Scheidung, soll ich aufs Haus und Kindesunterhalt verzichten?

Hallo, #winke ich hab eine blöde komplizierte Frage, wir haben uns letztes Jahr getrennt. Waren davor 13 Jahre zusammen, 6 Jahre verheiratet und eine Tochter die bald 9 wird. Wir haben 2010 ein Haus gekauft, aber vollfinanziert, mit Mieter wodurch man es sich gut leisten konnte. Eigentlich wollte ich damals persönlich kein Haus, hatte ein blödes Gefühl wollte ihm den Lebenstraum aber nicht versauen, da ich ihn sehr lieb habe und so machten wir es. Naja das blöde Gefühl war dann berechtigt, die Ehe war zu Ende und ich zog mit unserer Tochter aus in eine Mietwohnung, es lief aber alles freundschaftlich, also er half mir und ich half ihm. #liebdrueck
Unsere Tochter ist zweidrittel bei mir und eindrittel bei ihm. Alles läuft geregelt und harmonisch. Nun arbeite ich nur 80Std und bekomme zusätzlich Hartz 4 bis ich wieder mehr arbeite und auf eigenen Füßen stehen kann. Er arbeitet Vollzeit aber bei ihm geht es auch geradeso, aber nur weil ich auf die 180€ Kindesunterhalt von ihm verzichte, Das heißt, damit unsere Tochter mal ein Haus erbt und wir nicht beide die Hand heben müssen hab ich jetzt die 180€ weniger(Das Amt denkt, dass ich sie bekomme) Wenn wir uns dieses Jahr scheiden lassen, und das Haus nur auf ihn schreiben lassen, will er mir die 180€ trotzdem nicht zahlen, das sehe ich aber nicht ein, weil mir das Haus ja nicht mehr gehört und ich auch auf das Geld angewiesen bin. Sonst würde ich weiter im Haus-Vertrag stehen und zahle so noch mit ab für *unser* Haus...

Ich hab da nicht so den Plan, ist ja auch freundschaftlich gut bei uns und so soll es auch bleiben, nur verarschen lassen möchte ich mich natürlich nicht... bin da immer etwas gutmütig... Hab auch Angst ob es die Ruhe vor dem Sturm ist und er mich nur *ruhighalten* will.... Puhh #schein

Hätten einen gemeinsamen Anwalt, er kennt ihn schon seitdem er klein war und ich weiss nicht obs gut ist für mich, allerdings hat er das Erstgespräch auch umsonst gemacht letztes Jahr, sehr netter Kerl... Hmmm#kratz

Bin gespannt auf Eure Antworten, ob da schonmal jemand Erfahrung gemacht hat.

Danke :-D

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Hallo

such dir unbedingt sofort einen eigenen Anwalt!!!!!

Ich glaube du wirst über den Tisch gezogen von deinem Noch-Mann.

L.G.

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Ja, mach ich, danke... *schweissausbruch*#schwitz

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Also ich kenne mich mit den aktuellen Gesetzen nicht so genau aus aber ich weiß:

Bei Geld hört die Freundschaft auf!!!

Es kann gut sein, dass er Dich bisher einfach nur hingehalten hat und Dich in Sicherheit wiegen will. Muss nicht, aber kann.

Ein gemeinsamer Anwalt ist in so einer Situation schlecht. Du willst ja, dass er für Dich kämpft. Wenn er gleichzeitig die Gegenseite betreut wird das schwierig. Zumal er ja auch noch der FREUND Deines Exmannes ist. Was meinst Du wohl, wem er den "Sieg" mehr gönnt?! Ist doch klar dass er nett ist... das ist sein Job! Warum soll er böse zu Dir sein und Dich deshalb einem anderen Anwalt "in die Arme treiben"? Hol Dir auf jeden Fall einen eigenen Anwalt!!!#nanana

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"Ein gemeinsamer Anwalt ist in so einer Situation schlecht. Du willst ja, dass er für Dich kämpft. Wenn er gleichzeitig die Gegenseite betreut wird das schwierig."

Ein Anwalt darf nicht gleichzeitig zwei Parteien vertreten...

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Das weiß ich nicht.... meine Eltern wollten sich auch schon mehrmals *seufz* scheiden lassen und hatten auch immer den gleichen Anwalt.

