Frau lebt im gemeinsamen Haus. Muss/ soll ich weiter zahlen?

So, nun hat es mich auch erwischt. Meine Frau hat seit 2 Monaten einen anderen. Wir haben zuerst versucht, unsere Ehe zu retten, okay ich habe es versucht, hat aber nicht geklappt. Nun bin ich seit 3 Wochen ausgezogen, meine Frau wohnt aber noch in unserem Haus. Dieses möchte sie auch gerne halten, ich weiß zwar noch nicht wie, aber sie will es versuchen. Da wir beide zu 50% im Grundbuch stehen, wollte ich, bis alles geklärt ist, ca. 50% der Abtragung weiter zahlen, da es ja passieren kann, dass sie nicht zahlt und dann muss ich ja dafür aufkommen. Wie sollte ich mich da verhalten? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss ich wohl das Trennungsjahr einhalten, auch wenn wir keine Kinder haben. Wie lange sollte/ müsste ich denn dann zahlen? Wann sollte ich meine 50% an sie abtreten oder sollte ich das gar nicht tun? Kann oder sollte ich einen Ausgleich für das Haus einfordern? Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir hier einer helfen.

Vielen Dank schon mal im voraus

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Als erstes: ja, du musst das Trennungsjahr einhalten.
Die zweite Antwort ist etwas schwieriger. Solange das Haus noch Euch beiden ist, musst du 50% der Abtragung zahlen. Dafür muss sie dir für die Hälfte des Hauses, die dir gehört, Miete zahlen. Die kann dann auf einen eventuell zu zahlenden Unterhalt angerechnet werden. Ehegattenunterhalt und nach der Scheidung Aufstockungsunterhalt musst du dann zahlen, wenn du mehr verdienst als deine Frau - etwa 3/7 der Differenz, auch wenn ihr keine Kinder habt.
Das Haus wird dann später im Zugewinnausgleich verrechnet. Da kommt es darauf an, wie viel Vermögen vor der Ehe da war und was jeder von euch jetzt noch hat. Für das Haus wird dann der Wert am Tage des Zugewinnausgleichs angesetzt und die noch verbleibenden Hypotheken abgezogen. (von dem verbleibenden Wert erhälst du dann die Hälfte, bzw. er wird im Zugewinn verrechnet) Übertragen würde ich also an deiner Stelle erst einmal nichts.

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Ich würde Dir dringend empfehlen, Dich durch einen Anwalt ausführlich beraten zu lassen.

Du musst bei einer Erstberatung mit ca. 300 Euro rechnen, ersparst Dir aber Fehler und Folgekosten!!!!!

Gruß

Manavgat

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Hallo Markus,

Das mit dem Trennungsjahr ist so eine Sache. Sicher sollte grundsätzlich das Trennungsjahr eingehalten werden, es besteht aber auch die Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen das Trennungsjahr rückwirkend zu datieren, wenn ein Zusammenleben vor der Trennung im gemeinsamen Haus stark zerrüttet war und von Gemeinsamkeit keine Rede mehr sein konnte. Das kann u. U. sogar soweit gehen, daß Du von Heute auf Morgen geschieden sein kannst. Aber wie gesagt, es müssen beide Partner damit einverstanden sein. Und abgesehen davon, ist das Trennungsjahr ja dafür da, sich vielleicht noch einmal zu besinnen. Aber das sollte jeder für sich selber entscheiden.

Noch ein wichtiger Punkt. Habt Ihr Kinder? Du kannst Deine 50 % insoweit an sie abgeben, als sie sich damit einverstanden erklärt, Dich auszuzahlen. Denn Du hast, wie Du schon sagtest, 50 % Anteil an dem Haus und bist genauso Miteigentümer und das bleibst Du auch, solange Du im Grundbuch stehst.

Wenn möglich, erkundige Dich bei einem guten Fachanwalt, der Dir dann gezielte Ratschläge für Eure Lage geben kann.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall für die kommende Zeit viel Kraft und Lebensfreude.

LG Maukal

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Hallo Markus,

bei uns war die Situation ähnlich. Um die Scheidungskosten niedrig zu halten, haben wir uns im Bereich gemeinsames Eigentum, außerhalb der Scheidungssache geeinigt.

Habe meinem Exmann seinen Anteil am gemeinsamen Haus abgekauft, sollte nur möglichst kurz nach der Scheidung über die Bühne gebracht werden, sonst muß der Käufer Grunderwerbssteuer zahlen.

Gruß Tina