Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht.

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich lebe jetzt seit 3 Wochen getrennt von meinem Ex-Freund. Bin mit meinem Sohn zu meiner Tante gezogen, uns geht es seit der Trennung wirklich gut.

Mein Sohn verkraftet alles ganz gut, er darf seinen Papa regelmässig sehen. Ich würde nun gerne mit meinem Sohn in die angrenzende Stadt ziehen, es gehört alles zum Kreis Düsseldorf.

Jetzt ist es so das ich meinen Sohn am Freitag zu seinem Papa gebracht habe, es ist sein Wochenende.

Donnerstag Abend hat er bei mir angerufen und da mein Handy fast leer war wollte ich erst wieder bei meiner Tante sein um es ans Ladegerät zu machen, bevor er mir unterstellt das ich einfach auflege.

Nun, nach seinem zweiten Anruf ist mein Handy dann von alleine aus gegangen. Er hat dann sämtliche verwandte von mir angerufen und Theater gemacht, das ich einfach mein Handy ausmache und er keine Gelegenheit hätte seinem Kind gute Nacht zu sagen.

Etwas später als ich bei meiner Tante war habe ich meinen Ex dann angerufen und habe ihm erklärt, wieso mein Handy aus war. Er hat es natürlich nicht geglaubt.
Viel hin und her. Wir regelten es so das wir es klären, wenn ich ihm meinen Sohn dann am nächstens Tag bringe.

Als wir dann dort waren hat er mich direkt angepfiffen, ich könnte den kleinen ja am Montag abholen, da er mit ihm am Wochenende bei seiner neuen Freundin schläft,. (muss hierzu sagen, das seine neue Freundin, seine alte Ex Freundin ist, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat) Das war mir ein Dorn im Auge, da ich finde, das mein Sohn das nicht mitbekommen muss, wenn sie dort rumturteln. Er darauf hin, du kannst ihn ja mit der Polizei holen kommen.

Wieder viel hin und her, bis er zu dem Schluss gekommen ist, das es vielleicht besser wäre, das das Kind weiter bei ihm wohnen sollte. Das kommt für mich absolut nicht in Frage. Ich liebe mein Kind und könnte niemals ohne ihn leben. Zumal mein Ex-Freund auch täglich 4-5 Flaschen Bier trinkt, gibt es da für mich keine Diskussion. jetzt ist es so, das ich mein Kind morgen aus der Kita abholen soll.
Eigentlich wollte ich alles vernünftig klären, aber langsam sehe ich keine Möglichkeit mehr mit ihm auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
Besteht für mich die Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Wie gesagt, ich möchte mit ihm in die angrenzende Stadt von Düsseldorf ziehen, aber langsam denke ich, das er mir das untersagen will. Hat er die Möglichkeit dazu.

Ich habe ihn seinen Sohn bis jetzt die ganze Zeit sehen lassen, er war seit der Trennung jedes Wochenende bei ihm und auch unter der Woche war ein zweimal da, damit die Trennung für meinen Sohn nicht ganz zu viel wird. Aber ehrlich gesagt, möchte ich es jetzt so regeln, das er ihn alle zwei Wochen bekommt, damit ich mal ein bisschen zur Ruhe kommen kann.

Gibt es da irgendeine Möglichkeit? Sorry für diesen meeeega langen Text, aber vielleicht sind ja hier ein paar Experten unterwegs, die mir ein paar Tipps geben können.

Vielen Dank im Voraus.

MFG Guiliaschulz

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Meines Erachtens solltest Du anfangen in diesem Zusammenhang immer von "unserem" Sohn zu sprechen.

"Ich liebe "mein" Kind"; "ich hole "mein" Kind vom Kindergarten ab"; "Ich habe ihn "seinen" Sohn bis jetzt die ganze Zeit sehen lassen" (was ja eine Selbstverständlichkeit ist).

Wenn Du statt dessen von "unserem" Kind redest klärt das vielleicht eher den Blick um wessen Kind es geht. Nämlich Eurem. Nicht deinem. Und nicht seinem.

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Hi,

ich lebe seid März letzten Jahres von meinem Ehemann getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir. Mir wurde von der Leiterin der KiTa und auch einem Bekannten gesagt, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil unsere Tochter bei mir lebt, sie bei mir ihren Lebensmittelpunkt hat.

