Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, wie das mit der Unterhaltserhöhung meiner Kinder ist.`
Muß ich automatisch erhöhen, wenn sie in die nächste Altersgruppe kommen oder muß meine Ex mich darauf ansprechen?
Wie lang rückwirkend muß ich die Erhöhung zahlen, wenn sie mich anspricht?
Danke für Eure Hilfe
Unterhalt
Du musst automatisch erhöhen oder sie macht eine Neuberechnung. Solange wie du den Betrag hättest zahlen müssen schon. Mach es einfach wieso willst du damit warten irgendwann kommt sie drauf, ausserdem sollte es für die Kinder einfach gemacht werden.
Ein Altersklassenwechsel ist kein Grund für eine Neuberechnung.
LG
Aber die Ex kann es ja einfach neuberechnen lassen oder nicht? Einmal im Jahr dachte ich geht das.....Aber automatisch anpassen muss er es ja trotzdem und nachzahlen falls es der Ex auffällt.
Du musst automatisch erhöhen. Rueckwirkend verjährt kein Unterhalt .... falls du das meinst. Meines Bruders Exfreundin hatte auch geschiedene Eltern. Sie wuchs bei Stiefpapa auf. Ihr fehlte es an nichts. Der leibliche Vater zahlte keinen Unterhalt, die Mutter verzichtete aufs Klagen und Hinterherrennen (er hätte Zahlen können). Die Ex meines Bruders wollte nun studieren und es fehlte Geld...also hat sie an den leiblichen Vater gedacht und hat ihn verklagt - mit Erfolg. Nun zahlt er alles ab, was so seit der Scheidung angelaufen ist ... nebst Zinsen.
Hallo,
finde deine Frage auch irgendwie daneben, ehrlich....
Es gibt nun mal Gesetzte in denen der Unterhalt klar geregelt ist und wird.
Demnach stehst du als Vater nun mal deinen Kind gegenüber in der Zahlungspflich!
Automatisch bei Angleichungen bezüglich Alter des Kindes.
Sorry, aber deine Frage hört sich irgendwie so an...
Juchu, noch hat mich meine Ex nicht angesprochen. Vielleicht vergisst Sie es ja
und ich bin aus dem Schneider!
Denk mal ans Kind mensch.. dafür wird der Unterhalt gezahlt und mit zunehmenden
Alter des Kindes, wachsen nun mal auch alle anderen Kosten, wie Schule, Klamotten, Hobbys etc.
FG
"Es gibt nun mal Gesetzte in denen der Unterhalt klar geregelt ist und wird."
Absolut korrekt, nur gehört die Düsseldorfer Tabelle, NICHT dazu.
Hi,
das kommt darauf an.
Wenn Du einen dynamischen Titel hast, der an die Düsseldorfer Tabelle geknüpft ist, musst Du selbständig erhöhen, tust Du es nicht, musst Du ggf. ab dem Monat, in dem der Veränderungsgrund eingetreten ist, nachzahlen, wenn Deine Ex das irgendwann anmahnt (da greifen aber Verwirkungs- und Verjährungsfristen).
Wenn Du keinen Titel hast, musst Du auch nix von selbst erhöhen. Und dann auch immer erst ab Aufforderung und nicht rückwirkend.
LG
Hallo
Das gilt aber doch nur, bei den Altersstufen. Oder auch bei Gehaltserhöhung?
Mein bester Freund zahlt einen Betrag, den gibt es in der Tabelle gar nicht
Hallo,
nein man muss eine Gehaltserhöhung nicht melden, wenn man nicht gerichtlich verpflichtet wurde, z. B. wegen Mangelfall oder wegen UHV.
Vielleicht zahlt er nach alter Tabelle oder Gerichtsbeschluss? Die DDT ist ja nur eine Richtlinie und kein zwingend einzuhaltender Maßstab.
LG