Hallo,
als sonst stille Leserin muss ich nun auch mal schreiben.
Habe mich darum extra neu angemeldet.
Es geht um meine Patentochter und deren Kind.
Situation: Verheiratet seit 3 Jahren - gemeinsames Kind aber schon 5 Jahre alt - Vaterschaft anerkannt. Zusammengelebt bis Mai - dann Trennung aus verchiedensten Grünen – aber eigentlich friedlich und sachlich..
In Absprache mit dem Vater ist sie mit dem Kind in eigene Wohnung (3 Zimmer) in eine andere Stadt
(ca. 20 km entfernt) gezogen, da sie da seit mehreren Jahren arbeitet und auch das Kind dort seit 2 Jahren schon in der KiTa ist.
Sie hat eine Teilzeitstelle - während der Zeit ist das Kind in der KiTa. Für Notfälle hat sie eine vom Jugendamt vermittelte Tagesmutter in unmittelbarer Nachbarschaft. Mit deren Kind geht ihr Kind auch gemeinsam zur KiTa und es besteht sehr netter Kontakt.
Da der Vater sich nun seit Mai nicht gemeldet hat (nicht Mal zum Geburtstag des Kindes) hat sie auf anraten der Scheidungsanwältin einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Kindesunterhalt eingereicht - das Sorgerecht sollte gemeinsam bleiben.
Nun kontert der Kindsvater - bzw. sein Anwalt damit, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige ! Sorgerecht will. Ausserdem soll sie an ihn Unterhalt zahlen, da er nun Harz4 bezieht.
Begründung: Er sei ohnehin arbeitslos und zuhause. Seine Eltern (wo er wieder wohnt) sind auch noch da. Da bräuchte das Das Kind dann nicht täglich von 7.00 – 13.30 Uhr „irgendwo hin“ oder sogar
„zu einer fremden Frau“.
Das Kind war aber auch sonst in der KiTA obwohl er zuhause war, da immer nur mein Patenkind gearbeitet hat.
Hinzu kommt, das er (er ist deutscher) kroatische Wurzeln hat und immer wieder sagt, dass er da hin will. Da gibt es mehr Arbeit als hier. Seine Eltern besitzen da wohl auch ein Haus.
Nun gab es eine Anhörung des Jugendamtes - die ja allerdings von Anfang an von meinem Patenkind informiert wurden und auch die Tagesmutter vermittelt haben.
Aufgrund deren Stellungnahme kommt es nun zum Gerichtstermin und einer Wohnungsbesichtigung.
Was wird da nun auf sie zukommen? Sie ist nervlich völlig am Ende, zumal von ihrer Anwältin immer nur sowas wie „wir machen das schon“ kommt.
Muss sie auf irgendetwas besonders achten? Was ist wichtig? Wie sind da eure Erfahrungen?
Ich möchte "mene Kleine" einfach nur ein wenig aufbauen.....
Lieben Gruß
diedickeOma
Vater klagt auf einmal.....was beachten
Zeig ihr doch schonmal das hier http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/4009493-ausgang-von-vater-will-das-alleinige-sorgerecht/25073950 das wirkt sicherlich beruhigend.
Ausserdem würde ich auch unbedingt eine Anwältin ersetzen, die mir rät, auf alleiniges ABR zu klagen und mich dann mit blöden Floskeln abspeist. Oder gibt es einen Hintergrund dazu?
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für den link. Werde ich ihr ausdrucken.
Die Klage auf ABR begründet aus der Angst, das er das Kind mit nach Kroatien nimmt.
Sie möchte ja im Grunde das es Umgang mit Papa hat - auch wenn da das jetzt einige Zeit nicht wahrgenommen hat.
Die Anwältin...tja....
Hier in einer ländlichen Kleinstadt gibnt es da nicht so die Auswahl und an sich ist sie sehr bemüht. Nimmt Termine auch abends wahr, maschiert selbst mit zum Jugendamt....
Aber komisch finde ich das eben auch.
LG diedickeOma
"Die Klage auf ABR begründet aus der Angst, das er das Kind mit nach Kroatien nimmt.
Sie möchte ja im Grunde das es Umgang mit Papa hat"
Entschuldigung aber das ist doch gequirlter Unsinn im Quadrat.