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Was machst Du denn wenn er das Haus später verkauft und davon eine Weltreise macht? Dann erbt Deine Tochter garnix mehr. #gruebel Dann hast Du zwar super auf den Unterhalt verzichtet, aber Dein Kind hat NULL.

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Du schreibst, das Haus ist voll finanziert.
Damit stehst du vermutlich in Grundbuch und Darlehen.

Folglich gehört dir das Haus zu dem entsprechenden Anteil.

Wenn das Haus auf ihn umgeschrieben werden soll, dann muss er dich auszahlen.
Darüber hinaus ist das Haus ein großer Bestandteil der Zugewinnausgleichsberechnung.

Du mußt dich hier sofort anwaltlich beraten lassen. Aber nicht vom Freund deines Mannes.
Sonst könnte das ganz böse für dich ausgehen.

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Ach nee, mit voll finanziert meine ich dass wir es komplett abzahlen, das heißt es sind noch komplett alle Schulden drauf. Da ist nix mit auszahlen. ????Wir haben gerade 7000€ reingesteckt... Nur zur Info. Ja ich glaube ich Verkauf mich unter Wert. Ich suche mir nen Anwalt.

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Jaja, so sind die Frauen....an FriedeFreudeFreundschaft denken, der Exgatte lächelt noch freundlich....dabei geht es einzig und allein darum die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Vollgeschissene Haut.

Nimm dir einen Anwalt und zeig ihm wo der Bär die Eier hat.

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"Hätten einen gemeinsamen Anwalt"

Einen gemeinsamen Anwalt kann man nicht haben, weil der Anwalt nur eine der Parteien vertreten darf. Und das heißt im Klartext, die andere Partei wäre in diesem Fall NICHT anwaltlich vertreten... was wiederum nicht empfehlenswert ist, wenn es -wie bei euch- Unstimmigkeiten gibt.

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Dein Vorgehen ist Deiner Tochter gegenüber gar nicht korrekt. Er muss den Unterhalt für SIE zahlen, der ist nicht für Dich gedacht. Du entscheidest aber einfach so, dass sie quasi verzichten muss......

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Ôhm, sie ist 8. das Geld ist für sie. Ich kaufe davon essen und bezahle alles für sie. Wir wohnen zusammen. Habe nicht gesagt, dass ICH das für MICH will ... Wie gesagt, sie ist 8, noch nicht geschäftsfähig... Er kann ihr ja auch das Geld geben, dann hätten wir hier monatlich 4 neue Monster High Puppen und mittags Negerküsse und Gummibärchen "Lach" ????

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Hallo,

ich glaube du missverstehst das mit dem Unterhalt ein bisschen.
Der Unterhalt nennt sich Kindesunterhalt und ist dazu gedacht, dass damit die anfallenden Kosten des Kindes zu decken (Essen, Trinken, Kleidung, Miete usw.).
Und wenn Du auf das Geld verzichtest, um Deinem Nochehemann die Ratenzahlung für das Haus zu ermöglichen, begehst Du so zu sagen "Betrug" an Deinem Kind!
Die 180 Euro werden Dir sicherlich des öfteren fehlen...

Anders würde es aussehen, wenn Du (weil Du genug verdienst) auf Trennungsunterhalt verzichten würdest, um damit die Raten zu decken.

Also, die Entscheidung zum Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen, kann ich wirklich nur unterstützen!

(Und wenn Dein Nochmann kein "Arsch" ist, wird er es verstehen und trotzdem weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten!)

Lg Nadine

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Zum einen: du kannst gar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten! Spätestens wenn die Tochter volljährig ist, ist er ihr bar unterhaltsverpflichtet!

Dir gehört ein Anteil des Hauses (Zugewinn)!!! Ob die Tochter die Immobilie jemals erbt, steht heute noch in den Sternen. Wenn er es ihr nicht beizeiten überschreibt, könnte es z. B. Darauf hinauslaufen, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit das Haus für die Betreuung draufgeht (falls er nicht finanziell vorgesorgt hat und die Tochter nicht in der Lage ist, die Pflegekosten zu tragen bzw. aufzustocken). Dann geht das Haus über die Wupper !!!

