Vater gibt keine Auskunft über Gehalt etc. für Unterhaltsberechnung-nun klagen?

Hallo ihr Lieben,

mein Ex (noch Ehemann) gibt keine Auskunft, an meine Anwältin, über die Höhe seines Gehaltes etc. Er ist der Meinung das er ja schon dem Jugendamt auskunft gegeben hat. Das genüge. Allerdings habe ich beim Jugendamt die Vollmacht gelöscht und alle Unterlagen meiner Anwältin übergeben weil das Jugendamt nicht gehandelt hat. Er zahlt ja Unterhalt aber die Anwältin ist der Meinung das er nicht das zahlt was er zahlen sollte. Nun werde ich klagen müssen. Er redet leider kein Wort mit mir und ist sauer auf mich.

Kennt sich ja jemand von euch aus? Er ist so frech das er im letzen Anschreiben der Anwältin folgendes geschrieben hat..Zitat: Gleichefalls möchte ich sie bitten, wenn sie mit mir kommunizieren, verwenden sie bitte die Deutsche Rechtschreibung und Grammatik.
Wie frech ist das denn?

Was kann ich denn jetzt machen? Ich verdiene nicht so viel? Was passiert beim klagen? Wir sind auch noch verheiratet aber die Scheidung liegt schon beim Gericht und es ist nur noch eine Frage der Zeit das der Termin kommt. Oder bekommen wir keinen Termin wenn der Unterhalt noch nicht geklärt ist? HILFE
Kennt sich jemand aus? Vielen Dank für eure Hilfestellungen.

Gruß

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Na ja, dann wird deine Anwältin schon Auskunftsklage einreichen. Wahrscheinlich wird das bei Dir - wie das Scheidungsverfahren auch - im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe abgerechnet. Einen Termin zur Scheidung gibt es trotzdem, das sind zwei unterschiedliche Verfahren.

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Naja,

wenn Sie dies bei diesem Sachverhalt tut wird sie aber vermutlich Ihrer Mandantin einige Kosten aufbürden - wenn im Verfahren der KV dann sagt "Ich habe bereits vor 3 Monaten beim JA vollumfänglich Auskunft erteilt und kann keinen erneuten Auskunftsanspruch erkennen" und das Gericht darauf hin "Hm - wir auch nicht" .....

Dann trägt die Klägering die Kosten der Gegenseite, und die sind NICHT über dir VKH abgedeckt sonder vollständig selber zu zahlen.

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Hallo!

Wenn der Sachverhalt vollständig dargelegt ist hat dein Ex Recht: Er hat dir gegenüber bereits Auskunft erteilt, es besteht kein Anspruch darauf diesen weiterhin laufend zu erhalten.
Alleine die Tatsache das sich deine Vertretung vom JA zur RA geändert hat löst keinerlei neuen Auskunftsanspruch aus.
Wenn die Briefe der RA nicht einmal formalen Ansprüchen genügen sollte das eher dir als ihm peinlich sein - einen Anspruch auf höfliche und freundliche Briefe gibt es nicht.

Da ist offensichtlich mal ein KV der nicht sofort in geduckte Demut verfällt nur weil auf einem Brief ein RA als Absender steht.

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Hallo,

danke für die Antwort. Der Ex war mit mir zusammen im ca. November 2011 beim JA und hat dort die Unterlagen abgegeben. Dort wurde auch eine Autorate mit einberechnet. Was totaler quatsch ist. Daraufhin habe ich mir einen Termin bei meiner Anwältin geholt und der den Sachverhalt geschildert. Er hat aber immer 125 € bezahlt (was das JA ausgerechnet hat). Seitdem hat er aber die Rate nicht mehr zu zahlen und auch die Probezeit ist beendet. Und die Vollmacht beim Jugendamt habe ich auch gelöscht.

Im Mai 2012 hat das Jugendamt ihn aber nochmal aufgefordert mehr zu zahlen....was er nie gemacht hat. Da sind noch ca. 600€ offen die er nie bezahlt hat.

Mein Ex wird nun im Juni wieder Vater und seine neue Freundin ist Arbeitssuchend. Da wird dann vermutlich auch der Unterhalt gekürzt. Es geht mit nicht darum ihn zu ärgern....ich will das Geld nicht für mich sondern für meinen Sohn. Er soll das bekommen was ihm zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie soll es nur weiter gehen? HILFE

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Du kannst ohne Begründung nur alle 2 Jahre Auskunft verlangen. Ausser das Einkommen hat sich verändert und du hast begründeten Anlass dazu. Dass das Auto abbezahlt ist, wäre z. B. so eine Veränderung. Wieso ist das totaler Quatsch gewesen? Wenn z. B. das Darlehen aufgenommen wurde, bevor er von dem Kind wusste, ist das durchaus rechtens. Evtl. auch, wenn er das Auto zum Arbeiten unbedingt braucht.

Wieviel verdient er den Netto? Zahlt er die 125 €? Hast du einen Titel? Könnten es auch weniger als die 125 € werden, wenn das neue Kind berücksichtig wird? Das würde ich mir vorher überlegen und dann erst Auskunftsklage erheben. Wenn er dann nämlich kürzen will, muss er zuerst Herabsetzungsklage erheben. Ansonsten kannst du aus dem Titel nämlich einfach vollstrecken lassen.

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Hallo,
ich nehme an, dein Ex weiß sehr genau, dass du gegen die Wand laufen wirst und er kostet das jetzt in vollen Zügen aus. Er bekommt noch ein Kind und verzögert die Berechnung bis zur Geburt. Dann hat er es geschafft und du bekommst noch weniger Unterhalt. Laß es lieber, oder fordere die Titulierung sehr, sehr schnell.

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Das "Sehr sehr schnell" kann sie sich auch schenken.

Der KV hat keinerlei Veranlassung "sehr sehr schnell" was zu titulieren, und nachdem sein neues Kind wohl im Juli - also in 2 Monaten - zu Welt kommt ist "der Drops gelutscht".

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OK, das hatte ich überlesen. Dann hat sie wohl etwas zu lange gewartet...