Freund behält Wohnungsschlüssel + wie beende ich Mietverhätlnis

Hallo,

meine Tochter (18) ist aus der gemeinsamen Wohnung, die Sie mit Ihrem Freund bewohnt, ausgezogen. Nun ist es so, dass der Freund Ihr den Zutritt zu der Wohnung verwehrt und Ihr den Wohnungsschlüssel abgenommen hat.

Da der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, kann Sie nicht so ohne weiteres aus dem Mietverhältnis raus.

Muss der Freund den Schlüssel rausgeben, meine Tochter hat noch wertvolle Sachen in der Wohnung (Möbel, Fernseher) die Ihr gehören.

Aus dem Mietverhältnis wird Sie wohl nur mit einem Anwalt rauskommen, da der Freund nicht kündigen will und somit das Mietverhältnis ausrecht bleibt (leider)

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Nun, da sie auch dort "wohnt" würde ich einfach warten bis er nicht da ist und den Schlüsseldienst rufen. Und dann mit ZEUGEN (!) rein und ausschließlich meine Sachen rausholen. Die Wohnung wurde ihm ja bestimmt noch nicht per Gericht zur alleinigen Nutzung zugewiesen, oder?
Die Wohnung würde ich ab sofort kündigen bzw. dem Vermieter mitteilen, dass sie eben längst woanders wohnt und nur noch er dort lebt, da sich beide getrennt haben.

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Ansonsten braucht ihr natürlich einen Anwalt um den Mietvertrag wirklich zu beenden, es sei denn der Vermieter kommt euch entgegen.

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"Die Wohnung würde ich ab sofort kündigen bzw. dem Vermieter mitteilen, dass sie eben längst woanders wohnt und nur noch er dort lebt, da sich beide getrennt haben."

Das nützt nur leider überhaupt nix: Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Wenn der andere Mieter sich querstellt, hat man lediglich die Möglichkeit, ihn auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen. So lange ist man Vertragspartner - und zwar mit allen Rechten und Pflichten.

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Zum einen hat Sie die Wohnung mit gemietet und daher hat sie auch das Recht auf Zutritt. Kann man nicht über den Vermieter alles regeln bzgl. eines Zweitschlüssels oder so. Sonst Schlüsseldienst und rein und fertig.

Dann den Vermieter schriftlich mitteilen das Sie woanders wohnt und Sie damit aus dem Mietvertrag raus kommt.

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Hallo,

rechtlich gesehen kann sie rein und raus spazieren wie es ihr passt, aber aus dem Mietvertrag kommt sie leider nicht so schnell raus.

Mit seiner Unterschrift kann der Mietvertrag vom Vermieter geändert werden, so das ihr Ex der alleinige Mieter ist (wäre dann ein neuer Mietvertrag so zu sagen) oder ihr kündigt, was allerdings auch zur folge hat das wieder die Unterschrift beider gebraucht wird.

Zieht sie aus, kann der Ex verlangen das sie 50% der Miete zahlt, da sie mit den Vertrag unterschrieben hat.

Wie das im Streitfall läuft weiß ich leider nicht, kann sein das es da ein "Schlupfloch" gibt.