Guten Morgen Zusammen,
nach fast 8 Monaten Wartezeit, haben mein EX und ich nun unseren Scheidungstermin bekommen. Schuld an der langen Wartezeit ist die Rentenversicherung, die für die Auskunft unseres Versorgungsausgleich so lange gebraucht hat.
Da ich im 10.Monat schwanger bin von meinem neuen Lebenspartner, wollten wir die Scheidung natürlich unbedingt noch vor der Entbindung über die Bühne bringen. Nun sieht es leider so aus, dass erst einmal mein Noch-Ehemann als Vater in der Geburtsurkunde stehen wird, da er vor dem Gesetz der Vater ist, weil dieses Baby noch während der Ehezeit geboren wird. *grummel*
Das allein ist ja schon schlimm genug, aber unser Baby soll den Nachnamen meines neuen Lebenspartners bekommen, was nun auch nicht möglich ist, da mein EX und ich schon einen Sohn zusammen haben und die Kinder den selben Namen haben müssen wie der "Vater".
Der Witz an der Sache ist, dass wir 3 beim Jugendamt die Vaterschaft geklärt haben, wir haben alle dafür unterschrieben. Und nun war alles für die "Katz". Mein EX ist vor dem Gesetz der Vater und der echte Papa hat nischt zu melden, hat ja noch nichtmal Sorgerecht.
Die Geburt ist in den nächsten 2-4 Wochen und die Scheidung mitte August. Das heißt, unsere Tochter wird also ersteinmal mit "falschem" Namen auf die Welt kommen. Und nun meine Frage....
Kann ich bei den Anträgen (Kindergeld,Elterngeld,Kitastelle....) schon den echten Namen angeben, oder muss ich den Namen angben, der auf der Geburtsurkunde steht. Wie können wir nach der Scheidung eine neue Geburtsurkunde beantragen und steht dann da der Name, wie bei verheirateten Paaren z.B. Lieschen Müller, geb. Schneider ????
So viele Fragen, aber vielleicht kann mir einer sagen, was auf uns zu kommt und wie es weiter geht.
Lieben Dank,
Fusselkopf
Geburtstermin noch vor der Scheidung :-( Wie geht es weiter ???
Heisst das, dass du rein theoretisch von deinem Noch-mann Unterhalt für den oder die Kleine(n) fordern könntest?
Ja, das heißt es. Obwohl wir beim Jugendamt alles geklärt haben, muss mein Noch-Mann nach der Scheidung die Vaterschaft anfechten, damit er eben keinen Unterhalt zahlen muss. Absoluter Schwachsinn und einfach Geldmacherei... der einzige Vorteil, dass wir bereits vor der Geburt beim Jugendamt waren ist, dass er keinen Vaterschaftstest mehr machen muss. *applaus*
Hallo,
manchmal wundere ich mich echt, wie man sich so wenig über die eigene Situation informieren kann, wenn man doch im Vorfeld schon WEISS, dass es entweder gar nicht klappt, wie man es sich vorstellt, oder es zumindest verdammt eng wird.
Was machst du eigentlich, wenn der Gerichtstermin verschoben wird?
Aber naja...
zu deiner Frage: geh zum Jugendamt oder Notar (kostet die Schreibgebühr, man bekommt aber schneller einen Termin und bei dir drängt ja die Zeit etwas) mit deinem Noch-Ehemann und dem werdendem Vater. Beide müssen eine Erklärung abgeben. Der eine, dass er nicht der Vater ist, der andere, dass er der Vater ist. So kann eure Tochter dann den Namen ihres Vaters bekommen, wenn sie geboren wird.
Deinen Ex bekommst du vielleicht sehr schnell dazu dass er zu so einem Termin mitkommt, indem du ihm sagst, dass er ansonsten für diese Tochter unterhaltspflichtig ist. Denn es ist ein eheliches Kind und damit SEIN Kind.
