Ein Fass ohne Boden.. :-( UH x 4 :-)

Hallöchen zusammen,

vielleicht kann mir der ein oder andere etwas Mut zusprechen, denn momentan graut es mir echt vor unserer Zukunft, die recht ungewiss ist.

Erstmal zu den Fakten: Mein Mann war vor mir schon 2x verheiratet und hat mit seiner 1. Frau einen Sohnemann (16, besucht das Gym). Mit denen verstehen wir uns beide optimal bzw. durch mich entstand eigentlich erst wieder so richtig Kontakt zu ihm und seiner Mum. Wir gehen auch gelegentlich frühstücken oder Kaffee trinken. #pro

Seine damalige 2. Frau wünschte wohl keinen Kontakt zu seinem "Erstgeborenen"... #augen
Sie hat die Trennung auch damals herbei geführt, nachdem sie sich in ihren "Nachbarn" verliebt hatte. Nur damit ihr nicht denkt, mein Mann wäre einfach mal so gegangen. Sie bot auch damals an, dass er die Tochter mitnehmen soll und sie den Sohn behält!!! #contra

Mit seiner Ex hat er zwei Kinder (10 und 7), für die er kürzlich einen Unterhaltstitel unterschreiben sollte. Da wir aber Anfang September Nachwuchs zusammen bekommen, hat er das vorerst verweigert, da der UH ab September komplett neu aufgerollt werden soll. Einen Titel abzuändern kostet nur wieder unnötig Geld, das niemanden zu Gute kommt. Das Jugendamt war erst damit einverstanden, als mein Mann seine Anwältin beauftragte. Wieder Kosten, die besser woanders angelegt werden hätten können.

Das WICHTIGSTE: Alle Kids kommen regelmäßig zu uns bzw. so oft wie möglich. Wir fahren immer ALLE gemeinsam in Urlaub, soweit dies unsere finanziellen Mittel zulassen. Die Kinder sind gern bei uns, zumal ich auch zwei Kids mit in die Ehe gebracht habe und sie sich untereinander alle super verstehen.

Seine beiden kleinen Kinder würden liebend gerne bei uns für immer bleiben, was die Kindsmutter niemals zulassen würde. So typisch wie es klingt, ist es aber auch: es geht hier ausschließlich ums Geld, denn sie versucht so oft wie möglich die Kinder zu uns zu schicken. Es gab deswegen schon oft Stress, auch in unserer Beziehung, die zeitweise wirklich schon kurz vor dem AUS stand.

Mein Mann ist selbstständig, muss sich daher selbst versichern, hat in seiner 2. Ehe viele Schulden (auch mit seiner EX gemeinsame) gemacht, die jetzt auf einmal keiner mehr berücksichtigen will. Ihm bleibt eh schon nicht viel übrig mehr, trotzdem wird immer wieder mehr UH gefordert.

Jetzt hab ich gelesen, dass man uns zwingen kann die Lohnsteuerklassen zu ändern? Aktuell haben wir 4/4.

Seine Anwältin meinte damals zu mir, dass ich von Eltern- und Kindergeld leben muss und ich nicht bei der UH-Berechnung berücksichtigt werde?

D.h. ich darf zu Gunsten des Kindesunterhaltes meine Lohnsteuerklasse ändern, aber werde nirgends berücksichtigt?

Im Endeffekt kommen wir immer wieder auf das Gleiche: es würde uns beiden finanziell besser gehen, wenn wir getrennt leben würden und DAS kann es ja wohl nicht sein oder?

Was kann ein JA bzw. das Familiengericht alles verlangen? Mein Mann ist im Transportgewerbe tätig und kann schon aufgrund der langen Arbeitszeiten keinen Nebenjob annehmen.

VG

Anja

1

Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt, ja, und dein Mann hat alle , wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen um allen Kinden den angemessenen Unterhalt zu zahlen.

Da ist die Steuerklassenänderung noch das geringste Übel. Sollte seine Selbständigkeit nicht genügend abwerfen um dem KU für alle Kinder sicherzustellen, kann ein Gericht durchs auch anordnen, das er seine Selbständigkeit im hartumkämpften Transportgewerbe aufgibt, zugunsten einer Festanstellung mit geregelten Arbeitszeiten wo er Möglichkeit hat, zur Not auch mit zusätzlichem Nebenjob den Kindesunterhalt beizubringen.

