Scheidung direkt nach Trennungsjahr oder warten? vor- und nachteile?

hallo und guten abend

mein mann und ich sind seit letztem dezember getrennt. es gibt auch kein zurück mehr :-D

nun meine frage, wie ist das dann mit der scheidung.
klar wir müssen ja das trennungsjahr abwarten, dann ist es möglich die scheidung einzureichen

was ist denn sinnvoll? direkt nach dem trennungsjahr die scheidung einreichen oder erst später?

gibt es vor- und nachteile?

die steuerklasse 2 hab ich im übrigen schon.

danke schön

vg schnegge

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Klar hat es Vor- und Nachteile. Es kommt ganz auf euer familiäres Umfeld an. Vom finanziellen wäre es eventuell wichtig wegen der Krankenversicherung (sowohl im Positiven als auch im Negativen - je nachdem wie ihr derzeit versichert seid). Solange ihr verheiratet seid, könntet ihr auch jährlich neu einen "Versöhnungsversuch" starten, den das Finanzamt akzeptieren muß und euch damit den Splittingtarif erlauben muß.
Ansonsten bist du eben nach einer Scheidung frei. Dann kann nichts mehr von deinem Ex kommen. Ihr seid getrennte Leute - nur das gemeinsame Kind verbindet euch noch. Ohne Scheidung hängst du immer noch an ihm dran, wirst aber nicht mehr als richtige "Ehefrau" geführt. Hast auch gar nicht mehr die gleichen Rechte. Du solltest dir dann eben auch überlegen, was passiert, wenn du oder er jemanden Neues kennenlernt und heiraten will. Vielleicht gibt es auch schon neuen Nachwuchs... Eine "schnelle" Scheidung gibt es nicht. Der Versorgungsausgleich wird bei jeder Scheidung gemacht. Der Stichtag ist der Eingang des Scheidungsantrags. Das läuft also auch während des Trennungsjahres und auch danach noch weiter - solange bis man eben die Scheidung einreicht. Das ist für den einen Ehepartner positiv, für den anderen eher nicht. Mann (bzw. Frau) sollte nicht den Fehler machen und denken, dass hier nur die Zeiten zählen, in denen man in die Rentenversicherung aktiv Beiträge eingezahlt hat als Angestellter oder Arbeiter. Dem ist nicht so. Hier erleben sehr viele Frauen, die auch kaum gearbeitet haben und sich eher immer um den Nachwuchs gekümmert haben, eine ziemliche Überraschung.

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Hi,

Nun, nur weil man die Scheidung einreicht ist man ja noch lange nicht geschieden.
Das ganze Verfahren kann sich hinziehen. Erstmal muss ja das Gericht überhaupt tätig werden. Je nachdem wie überlastet die sind, kann das schon dauern.

Je nachdem, ob der Versorgungsausgleich stattfindet, müssen die Rentenkonten geklärt werden und das kann auch nochmal dauern. Die Mühlen der Rentenversicherung mahlen langsam.
Wir sind seit Juli 2011 getrennt, im Juli 2012 habe ich die Scheidung eingereicht, und wann es weitergeht steht in den Sternen.
Mein Rentenkonto ist zwar geklärt, aber mein Noch-Mann verschleppt wo er kann. (klar, ich zahle ja auch kräftig Trennungsunterhalt für ihn).
Je nachdem, ob du Trennngsunterhalt bekommst oder zahlen musst,ist die Interessenslage halt unterschiedlich ;-)

Lg
Bleathel

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Trennungsunterhalt und versorgungsausgleich wurden eh schon genannt - da ist es meist für denjenigen der weniger verdient ein Vorteil noch zu warten.

du solltest dich noch erkundigen wie das ist wenn einem was passiert. wäre zb bei einem pflegefall (kann zb durch einen Unfall passieren) eine zuzahlung durch denn noch EhePartner gefordert? der noch Partner dürfte bei Entscheidungen (weil zb Koma) mitreden oder gar alleine entscheiden?

was wäre im Todesfall mit dem erbe? wäre es für dich ok dass der quasi ex ein erbrecht hätte?

LG

ps auskennen tu ich mich bei diesen fragen nicht, bitte beim Profi erkundigen!

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>>da ist es meist für denjenigen der weniger verdient ein Vorteil noch zu warten.<<

Worin sollte der Vorteil liegen, wenn es um den Verdienst geht?
Spätestens nach dem Trennungsjahr müssen die Lohnsteuerklassen angeglichen werden.
Dabei ist es dann unerheblich, ob man verheiratet oder schon geschieden ist.

Ich denke es sollte im Vorfeld einer Scheidung über den Ernstfall einer Pflegebedürftigkeit gesprochen werden. Dies kann im Vorfeld der Scheidung auch aussergerichtlich geregelt werden.

Ebenso was den Todesfall betrifft. Wobei hier im Grunde alles durch die Erbfolge geregelt ist.
Wünscht man dies nicht, muss man im Vorfeld tätig werden und ein entsprechendes Testament aufsetzen.

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ich habe damit gemeint dass der Vorteil im versorgungsausgleich und auch im längeren Trennungsunterhalt liegen kann. mit den Steuerklassen hat das nix zu tun.

LG

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Noch etwas: Du kannst praktisch verheiratet bleiben und fast alles durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag regeln lassen und aus- bzw. einschließen lassen. Also z.B. die Erbfolge im Todesfall (bis zur Scheidung seid ihr gegenseitig erbberechtigt), Zahlung der Krankenkassenbeiträge (man wird ja älter und irgendwann muß man vielleicht eigene Beiträge zahlen), zusätzliche (freiwillige) Zahlungen in die Rentenversicherung des Ehepartners der sich um die Kindererziehung gekümmert hat (da der Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung ja automatisch erfolgen würde, ausbleibt),...
So etwas solltet ihr aber nach eingehender Beratung durch einen Notar machen/nicht machen lassen.

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Zum Thema Trennungsjahr habe ich einen Beitrag gefunden, in dem die Vorteile und Nachteile der Scheidung dargestellt werden. Unter http://www.scheidung-online-kanzlei.de/trennungsjahr.html findet man das.