Du bräuchtest Dich nicht "echt wundern", wenn Du meinen Text gelesen hättest. WIR, mein EX, mein Partner und ich waren bereits beim Jugendamt und haben die Vaterschaft klären lassen. Dieser Schriebs hat nur leider keine Gültigkeit, da wir zum Geburtszeitpunkt noch nicht geschieden sind. Ich habe mich sehr wohl mit der Situation im Vorfeld befasst, wollte hier lediglich ein paar Tips haben, wie es nach der Scheidung weitergeht, von evtl. ähnlich Betroffenen.
Das Familiengericht hatte uns gesagt, dass wir eine gute Chance haben noch im Mai einen Scheidungstermin zu bekommen (basierend auf der Tatsache, dass ein Baby kommt) wenn wir den Versorgungsausgleich schnell geklärt bekommen. Leider hat es aufgrund der ganzen Feiertage und der langsamen Bürokratie der Rentenversicherung nicht geklappt.
Natürlich hat der "Schriebs" Gültigkeit.
"Bekommt eine noch verheiratete, aber von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau von einem anderen Mann ein Kind und ist die Scheidung bereits eingereicht, ist zwar der Ehemann auf der Geburtsurkunde als Vater genannt. Dies kann aber durch Beurkundung beim Jugendamt geändert werden. Ist die Scheidung nicht eingereicht, bleibt nur das Anfechtungsverfahren. Das Gericht verlangt ein Abstammungsgutachten."
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/schwangerschaft-geburt/vaterschaftsfeststellung.html
Doofe Situation.
Ich würde meinem Anwalt in den Hintern treten. Er kann nämlich bei Gericht beantragen, dass Scheidung und Versorgungsausgleich getrennt werden, so hättet ihr schon längst mit der Scheidung durch sein können.
Kann er nicht wenigsten vor Gericht geltend machen wie dringlich das ist, es jetzt vorzuziehen?
lg, verena
Das ist tatsächlich ein Ding. Das es so eine Möglichkeit gibt/gab wußten wir nicht. Die Aussage des Anwaltes war, dass das Gericht nur eine "Dringlichkeit" in Betracht zieht, wenn ich oder mein EX hätten neu heiraten wollen. Ein Baby ist für sie kein Grund zur Dringlichkeit, da -räusper- mit dem Kind auch noch vor der Geburt etwas passieren kann:-/
Ich werde da auf jeden Fall mal nachhaken.
Danke Dir!!
Das würde ich allerdings genau so sehen wie der RA.
Ich kann nicht erkennen in wieweit eine bevorstehende Geburt die Sache "dringlicher" machen soll als bei jemandem der es "einfach schnell rum" haben möchte.
"Kann ich bei den Anträgen (Kindergeld,Elterngeld,Kitastelle....) schon den echten Namen angeben, oder muss ich den Namen angben, der auf der Geburtsurkunde steht."
Ganz einfach: Der Name des Kindes IST der welcher in der Geburtsurkunde steht, und nicht was die KM gerne hätte.
Hallo,
wenn ihr schon einen Termin habt, dann ist die Sache doch schon durch! Jetzt kann dein Anwalt doch auf Dringlichkeit machen...
Ich drück euch die Daumen...
Wir warten auch noch:(
"Kann ich bei den Anträgen (Kindergeld,Elterngeld,Kitastelle....) schon den echten Namen angeben, oder muss ich den Namen angben, der auf der Geburtsurkunde steht."
Natürlich musst du den Namen angeben, der auf der Geburtsurkunde steht...denn diesen Namen trägt deine Tochter zum Zeitpunkt der Antragstellung nun mal.
"Wie können wir nach der Scheidung eine neue Geburtsurkunde beantragen und steht dann da der Name, wie bei verheirateten Paaren z.B. Lieschen Müller, geb. Schneider ????"