Sorry, ich bin der Meinung, das man eben nur soviele Kinder in die Welt setzen soll, wie man sich auch leisten kann. Und dein Mann kann sich schon die Kinder die er bereits hat nicht mehr leisten.

Da brauchst Du auch gar nicht auf die Ex zu schimpfen, die setzt lediglich die Ansprüche ihrer Kinder durch.

Pina

3

Ähm, er verdient nicht schlecht, mehr als wenn er irgendwo angestellt wäre + Nebenjob.

Also wäre das schon mal Quatsch. Wie ich schon geschrieben habe, hat er einige Altlasten aus seiner vorherigen Ehe, die sie mit unterschrieben hat, aber er zahlt seit der Trennung 2009 alles alleine ab!

Bitte erst gründlich lesen, bevor wir hier verurteilt werden. Er zahlt regelmässig und pünktlich den KU. Wir haben die Kids sehr oft bei uns, während sie keine großen Ausgaben hat. Das findest du ok so?

Das heißt also, wir dürfen kein gemeinsames Kind haben, nur weil er schon 3 Kinder hat und nen Berg Schulden, die er alleine zahlen muss?

Dann könnten wir uns theoretisch gleich trennen und er dürfte keine Familie mehr haben? Tolles Leben #pro

4

Hallo.

>>> Das heißt also, wir dürfen kein gemeinsames Kind haben, nur weil er schon 3 Kinder hat und nen Berg Schulden, die er alleine zahlen muss? <<<

Ja, das heißt es, wenn er sich kein weiteres Kind leisten kann ... und die Rahmenbedingungen kanntest Du ja von Beginn an.

>>> Dann könnten wir uns theoretisch gleich trennen und er dürfte keine Familie mehr haben? <<<

Nö, aber eine Versorger-Ehe ist nun mal mit einem Mann mit Altlasten eher nicht drin.

LG

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2

"Ihm bleibt eh schon nicht viel übrig mehr, trotzdem wird immer wieder mehr UH gefordert."

Der Selbstbehalt muss ihm belassen werden...aber der ist bekanntlich nicht besonders üppig. Wenn ihr nicht auskommt, wirst du also nach dem Mutterschutz bzw. Elterngeldbezug wieder arbeiten gehen müssen.

"Jetzt hab ich gelesen, dass man uns zwingen kann die Lohnsteuerklassen zu ändern? Aktuell haben wir 4/4."

Dazu kann man euch nicht zwingen. Bei der Unterhaltsberechnung wird aber vermutlich von dem Nettogehalt ausgegangen, das dein Mann in Stkl. 3 erzielen würde...

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Hi,

wenn Dein Mann selbständig ist, hat er keine Steuerklasse. #aha Seine Einkommensteuer muss er durch Vorauszahlungen festsetzen lassen. Das geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung und -festsetzung automatisch.

DU solltest jetzt in Steuerklasse 3 wechseln, um möglichst hohes Elterngeld zu bekommen, dabei aber bedenken, dass damit ggf. mehr Steuern fällig werden. Ihr solltet prüfen lassen, ob ihr ggf. besser getrennt veranlagen lasst.

Ob und wie DU Deine Steuerklasse wechselst, ist für die Unterhaltsberechnung völlig ohne Belang. Allerdings sollte Dein Mann die Unterhaltsforderung für alle Kinder wirklich von einem kompetenten Familienrechtler prüfen lassen, denn Selbständige haben völlig andere Freibeträge für ihre notwendigen Versicherungen, usw.

Es ist aber so, dass Dein Unterhaltsanspruch nachrangig ist, nur wenn nach Verteilung auf alle berechtigten Kinder, die noch privilegiert sind, etwas übrig bleibt, kommst Du an die Reihe. Für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle zählst Du aber mit, das heißt um die Berechtigten zu bemessen: alle Kinder plus alle unterhaltsberechtigten Frauen = Anzahl der Berechtigten, das ist wichtig für die Stufe nach der Unterhalt zu zahlen ist.

LG

9

Ob sie in der DDT mitzählt oder nicht hängt von ihrem Einkommen ab. Hat sie mehr als 590EUR kann man anfangen zu argumentieren das sie nicht UH-berechtigt ist.

10

In der Elternzeit hat er ihr ja die Differenz zum vorigen Arbeitseinkommen zu zahlen. Das heißt, der ihr zustehende Bedarf ist nicht gedeckt. Da würde ich mich arg drum streiten, wenn mir das JA so käme. Streit lohnt nur dann nicht, wenn er sowieso Mangelfall ist oder nach Stufe 1 zahlen muss.

