Guten morgen zusammen,
ich weiß das ist eigentlich ein Forum für Väter, aber ich hoffe das ich hier mit der Frage besser aufgehoben bin als bei dem schwangerschaftsforum für das ich eigentlich hier bin.
Mein Lebensgefährte und ich bekommen im September ein gemeinsames Kind. Er hat schon zwei Kinder aus erster Ehe für die er auch regelmäßig unterhalt zahlt. Der Unterhalt erhöht sich im Juli um 100 EUR (da dann eheliche verbindlichkeiten, die er mit 100 EUR monatlich abgezhalt hat entfallen). Im September würde sich der Unterhalt ja wieder verringern weil unser Kind auf die Welt kommt. Nun schrieb sein Anwalt an die Exfrau (wir haben eine Kopie davon bekommen) das wir den Unterhalt doch beim Jugendamt für September 2013 titulieren sollen. Besagter Anwalt ist aber nun erstmal 2 Wochen in Urlaub und kann uns somit nicht helfen.
Meine Fragen nun:
1. Ist eine Jugendamtsurkunde nicht verbindlich für den Vater? Heißt, muss er dann immer egal welches Einkommen er hat diesen Unterhalt zahlen? Oder wird das bei einem Höheren Einkommen wieder angepasst und er muss den verpflichtungen nur nach kommen wenn er gleich der weniger verdient?
2. Wie lange ist eine Jugendamtsurkunde gültig?
3. (mal aus meiner sicht) Ich hab das so verstanden, dass wir dann quasi auf GEld verzichten was uns wegen dem neuen Kind zusteht und durch den Unterhalt angepasst wird. Ich halte das für weniger Sinnvoll. Oder übersehe ich da den vorteil für uns. Ich denke das der Anwalt sich hier einfach nur nen faulen macht, damit er den Unterhalt in den kurzen abständen nicht neu berechnen muss.
Hat damit jemand Erfahrung oder vllt eine Infos die er uns geben kann? Bei dem ganzen Anwaltsgeschätz geht bei uns die hälfte unter.
LG und nen schönen Dienstag
Jugendamtsurkunde titulieren
Also zunächst glaube ich nicht, dass der Anwalt deines LG "einfach so" die Empfehlung zur Titulierung an die Ex schreibt, ohne dies mit dem LG besprochen zu haben.
Schließlich läßt er sich die neue Unterhaltsberechnung ja bezahlen und so aufwändig ist das nun auch wieder nicht.
Wenn dem doch so ist, dass er ohne Rücksprache den Schrieb verfaßt hat, würde ich persönlich den Anwalt wechseln.
Eine titulierte Unterhaltsforderung hilft eigentlich nur den Kindern, respektive der Mutter, die die Unterhaltsforderung bei Nichtzahlung direkt einklagen kann.
Darüber hinaus ist es wohl eine Einstellungssache des Vaters.
Wenn er seiner Unterzahlung sowieso pünktlich nachkommt, sehe ich keinen Anlaß, weshalb eine Titulierung erfolgen sollte.
...ich persönlich habe sie dem Jugendamt gegenüber abgelehnt, da ich es als selbstverständlich ansehe, den KU zu leisten.
Und sollte es irgendwann vielleicht einmal aus finanziellen Gründen nicht klappen, so kann man mit der KM immer noch eine individuelle Regelung treffen, ohne, dass gleich geklagt wird.
Sollte also die KM keine Bedenken haben, dass sie den KU nicht bekommt, würde ich deinem LG davon abraten.
Das hab ich mir schon gedacht, dass es nicht von Vorteil für uns wäre, da ja jede kleine Änderung beklagt werden müsste. Also mein Freund ist auch aus allen Wolken gefallen, ich gehe also nicht davon aus das er das wusste. Wie du sehe ich auch keinen Sinn darin, da wir wirklich jeden Monat per Dauerauftrag das GEld überweisen und auch mehr als wir sollten die Kinder bei uns haben. Also eigentlich kein Fall in dem man das anraten würde.
Mir ist einfach nur wichtig, dass sollte mein Mann mal seinen Job verlieren und weniger verdienen wir nicht verzichten müssen (immerhin sind wir ja auch seine Familie bzw. die Kinder) weil wir erst beklagen müssen das die Höhe angepasst wird, bzw. vllt wollen wir ja nochmal ein Kind in 5 oder 6 Jahren (das kann ich ja jetzt noch nicht sagen) dann müsste das ja auch beklagt werden.