Zur Beantragung kann ich dir nix sagen. Aber Müller geb. Schneider wird auf der Urkunde definitiv NICHT stehen...
Ich kann dir zur Geburtsurkunde sagen:
Ich habe bereits ein Kind mit in meine ehe gebracht. Wir haben beide den Namen meines Mannes angenommen (dadurch das ich allein sorge berechtigt bin und sie meinen Namen trug ging das ohne Zustimmung des leiblichen Vaters)und ich habe ohne Antrag eine neue Geburtsurkunde bekommen.
Beispiel
. Meine Tochter heißt Maria Jung und ich Conny Jung. Jetzt heißen wir Maria und Conny Schneider. Auf der Geburtsurkunde meiner Tochter steht Maria Schneider. In ihrem ersten Personalausweis wird nie geborene Jung stehen, da sie durch die Geburtsurkunde eine Geborene Schneider ist.
Denke du brauchst dir diesbezüglich keine Sorgen machen
Vielen Dank für die Info.
Mein Ex und ich haben beide das Sorgerecht. Das ist auch gut so und soll auch so sein. Aber er würde natürlich niemals zustimmen, wenn sein Sohn den Namen meines neuen Partners annehmen soll. Deshalb werde ich nach der Scheidung meinen Namen behalten, ebenso mein Sohn und das "neue" Baby bekommt dann hoffentlich irgendwann den Namen von ihrem Papa. Uns war es wichtig, dass der "Geburtsname" nie wieder irgendwo auftaucht, quasi dass sie eigentlich niemals so hiess wie mein Ex....
Lieben Dank und einen schönen Abend noch,
Fusselkopf
Ich kenne es so, dass das erste Kind den Namen für alle folgenden Kinder bestimmt. Das heißt, dass wenn dein erstes Kind deinen Mädchennamen trägt, bekommt dein zweites Kind ganz automatisch deinen Mädchennamen.
(Bitte verbessert mich wenn es nicht mehr so ist)
Hallo liebe fusslkopf,
Lass dich mal drücken! Ich kann dich verstehen, dass dich die Situation belastet.
Wir haben eine ähnliche. Die ex meines Partners zieht die Scheidung von ihrer Seite seit drei Jahren raus. Sie reicht den Versorgungsausgleich nicht ein und das Gericht interessiert es nicht mal, obwohl diverse fristen nie eingehalten werden.
Nun ist das eingetreten, wovor wir immer Panik hatten. Sie ist erneut schwanger und natürlich hat mein Partner null bock, als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen zu sein, noch einen weiteren rechtskrieg zu kämpfen.
Leider ist die ex auch nicht sonderlich dran interessiert, die Scheidung nun endlich in die Gänge zu bekommen. Immerhin sollte man zwar meinen, dass es so sein sollte, den richtigen Vater auch auf dem Papier zu haben. Aber da sie nicht mal weiß, ob ihr Freund überhaupt wirklich der Vater ist (stimmt wirklich), ist es so ja auch ne gute Lösung für sie. Muss sie keinen Unterhalt mehr für unsere große zahlen, da sie ja theoretisch dann auch ein Kind von meinem Partner bei sich wohnen hat.
Naja ich wollt nur sagen, dass es noch weitere Menschen mit dem gleichen Problem gibt.
Ich drück euch die Daumen, dass es doch noch vorher klappt. Wir haben noch bis Dezember Zeit. Hoffnung habe ich allerdings nicht mehr. Sie ist da einfach null interessiert dran.
Da ihr ja wenigstens alle an einem Strang zieht, sollte es allerdings schnell mit der Klärung gehen. Und es ist doch eigentlich wurscht, ob das Elterngeld auf xx oder xy läuft. Das bekommst doch eh nur 1-2 Jahre und danach interessiert das keinen mehr.
Und bei allen anderen Behörden kann man den Namen doch mit der neuen Geburtsurkunde schnell ändern lassen.
Alles gute und eine schöne Geburt!!!