Wenn euer Sohn jedes We bei seinem Vater ist, weiß ich nicht wie es bei dir mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht. Ihr Vater hat sie ja nur mal zum spazieren gehen abgeholt, und das auch nicht besonders regelmäßig.

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Ich muss noch etwas ergänzen, ihr Vater ist ausgezogen, ich blieb mit unserer Tochter in der Wohnung. So hat sie ihr soziales Umfeld behalten.

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts.

Wenn man verheiratet war besteht bei einer Trennung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht.

Weshalb soll damit aber automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verbunden sein?

Siet wann bedarf es hierzu keiner gerichtlichen Entscheidung?

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Hallo,
sag mal, wieviele Kinder sind denn das.... mal seiner mal deiner mal ein Kind von der Ex...
Du solltest es dir leichter machen und euer GEMEINSAMES Kind auch als solches betrachten. Du musst nicht besonders gelobt werden, dass du ihm dem Umgang erlaubst. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Warum sollst du das alleinige ABR bekommen? Wenn er dem freiwillig zustimmt, vielleicht. Aber doch nicht ansonsten. Er hat nichts falsches getan.
Wenn euer Kind bei ihm ist, hast du nichts mehr zu melden. Bitte versteh das nicht falsch. Ich weiß, das ist nicht leicht. Aber es ist nicht an dir und auch nicht dein Recht den Umgang von den beiden Geschwistern zu unterbinden. Denn bitte öffne deine Augen: Die beiden Kinder SIND Halbgeschwister, genauso wie sämtliche Kinder, die du noch bekommen wirst, auch Halbgeschwister des bisherigen Sohnes sein werden.
Und du meinst, du hast das Recht, "herumturteln" zu verbieten? Woher willst du denn wissen, dass sie das tun? Habt ihr das etwa vor eurem gemeinsamen Sohn getan?... Wenn ja, dann hat er das alles ja schon gesehen, oder?

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Hallo Guilia,
wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind habt, habt Ihr auch automatisch das gemeinsame ABR. Das alleinige ABR zu beantragen, ist eine Möglichkeit, aber du brauchst schon einen triftigen Grund, um es zu bekommen. Nur weil es Dir ein Dorn im Auge ist, dass Dein Ex wieder mit seiner Ex zusammen ist, kriegst Du nicht das ABR. Mit solchen persönlichen Belangen kommst Du vor Gericht sowieso nicht weit, denn es geht um das Wohl des Kindes. Und nun beweis mal einem Richter, dass es Deinem Sohn nicht gut geht, wenn er sich bei seinem Vater aufhält bzw. bei dessen neuen Partnerin.
Dass er vier bis fünf Flaschen Bier am Abend trinkt, ist nicht schön, aber bisher hat es Dich auch nicht gestört, denn Euer Sohn ist ja regelmäßig beim Vater.
Versteh mich nicht falsch, ich kann Deine Situation gut verstehen, mein Ex hatte damals auch ne neue und ich bin fast ausgerastet, als er mit ihr und unserem Sohn was unternommen hat, da geschlafen hat, sie mit ihm alleine war usw... Aber unserem Sohn ging es nie schlecht davei. Auch wenn ich die Neue meines Ex-Mannes immernoch nicht leiden kann und ich auch nicht unbedingt was mit ihr zu tun haben will, gehört sie ein Stück weit zur neuen Familie meines Sohnes, genauso wie mein neuer Partner für ihn dazu gehört.
Es ist schwer, das zu akzeptieren, aber irgendwann wirst Du es können.

Versucht es für Euren Sohn ohne Gericht zu regeln, es tut keinem gut, am wenigsten dem Kind. Ich hab das zweimal durch und unser Sohn ist schon so groß, dass er beide Male angehört wurde. Diese ganze Prozedur muss man echt nicht haben.
Ich wünsch Dir alles Gute und viel Kraft.
Achso und noch ein Tip: rede mit Deinem Ex über Dein Vorhaben, umzuziehen. Sollte es wirklich vors Gericht gehen, sieht es gar nicht gut aus, wenn Du "mir nichts Dir nichts" einfach wegziehen willst.
Danni