Scheidung/Trennung..Was kommt auf mich zu?

Hallo,

in der nächsten Zeit steht wohl auch bei uns eine Trennung ins Haus.
Die Gefühle sind einfach "weg" und ich hab mich in wen anderes verliebt.

Mein Mann ist der Alleinverdiener mit ca. 2000 Euro im Monat, von meiner Seite kommt nix.
Wenn ich mich jetzt trenne, was muss ich beantragen? Was steht mir zu?
Wir müssen uns ja nicht gleich scheiden lassen..
Was muss ich alles machen?
Ich hab gar keine Ahnung was da auf mich zukommt..

Schönen Abend noch :-(

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Also ich fänds toll, wenn Du wieder arbeiten gehen würdest, denn die Trennung geht ja von Dir aus und es wär übel, wenn Du ihm jetzt noch auf der Tasche liegst. Schließlich willst Du ja unabhängig von ihm sein.

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Warum bist Du denn zuhause und verdienst nix? Du bist gerade mal 22 und wahrscheinlich setzt Du Dich vom einen gemachten Nest in das andere. Und dann noch Sozialleistungen kassieren.

Über solch Einstellung könnt ich wirklich speien.

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Wenn Du Deinen Mann nicht mehr willst, wegen eines anderen, dann fände ich es klasse, wenn dieser

Neue

dann für dich aufkommt!

Gruß

Manavgat

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vermutlich hast du gar keine ansprüche. Sofern du gesund bist, kannst du arbeiten gehen und für deinen Unterhalt selbst sorgen, denn die Zeiten sind vorbei, dass eine Exfrau sich nach wenigen jahren ehe durch den Exmann saniert. Wenn es Frauen zugemutet werden kann, wieder zu arbeiten wenn das jüngste Kind mindestens 3 jahre alt ist, dürftest du (sofern ihr keine Kinder habt) sofort wieder losziehen.

Und die allgemeinheit ist erst Recht nicht für dich zuständig. Warum sollte ich (und alle anderen berufstätigen) dir dein junges Leben finanzieren?

Such dir einen Job und eine wohnung und erst dann kannst du eventuell ergänzende Leistungen (Wohngeld etc.) beantragen falls es nicht zum leben reicht!!!

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Ich habe zwei Kinder von diesem Mann, keines der Beiden ist 3 Jahre alt.

So Pack wie ihr, keine Ahnung und auch nicht mal nachfragen, ist echt ekelig.

Ich bin am Boden.

Nirgendwo hab ich geschrieben, dass ich auf Kosten anderer Leben will.

Immer dieses scheiß Klischeedenken.

Hoffentlich braucht ihr mal Hilfe und alle pissen euch so ans Bein!

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Ich war auch lange Alleinerziehende und ich hab noch nicht einen Cent vom Amt oder meinem Ex bekommen, ausser Kindesunterhalt und Kindergeld. Ansonsten war ich arbeiten und das 5 Tage die Woche.

Göre!

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Hör mal Schätzchen..... Dann solltest du beim nächsten Mal gleich alle Tatsachen erwähnen. 2 Kinder im Posting unter den Tisch fallen lassen und dann dicke Backe haben.

Geh zu einem Anwalt und lässlich beraten!!! Und vergiss auch dort nicht zu erwähnen, Dass du einen Neuen Lover hast. Wenn du dich nämlich mit dem Gedanken trägst, mit ihm zusammen zu ziehen, hat das U. U. Auswirkungen auf deinen Unterhalt.

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Hallo,

darf man fragen, wieso die Gefühle schon so früh weg sind ?

Du hast Dich in wen anderes verliebt ? Das ging aber schnell.

Anstelle Deines Mannes hoffe ich ....dass dieser nur den Kindesunterhalt zu zahlen braucht ! Hoffentlich darf er die Kinder trotzdem sehen ? #gruebel

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Komlizierte Angelegenheit. Ich bemühe mich mal um etwas Sachlichkeit. Bei einer Trennung ist es ja oft so, dass einer ausziehen muss, denn mit dem Auszug beginnt das Trennungsjahr. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig über die neue Wohnsituation Gedanken zu machen. Vielleicht kannst Du mit den Kindern in der Ehewohnung bleiben? Jedenfalls dürfen "Tisch und Bett" im Trennungsjahr nicht mehr geteilt werden. Während dieser Phase steht Dir in der Regel Trennungsunterhalt zu.

Im laufenden Trennungsjahr hat man Zeit, die Scheidung und die Zeit danach zu planen. Mindestens einer von euch braucht man einen Anwalt, der den Scheidungsantrag einreicht. Er kann gff. auch helfen, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung* reicht ein Anwalt, bei einer strittigen Scheidung braucht man zwei.

Wenn der Scheidungsantrag vom Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht wurde kommt ihr mit Forderungen aufeinander zu: Unterhalt, auch für die Kinder, Umgangsrecht, Aufteilung der Vermögenswerte bzw. Schulden, Wechsel der Lohsteuerklassen und Krankenversicherung etc.

Am Ende des Trennungsahres steht der Gerichtstermin, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Wenn einer von beiden nicht geschieden werden will, kann das Trennungsjahr auf bis zu drei Jahre erweitert werden.

So kann es laufen, muss aber nicht. Vielleicht könnt ihr auch wieder zusammenfinden, denn auch dazu kann das Trennungsjahr gut sein. Manchmal kann eine räumliche Trennung auf Zeit einer Beziehung ja auch gut tun (spreche aus Erfahrung). Alles Gute auf Deinem weiteren Weg!

*Mehr dazu hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/