LG

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Dein Mann verdient gut, wie Du schreibst. Er ist selbständig und hat doch deswegen keine STKl., oder? Allerdings werden die zur Berechnung des Unterhalts wohl die 3 zugrundelegen.
Was Du mit Deiner machst, dass es finanziell hinhaut, ist ja Deine Sache.

Mein Mann war für seine drei Kinder unterhaltspflichtig. Er bezahlte die Schulden für das Haus, das er mit seiner Ex zusammen hatte. Sie wollte nix davon wissen. Von seinem Gehalt wurden die Schulden abgezogen. Und unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes wurde dann halt der Unterhalt berechnet.

Wenn man einen Mann heiratet, der unterhaltspflichtig ist, hat man halt finanzielle Einbußen. Das weiß man aber vorher. Die Frage ist, wie ihr beide damit umgeht.
Damit wir finanziell über die Runden kommen, bin ich bald nach der Geburt unserer Tochter wieder arbeiten gegangen. Klar hätte ich drauf bestehen können, dass ich als Mutter 3 Jahre daheim bleibe. Aber Rechnungen zahlen sich halt nicht von allein.

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Hallo,
das Ja kann mindestens den vollen Unterhalt (100%) für jedes Kind verlangen. Zahlt er den, wird es schwierig für das JA oder die Mutter oder wen auch immer, mehr zu verlangen. (Damit meine ich, dass NICHT verlangt wird, dass er einen Nebenjob oder eine besser bezahlte Arbeit sucht,...). Hat er natürlich ein entsprechend höheres Gehalt, muß er selbstverständlich mehr Unterhalt zahlen. Wobei die Schulden der 2. Ehe eventuell berücksichtigt werden könnten teilweise.

Nein, es würde euch nicht finanziell besser gehen, wenn ihr getrennt lebt. Man sollte auch nicht die (finanziellen) Vorteile der Ehe unter den Tisch fallen lassen. Ich traue euch schon zu, dass ihr euch vorher durchgerechnet habt, ob ihr euch eine Ehe leisten könnt. Aber falls ihr dieser Meinung seid, könnt ihr euch ja noch immer scheiden lassen.
Was für eine Firma hat denn dein Mann? Ist er Angestellter in seiner eigenen Firma? Also z.B. geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH? Ansonsten bekommt er doch gar kein Lohn/Gehalt, sondern hat nur "Privatentnahmen" in der Firma. Dann hat er auch keine Steuerklasse, sondern nur du. Demnach kannst du deine Steuerklasse nach Gutdünken wählen. Dein Mann hat garkeine Wahl zwischen Steuerklassen. Seine Vorauszahlungen legt das Finanzamt fest.
Wenn die beiden "kleinen" Kinder bei euch leben wollen, warum macht ihr das dann nicht? Die Kinder sind alt genug. Ihre Meinung wird ja durchaus auch berücksichtigt.

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Ja, er ist Geschäftsführer, zusammen mit seinem Partner. Er ist also nicht alleiniger Inhaber. Er zahlt seit seiner damaligen Trennung den Mindestunterhalt für alle Kinder.

Wir sollen uns Anfang August spätestens bei seiner Anwältin wieder melden, damit einfach alles noch mal neu berechnet wird.

Bis dahin können wir halt nur spekulieren, aber es wird sich sicher eine Lösung finden, zur Not lt. Anwältin gerichtlich.

Aber wie das halt bei Kindern ist, gerade in dem Alter, schwanken ihre Meinungen oft hin und her und Kinder in dem Alter sind käuflich... den Rest dazu kann man sich denken.

Irgendwann wird aber sicher die Zeit kommen...

LG

Anja

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Also unter den Mindestunterhalt wird er nicht kommen. Aber hat euch das denn eure Anwältin nicht gesagt? Richter sehen heutzutage nicht mehr ein, dass die älteren Kinder auf ihren Unterhalt verzichten müssen (ganz besonders wenn schon nur der Mindestunterhalt gezahlt wird), nur weil der Unterhaltspflichtige noch weitere Kinder bekommt.
Du musst berücksichtigen, dass in dem Fall ja nun auch dein Einkommen zählt für den Unterhalt.
Kinder sind nun mal sehr teuer. Aber du hast doch gewußt, dass du einen Mann mit Anhang heiratest.

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Meine Güte, was für ein Chaos!!! #schwitz