Hallo!
Hoffentlich finde ich jemanden, der sich damit auskennt.
Mein Partner und ich sind deutsche Staatsbürger, wohnen in der Schweiz und haben ein Kind, welches letztes Jahr in der CH geboren wurde. Die Nationalität des Kindes ist natürlich ebenfalls deutsch.
Nach der Geburt des Kindes haben wir uns das Sorgerecht in der CH vertraglich geteilt.
Nun die Trennung und ich möchte zurück nach Deutschland, allerdings selbstverständlich nur MIT meinem Kind. Denn was soll ich hier ohne Verwandtschaft? Mit Betreuung und Arbeit hätte ich hier nur Probleme, ganz abgesehen von den Finanzen.
Kann ich mit dem Kind einfach so nach Deutschland zurück? Ich befürchte nicht wenn er auch das Sorgerecht hat, oder? Was kann ich tun? Ich kann hier doch nicht versauern?
Liebe Grüße!
Schweizer Recht, deutsche Eltern, GSR, Mutter zurück nach D?
Hallo,
nein, du kannst nicht so ohne weiteres umziehen MIT Kind. Du alleine kannst machen, was du willst.
Ich habe genaugenommen keine Ahnung, welches Recht bei euch nun gilt, aber da die beiden Länder sich in der Hinsicht (fast) einig sind, ist es völlig egal. In der Schweiz gilt bei gemeinsamen Sorgerecht ist bei einem Umzug immer der andere Elternteil um Erlaubnis zu fragen. Bei einen Umzug ins Ausland ist die Zustimmung sogar eine absolute Voraussetzung.
In Deutschland gilt auch, dass der umgangsberechtigte Elternteil einem Umzug immer zustimmen muß, ganz besonders wenn der Umgang durch den Umzug erschwert/unmöglich gemacht wird. Natürlich können auch andere Gründe, die im Kind selbst ihre Ursache haben, einen Umzug so verhindern (Schulwechsel, Wechsel des Freundeskreises,...). Wenn der Vater bereit ist, das Kind weiterhin im gewohnten Umfeld zu betreuen, hat die Mutter hier ganz schlechte Karten, wenn sie ins Ausland umziehen will.
"Was kann ich tun? Ich kann hier doch nicht versauern?"
Du kannst ja umziehen, nur nicht das Kind. Ansonsten würde ich versuchen mit dem Vater eine Lösung zu finden.
Gibt es in der Schweiz keine Anwältinnen, bei denen man sich beraten lassen kann?
Gruß
Manavgat
hallo
melde dich bei der dir zuständigen frauenzentrale ( kantons abhängig)
die haben kostenlose beratungen und/oder wissen wer zuständig ist.
lg
Und du meinst, er als Vater hat weniger Rechte sein Kind bei sich zu haben? Stell dir das was du vorhast andersrum vor ....
das die sorgerechtsregelungen in CH und D recht ählich sind, gehe ich schwer davon aus, dass D die schweizer sorgerechtsregelungen anerkennt. selbst wenn ihr deutsches gem. sorgerecht hättest, dürftest du nicht einfach wegziehen.
zudem frage ich mich, abgesehen von deinen interessen, ob es für das kind sinnvoll ist.
"Denn was soll ich hier ohne Verwandtschaft? Mit Betreuung und Arbeit hätte ich hier nur Probleme, ganz abgesehen von den Finanzen."
> die verwandtschaft war davor ja auch nicht ausschlaggebend, wieso ist sie es jetzt? der vater kann das kind ja auch betreuuen.
> wieso hast du hier mit betreuung, arbeit und finanzen probleme? die arbeitslosenquote bei uns in der schweiz ist viel, viel niedriger, der lebensstandard einer der höchsten der welt. wenn du nicht grad in oberhinterpfufiken wohnst oder ihr ein maiensäss betreibtz (wobei innerhalb des kantons kannst du umziehen, wohin du willst, ohne einwilligung des kindsvaters), solltest du das geregelt kriegen.
denk über getreilte betreuung nach, so dass der vater nicht nur finanziell in die pflicht genommen wird. das verschafft dir freiräume zum arbeiten und für deine eigene karriere.
ich fände es sehr ungüngstig, dem kind seinen vater quasi völlig zu entziehen. ausser ihr wohnt in basel und du willst nach weil am rhein ziehen oder so, dann ist die distanz so klein, dass es natürlich auch okay wäre.
grüsse, ks