Danke dir schonmal für deinen Rat.
Noch eine schöne Restwoche
Hallo,
der Titel beim Jugendamt entspricht dem Mindestunterhalt und nicht das was er zurzeit zahlt.
Damit verpflichtet er sich immer den Mindestunterhalt zu zahlen.
Meines wissens ist es auch so das die ersten Kinder die ja nun da sind nicht verzichten müssen nur weil nun ein weiteres dazukommt.
Die Kinder haben den gleichen Anspruch auf Unterhalt wie nach der Geburt. Der Unterhalt berechnet sich nach seinem Verdienst.
Sollte sein Gehalt sich ändern und er verdient weniger kann eine neue Unterhaltsberechnung gemacht werden. Seine Kinder aus erster Ehe können ja nichts dafür das er weitere Kosten hat oder?
Es ist ja nun so. Er weiß das es seine Kinder sind und er dafür Unterhalt zahlen muß. Sollte er auf der anderen Seite weitere Kinder haben heißt dieses nicht das die ersten verzichten müssen.
Wenn er allerdings regelmäßig gezahlt hat und auch entsprechend seines Verdienstes besteht keinen Grund dieses zu unterschreiben.
Es wird auch nur dann eigentlich verlangt, wenn er mit Unterhalt im Rückstand ist oder nicht zuverlässig zahlt. So soll die Mutter eine Sicherheit haben, das der Unterhalt kommt notfalls mit Vollstreckung.
Vielleicht hat der Anwalt dieses aus dem Grunde getan, um die Gegenseite was Unterhalt betrifft zu beruhigen, da diese nun davon ausgeht, das dieses ja vielleicht auf Dauer nicht mehr gezahlt wird.
Ein Titel verpflichtet ganz klar.
Wie würdest du es machen wenn du in der anderen Situation wärst?
Es sind Änwälte im Spiel also kann man wohl davon ausgehen, das man nicht miteinander redet oder.
Sein Selbstbehalt ist als alleiiger 1050,00 Euro. Da er aber in einer eheänlichen Beziehung lebt ist dieses herabzusetzen. Die Kosten trägt er ja nicht allein.
So meine Erfahrung.
Gruß hallihallo 18
kleiner tipp,
wenn euer zwerg geboren ist, dann kann er die alten unterhaltsurkunden abändern lassen beim jugendamt. dann muss er weniger zahlen. wissen nicht viele, ist aber möglich ;) einfach mal hin und nachfragen.
ihm steht ein selbstbehalt zu.
verdient er mehr, muss er mehr zahlen, das ist klar.
"wenn euer zwerg geboren ist, dann kann er die alten unterhaltsurkunden abändern lassen beim jugendamt. dann muss er weniger zahlen. wissen nicht viele, ist aber möglich ;) einfach mal hin und nachfragen."
Das wissen schon ALLE. Das Problem bei der Sache ist nur, dass man nur die Titel ändern lassen kann, die man auch in der Hand hält. Und WER genau hält den Unterhaltstitel für die "ersten" Kinder in der Hand? Richtig. Die Mutter! Und warum genau sollte sie diesen Titel nochmal rausrücken, wenn sie doch weiß, dass sie dann weniger Geld bekommt? Ist doch unlogisch, oder?
Er darf natürlich klagen. Das kostet natürlich einiges. Im Gegenzug muß man sehen, um wieviel der Unterhalt der ersten Kind(er) herabgesetzt wird. Normalerweise sind die Anwalts- und Gerichtskosten höher als die Summe aller Unterhaltszahlungen eines jeden Monats bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen. Dann ist natürlich die Herabsetzung des Unterhalts ein Optimum für den Vater. Das muß keineswegs passieren. Es gab in der Vergangenheit schon Richter, die nicht eingesehen haben, dass die älteren Kinder leiden sollen, weil der Vater mehr und mehr Kinder in die Welt setzt.
Es geht mir garnicht darum was den Kindern zusteht oder was sie bekommen, ich hab die beiden Zwerge auch echt lieb und ich denke sie mich auch, und böses will ich Ihnen schon garnicht. Aber ich sehe halt auch nicht ein das wir, wo wir immer pünktlich gezahlt haben; die Kindern mehr als vereinbart nehmen und bei größeren Anschaffungen auch geld mit dazu geben (ich denke nämlich das ist auch ganz natürlich, auch wenn es mein Ex mann da ganz anders hält); das wir dann nur weil wir gerne ein gemeinsames Kind haben wollen, unser Kind darunter leiden muss, weil wir dann auf einmal nicht mehr genug geld haben für dieses Kind vernünftig aufzukommen (so wie wir es für die anderen beiden tun).
