrag ist ja schon sehr lange her und du hast ja die Trennung und wahrscheinlich auch die Scheidung schon hinter dir. Aber das Trennungsjahr nicht einhalten geht auch nach so kurzer Ehedauer nicht. Das Trennungsjahr muss eingehalten werden. http://scheidung-online-kanzlei.de/trennungsjahr-nicht-einhalten.html. Außer es liegen besondere Umstände wie eine Härtefallscheidung vor.
Schnelle Scheidung
Um eine Scheidung schnell durchzuführen, gibt es aber schon einige Tipps. Tipps, um eine schnelle Scheidung zu erlangen findet man unter http://scheidung-online-kanzlei.de/schnelle-scheidung.html. Heute würde die Scheidung schnneller durchgeführt in eurem Fall. Denn seit der Familienrechtsreform vor einigen Jahren gehen die Scheidungen schnell, die unter 3 Jahre verheiratet waren. Es wird der Versorgungsausgleich nur noch auf Antrag durchgeführt.
Scheidungsdauer
Die Scheidungsdauer hätte sich in diesem Fall hier auch erheblich verkürzt. http://scheidung-online-kanzlei.de/scheidungsdauer.html. Denn der Versorgungsausgleich beansprucht die meiste Dauer für eine Scheidung.