Schwanger vom neuen Partner und noch verheiratet

Hallo ihr lieben,

Ich hab da ein problem: Ich lebe noch im Trennungsjahr von meinem Ex Mann bis Dez2013. Ich bin seit Dez 2012 mit meinem neuen Freund zusammen und erwarten ein Baby im november. Jetzt hat mir meine Anwältin gesagt, das es laut Gesetzt mein Ex Mann der Vater von dem Baby ist weil es in der Ehe noch geboren wird :-( Und ein Eilverfahren wegen Scheidung würde auch nicht gehn. Das kann doch nicht wahr sein??? Muss ich jetzt wirklich warten bis unser Baby da ist und vorher kann man nix machen?? Kann doch nicht sein, das das Baby den Namen von meinem Ex Mann bekommt???

Danke im voraus...

8

Ein wenig vorausschauende Planung hätte dir jetzt viele Fragezeichen erspart.
Du kennst den Neuen seit 4 Monaten, bist schon schwanger, hast schon zwei Kinder und da ist deine einzige Sorge, dass dein Kind erst mal als ehelich eingestuft wird?
Du willst jetzt ein Eilverfahren, damit du im Eilverfahren wieder schnell heiraten kannst?
Ich begreife das nicht, will ich auch gar nicht.

10

dann lass es doch einfach. Was regst du dich überhaupt so auf???Ich habe hier ganz normal eine frage gestellt und auf deine meinung kann ich verzichten. Mein Freund kenne ich seit 17 Jahren!!! Soviel zum Thema.

Schönen Tag noch#winke

11

"Ich bin seit Dez 2012 mit meinem neuen Freund zusammen"
Da stand nichts von 17 Jahren kennen.
Jemanden kennen oder in einer Partnerschaft sein und sofort ein Kind ansetzen hat wenig miteinander zu tun.
Wenn du so pampig reagierst, sieh zu, wie du fertig wirst und mach dich erst mal schlau, statt so unüberlegt ein Kind zu machen.

1

Kommt während der Ehe ein Kind auf die Welt, ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater der Kinder. Das ist auch der Fall, wenn das Kind vor der Ehe gezeugt wurde oder das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde.

Wird ein Kind während der Ehe beziehungsweise vor der Scheidung geboren, ist der Ehemann juristisch gesehen immer der Vater. Nun kann es durchaus vorkommen, dass er aber nicht der biologische Vater des Kindes ist. In diesem Fall wird von einer Scheinvaterschaft gesprochen. Das ist auch der Fall, wenn ein Mann die Vaterschaft eines Kindes anerkannt hat. Der Scheinvater ist finanziell verpflichtet, den Unterhalt für das Kind zu zahlen. Die Vaterschaft kann nur vor Gericht angefochten werden.

2

Wieso kommt kein eilverfahren in frage? Soviel ich weiß kann in so einer Situation das trennungsjahr wegfallen, da es ja keinen Sinn macht.

3

da keine Gewalt in der Ehe war kann man kein Eilverfahren machen, ich verstehs auch nicht. Bin damals mit meinen 2 Kindern von daheim abgehauen,weil ich Angst ums das Leben von mir und den Kindern hatte! Da er sehr gewaltbereit war und Drogen nahm. Trotzdem hilft mir i-wie keiner. Wir sind im Dezember 2012 330 km von daheim weggegangen und laut "Gesetz" dürfte ich nicht weiter wie 50 km von meinem Ex Mann wohnen. Da soll mal einer das "Gesetzt" verstehn....

4

Hallo,

dein Baby gilt als ehelich,weil es noch in der Ehezeit geboren wird,richtig.Dennoch gibt es einen einfachen Weg,ihn von Verpflichtungen zu befreien(Unterhalt,Sorgerecht etc..).

Du und dein Freund könnt gemeinsam mit deinem Noch-Mann zum Jugendamt gehen.

Dort gibt dein Nochmann eine schriftliche Erklärung ab,das er NICHT der Erzeuger deines Babys ist,dein Freund unterscheibt eine Vaterschaftsanerkennung und die Sache ist gegessen...das geht allerdings erst,wenn dein Baby geboren ist,soviel ich weiß.

Somit gilt das Baby nicht mehr als ehelich...an dem Zeitpunkt der Scheidung ändert dies jedoch nichts.

Wenn er damals gewaltbereit war(er dich oder die Kinder geschlagen hat),hättest du ihn anzeigen müssen-dann wäre eine Scheidung im Eilverfahren sicher möglich gewesen.Jetzt hast du nach so langer Zeit keine handhabe mehr...

Ich hoffe,ich konnte etwas helfen.

LG,

Seestern02

weitere Kommentare laden
7

"Kann doch nicht sein, das das Baby den Namen von meinem Ex Mann bekommt???"

Doch,das ist so.
Ich hab das 2007 durch.Meine Tochter wurde im April geboren,ich aber erst Ende des Jahres geschieden.
Dein Freund kann jetzt schon eine Vaterschaftsanerkennung machen,du und dein Nochmann stimmen dem schriftlich zu.
Wir haben das damals alle einzeln auf den Standesämtern der entsprechenden Wohnorte gemacht.Ihr könnt natürlich auch alle gemeinsam dort hin.
Mit rechtskräftigem Scheidungsurteil,das du vorlegen mußt,bekommst du dann die neue Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater drin.

9

Partnerwechsel im Drehtürenprinzip (einer raus, einer rein) und sich dann wundern? Solche Fakten sollten zur Allgemeinbildung gehören.

12

Ich finde die Reaktionen hier etwas unpassend. Das is doch jedermanns sache und vllt mag das für euch unbegreiflich sein, aber schliesslich ist es ihr leben.
Deine Antowrten dazu haste jetzt bekommen. Schätze den Fehler wirste nicht nochmal tun!

Aber ja in einem Punkt haben die anderen recht. Hättste dich vorher informiert, wären dir einige Fragezeichen erspart geblieben!
Viel Glück dennoch und ich hoffe das mit der Vaterschaftsannerkennung klärt sich schnell.

13

Da hat dich deine Anwältin nicht ganz richtig informiert. Ich habe bereits eine Scheidung durch.

Eine Härtefallscheidung ist schon möglich, weil du ein Kind aus einer neuen Beziehung bekommst - ABER: Die Härtefallscheidung müsste in dem Fall von deinem Noch-Mann beantragt werden, da es für IHN nicht zumutbar ist, länger mit dir verheiratet zu bleiben, wenn du ein Kind von einem anderen Mann bekommst.

Wenn dein Ex also auch PRO Scheidung ist, dann solltest du mit ihm reden und ihn bitten die Härtefallscheidung zu beantragen. Allerdings muss er sich hierfür einen eigenen Anwalt nehmen .. kostet natürlich auch Geld.

Gruß

14

Ja, ganz genau. War bei mir auch so. Und meine Scheidung war, als der Kleine acht Monate alt war. Also konnte er seinen richtigen Namen erst mit neun Monaten bekommen. Aber er hat ihn jetzt und ich auch.#huepf

LG