Hast du für den Kredit mit unterschrieben? Zahlt er irgendwann nicht mehr ab, würde die Bank an dich herantreten und dich als Gesamtschuldner betrachten!!!!, dabei wohnst du nichtmal dort und hast allein keinerlei Befugnisse und kannst die Hütte nicht verkaufen!

Der Typ will dich sauber über den Tisch ziehen!!!!

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hi

- such dir einen eigenen Anwalt. ein Anwalt kann offiziell nur einen vertreten, ein "gemeinsamer" geht nur wenn sich beide wirklich einig sind und keiner über den Tisch gezogen wird

- da das haus eh noch zu 100% der Bank gehört gibt es da zwar eh nix aufzuteilen, und du könntest ihm deine Hälfte gegen Entlassung aus dem Kredit sicher unterschrieben, aber! wenn das alles so knapp kalkuliert ist das dein Mann nicht mal unterhalt zahlen kann wird die Bank einer Entlassung wohl kaum zustimmen. und was ist wenn mal was grobes am haus gerichtet werden muss? oder es Probleme beim vermieten gibt? dann hängst du VOLL mit drinnen. willst du das?

- auf unterhalt für das Kind darfst du offiziell nicht verzichten. sei nicht blöd, bei alg2 sind 180 Euro ein Haufen Schotter. zahl deiner Tochter lieber mal ab und zu eine schwimmstunde, ein eis oder Tierpark bevor sie in 40 Jahren oder so vielleicht(!) ein haus erbt.

dein ex muss sich entweder einen anderen Investor/Bürgen suchen oder sich mit einem Verkauf anfreunden.

LG

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Ja, jetzt verstehe ich wie das mit dem Kindesunterhalt gemeint war. Stimmt, ich bin ganz schön am rechnen, und er meinte damals halt *wenn wir das mit den 180€ erstmal lassen, dann kann er das Haus weiter abzahlen und ausserdem ist sie ja auch bei meinem Mann und er kauft ein, wenn sie mal ne Hose oder Schuhe braucht* hmmmm, er macht auch viel für sie aber trotzdem wir kaufen doch beide ein..

Diese 180€ ist schon das Minimum was er zahlen muss (hab gehört andere zahlen fast 300 €?!?, Puh, echt viel, kann er froh sein).Ich hatte halt ein schlechtes Gewissen damals, ich hab ihn ja verlassen.

Und jetzt habe ich mal nachgedacht, weil er das Haus auf sich schreiben möchte dann bei der Scheidung. Dann bin ich aus allem draussen, oder? Positiv und negativ.

Nur dann MUSS er mir oder meiner Tochter auch die 180€ Unterhalt zahlen. Da geht dann kein Weg vorbei.

Ich möchte ihr gerne mal einen Zoobesuch ermöglichen aber ich kann es nicht.

Letzens waren wir gerade mal im Kino, das war sooo schön, ihre Augen haben gestrahlt.
Selbst beim Einkaufen muss ich die Bärchenwurst liegen lassen.. Scheisse.

Wie ist denn das wenn ich bald wieder voll arbeite und nicht mehr von Hartz4 lebe? Dann bekommt sie den Unterhalt in der gleichen Höhe oder kann das variieren?

Also Haus oder nicht Haus, das ist hier die Frage, ich denke eher er soll das Haus auf sich schreiben und dann bin ich raus as der Sache(denke ich doch) . Dann hat jeder sein eigenes Leben ,denn wenn wir es verkaufen, müssen wir sicher beide die Hand heben...

Danke für Eure Antworten, hat mir schon etwas geholfen... ;-)

schönen Abend noch, *Kopfkino* #schwitzdie verwirrte Wupke

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Hallo.

>>> Wie ist denn das wenn ich bald wieder voll arbeite und nicht mehr von Hartz4 lebe? Dann bekommt sie den Unterhalt in der gleichen Höhe oder kann das variieren? <<<

Bis zu ihrem 18. Lebensjahr (ab dem Moment werdet Ihr beide einkommensabhängig barunterhaltspflichtig) ist Dein Einkommen völlig irrelevant und immer abhängig von SEINEM Einkommen.

180,- sind übrigens noch nicht einmal der Mindestunterhalt - dieser beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 272,- (364,- abzüglich hälftigem Kindergeld).

LG

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