Entweder ist die Anwälting streitsüchtig oder geldgeil. Oder das Patenkind meint, es müsse alles kontrollieren und so den Daumen an der Macht haben. Im Prinzip hat sie das ABR, so lange das Kind bei ihr ist. Und wenn das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht bei ihm ist, hat er das ABR. Wenn der Vater aber, so wie geschrieben, seinen Umgang mit dem Kind gar nicht wahrnimmt, wie soll er dann mit dem Kind nach Kroatien.
Alles war ruhig bis, ja bis jemand geklagt hat. Die Klage wurde mit einer Gegenklage beantwortet und so erntet der den Sturm, der den Wind gesät hat... Und der Leidtragende das Kind... und die Gewinner? Anwälte... yeah.
"Nun kontert der Kindsvater - bzw. sein Anwalt damit, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige ! Sorgerecht will. Ausserdem soll sie an ihn Unterhalt zahlen, da er nun Harz4 bezieht.
Begründung: Er sei ohnehin arbeitslos und zuhause. Seine Eltern (wo er wieder wohnt) sind auch noch da. Da bräuchte das Das Kind dann nicht täglich von 7.00 – 13.30 Uhr „irgendwo hin“ oder sogar
„zu einer fremden Frau“."
Wenn er vor Gericht wirklich damit argumentiert, dass ein fünfjähriges Kind nicht mehr in den Kindergarten gehen muss, wenn sie bei ihm lebt, dann hat er sicher keine guten Karten.
Hallo,
leider scheint deine Einschätzung falsch zu sein.
Heute früh hat der Verfahrenspfleger meine Patentochter aufgesucht zur Wohnungs in Augenscheinnahme.
Dabei meinte er ob sie nicht vorstellen könnte, das ihr Kind halt nur jedes Wochenende bei ihr ist. "Wäre doch prima wenn es viel Zeit mit dem Papa verbringen könnte." Es würde dann ja reichen wenn das Kind nur 3-4 Stunden in den KiGa geht!!!!!!!
....soviel dazu.
LG diedickeOma
Das sie an ihren Ex-Mann evtl. Unterhalt zahlen muß ist richtig so, das Jobcenter prüft alle vorangigen Einkommensmöglichkeiten vor ALG II. kurzum er ist verpflichtet den Ehegattenunterhalt gegen seine Frau einzutreiben.
Das das Vater das alleinige SR bekommt ist zweifelhalft, aber beim ABR bin ich mir nicht wirklich sicher......Der Vater hat wirklich keine schlechten Argumente, besonders da z.Zt. eine sehr Vaterfreundliche Rechtssprechung herrscht.
Aber mal ehrlich, wieviel Dummheit hat Deine Patentochter geritten Geld für eine Unterhaltsklage gegen einen ALG II - Empfänger auszugeben?
Der Verweis auf den anderen kürzlichen Artiekel von "Green" hinkt: da war die Ausgangslage eine ganz andere , die KM hatte das AS
Agathe
Hallo,
erstmal Danke für dien Einschätzung.
Sie hat keine Klage auf ABS erhoben.
Sie hat es auf Anraten des Jugendamtes beantragt. Es sollte eine reine Aussprache hierrüber beim Jugendamt stattfinden.
Eben auch über Besuchstermine bzw. stetigen Kontakt.
Die Klage hat der KV dann eingereicht.
LG diedickeOma
Naja, villeicht ist deine Patentochter nicht so ganz ehrlich Dir gegenüber was die Fakten angeht:
"ABR: Sie hat es auf Anraten des Jugendamtes beantragt. Es sollte eine reine Aussprache hierrüber beim Jugendamt stattfinden."
Das ist, gelinde gesagt, Bullshit, denn das ABR hatte sie die ganze Zeit. Absprachen wg, Umgang usw. berühren es nicht.
Auch KU von einem Mittellosen einzufordern ist Unfug und wird auch vom JA nicht forciert.
Wie es badguy schon so schön beschrieb: Hier wurde eine ( einigermaßen friedliche) Situation mit Klage gstört, diese mit Gegenklage beantwortet und jetzt siehts eben nunmal verdammt schlecht aus. Eine Gerichtsverhandlung kann zugunsten des sorgeberechtigten Vaters ausgehen, muss nicht, ist aber möglich.
Ja, was soll man sagen
Agathe