Mir persönlich geht es auch darum das wir auch mal abwarten bis unser Kind da ist. Kann ja sein das es auch schon im August kommt.
Ich glaube der Mutter ist es total latte was wir ihr an unterhalt zahlen, da sie nur gerne die Hand aufhält wenn es heißt sie bekommt so mal was geld für die Kinder oder wir kaufen den Kindern was, da sie vom Arbeitslosengeld 2 lebt und da wird der unterhalt ja nun mit verrechnet. Sie wird also noch mehr oder weniger geld am ende des monats haben.
Ein Titel ist verbindlich und kann direkt vollstreckt werden. Die Mutter hat aber unabhängig von diesem Titel das Recht, alle 2 Jahre eine Auskunft über das aktuelle Gehalt des Vaters zu verlangen und den Unterhalt neu berechnen (und titulieren) zu lassen. Innerhalb dieser 2 Jahre muß der Vater nichts sagen (also eine Gehaltserhöhung nach 3 Monaten nach der letzten "Auskunft" muß er nicht angeben, sofern sie nicht außergewöhnlich hoch ist).
Die Urkunde ist gültig solange das Kind ein Recht auf Unterhalt hat. Es gibt verschiedene Arten der Titulierung. Definitiv viele Jahre.
Generell übersiehst du etwas gravierendes: Die Kinder aus erster Ehe haben einen Rechtsanspruch auf eine Titulierung des Unterhalts. Aber in eurem Fall würde ich das jetzt etwas herauszögern und dann euer gemeinsames Kind noch mit hereinrechnen, dann man muß ja solche Berechnungen nicht absichtlich noch kurz vor Ultimo "verfälschen".
Ich weiß allerdings nicht, wie damals der Unterhalt berechnet wurde und ob du damals schon "Lebensgefährtin" warst. Jetzt wirst du auf alle Fälle mit berücksichtigt, wenn er durch das gemeinsame Kind plötzlich nicht einmal mehr den Mindestunterhalt zahlen könnte. Dann würde sein Selbstbehalt herabgesetzt und letztendlich ändert sich gar nichts.
"Die Urkunde ist gültig solange das Kind ein Recht auf Unterhalt hat".
Das ist leider FALSCH !!!!
Die Gültigkeit der Urkunde steht auf selbiger drauf. Wenn sie unbefristet ist, dann gilt sie bis zum Ableben des begünstigten.
Das heißt, auch wenn das Kind rein rechtlich keinen UH-Anspruch mehr hat, z.B. weil es selber über genügend Einkommen verfügt, gilt die Urkunde uneingeschränkt weiter - solange bis sie ein Gericht abändert.
Dies ist der einzige Weg eine bestehende Urkunde ohne Zustimmung des begünstigten zu ändern.
Bitte lies doch auch einfach den Satz danach.
"Der Unterhalt erhöht sich im Juli um 100 EUR (da dann eheliche verbindlichkeiten, die er mit 100 EUR monatlich abgezhalt hat entfallen)."
Wenn das Einkommen sich um 100 Euro erhöht, bedeutet das nicht automatisch, dass
100 Euro mehr Kindesunterhalt zu zahlen ist. Ggf. bleibt der KU sogar gleich (ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle sollte Aufschluss geben).
"1. Ist eine Jugendamtsurkunde nicht verbindlich für den Vater?"
Eine Jugendamtsurkunde IST ein Titel und von daher für den Unterhaltspflichtigen verbindlich.
"Heißt, muss er dann immer egal welches Einkommen er hat diesen Unterhalt zahlen? Oder wird das bei einem Höheren Einkommen wieder angepasst und er muss den verpflichtungen nur nach kommen wenn er gleich der weniger verdient?"
Titulierter Unterhalt ist so lange zu zahlen, bis der Titel abgeändert wird. Das kann im Einverständnis mit der KM geschehen oder auf eine Abänderungsklage hin (und ist m.W. alle zwei Jahre möglich, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wesentlich verändert hat).
"2. Wie lange ist eine Jugendamtsurkunde gültig?"
Da Jugendamtsurkunden oft unbefristet gültig sind, sollte man(n) auf einer Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bestehen.