Fehler beim Gericht üblich?

Hallo,
wir haben uns schon vor längeren getrennt und wollen nun endlich die Scheidung. Nur offenbar sieht unser zuständiges Gericht das anders. Irgendwie basteln die uns ständig Fehler in unsere Anträge rein. Ist das eigentlich üblich?
Erst wurde mein Name derart verändert, dass ein komplett anderer Name (Vor- und Zuname) herauskam. Von wem mein mir noch-Angetrauter dann auch immer geschieden worden wäre...von mir sicherlich nicht.
Dann regte sich monatelang gar nichts mehr bei Gericht. Ich wusste aber, dass wir "eigentlich" die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommen müssten (und das kann ja nicht so schwer sein). Also haben wir irgendwann bei Gericht angerufen und nachgefragt. Die Dame murmelte irgendetwas von Post und keine Rückmeldung erhalten.... ? Naja, aber wenn doch der Prozessgegner antwortet, sollte sich das doch erledigt haben, oder? Nicht bei unserem Gericht...
Jetzt bekamen wir nun endlich ein Schreiben wegen dem Versorgungsausgleich. Da steht doch tatsächlich, dass wir weniger als 3 Jahre verheiratet waren und der dann nur auf Antrag einer Partei durchgeführt wird. Ja...können die denn nicht rechnen? Wir würden gern auf diesen blöden Versorgungsausgleich verzichten, das ist bei uns aber leider nicht möglich. Außerdem sind wir bereits ein Vielfaches von 3 Jahren verheiratet.
Mal ehrlich: Hätte ich damals so viele Fehler bei meiner Arbeit gemacht, die Kunden wären alle gegangen.

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Ich würde mich schriftlich beim vorsitzenden Richter beschwerden, damit sich das mal einer anschaut. Wer weiß, was sonst alles noch passiert.

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bei meiner Scheidung hat übrigens alles problemlos geklappt

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Die Sachbearbeiterin schiebt alles auf die Post. Und sie meinte jetzt nochmal, dass wir die Formulare für den Versorgungsausgleich nicht bekommen, solange die Post nicht bestätigt hat, dass meinem Angetrauten die Klageschrift zugegangen ist - die er natürlich längst beantwortet hat und die auch bei Gericht schon eingegangen ist...

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Hallo,

da Du den Antrag eingereicht hast, bist Du anwaltlich vertreten, nicht wahr? Was sagt denn Dein Anwalt zu der Situation? Eigentlich müsste der de ganzen ja nachgehen.

Und was bedeutet Dein Mann hat auf den Scheidungsantrag bereits geantwortet. Lasst Ihr Euch streitig scheiden?

Der Hinweis mit den drei Jahren ist in vielen Formularen ein einfacher Standard, bist Du sicher, dass es da konkret um Eure Scheidung ging?

Warum könnt Ihr nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten? Seit 2009 liegt diese Entscheidung grundsätzlich in den Händen der Eheleute, nicht mehr in den Händen des Gerichtes.

Viele Grüße
die Landmaus

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Hallo,
ja, ich bin anwaltlich vertreten. Mein Anwalt hat von dem "Theater" gar nichts mitbekommen. Möchte ich auch nicht unbedingt, denn umso teurer wird der Spaß.
Mein Mann ist komplett meiner Meinung. Wir haben uns im Guten getrennt. Es gibt keinerlei Streitpunkte zwischen uns. Bereits im Scheidungsantrag sind alle "Nebenschauplätze" der Scheidung vorab durch andere Verträge,... abgeklärt wurden.

Oh ja, es ging definitiv um die Scheidung. Wir haben derzeit nur einen Fall bei Gericht ;-). Und da stand ganz definitiv die Sache mit dem Versorgungsausgleich, dass es das eben nur nach 3 Jahren PFLICHT gibt, vorher nur auf Antrag. Aber wir sind eben mehr als 3 mal solange verheiratet. (Den "Fehler" hat die Sachbearbeiterin auch schon zugegeben.)
In unserem Fall dürfen wir nicht drauf verzichten. Das ist aber zu umfangreich jetzt...

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Hallo,

wenn du anwaltlich vertreten bist, dann darf das Gericht doch keine Schriftstücke "am Anwalt vorbei" direkt an dich schicken. Also wird dein Anwalt über die ganze Sache Bescheid wissen. Und der Anwalt schickt die an ihn gegangenen Schriftstücke an dich weiter. Oder ist es bei Scheidungen anders?

LG

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