EX will Wohnung ausräumen

Hallo ihr Lieben,

meine Freundin wurde vor kurzem verlassen, die zwei haben zwei kleine Kinder miteinander. Heute teilte er ihr mit, dass er am Wochenende kommen wird und die Wohnung leer räumt (sie hat nach der Trennung eine neue bezogen, aber das wird wohl nicht wichtig sein).
Nun sitze ich hier und mache mir so meine Gedanken, dass er evtl eine Schlafstätte brauch, ok (er verdient nicht sonderlich gut), aber die komplette Wohnung? Das kann doch nicht *rechtens* sein? Die Kinder brauchen ihre Möbel, sie die Küche, Waschmaschine usw.
Sie hat nun Angst, dass er am Wochenende vor der Tür steht und weiß nicht, was sie machen soll.

Vielleicht könnt ihr uns helfen?

LG Anita

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Hi,

ich hab das nicht ganz verstanden. Deine Freundin ist mit allen Möbeln in eine neue Wohnung gezogen und der getrennt leende Mann hat gar keine Möbel abbekommen? Und jetzt hat er angekündigt aus diese neuen Wohnung alle Möbel abzuholen?

Grundsätzlich ist das mit Möbeln/ Hausrat so: Das was einem vor der Ehe gehörte, gehört eine weiterhin, das was in der Ehe gemeinsam angeschafft wurde, muss geteilt werden. Das Gesetz geht davon aus, dass auch getrennt lebende Menschen genug Verstand haben einen Haushalt gütlich auseinander zu dividieren. Ist das nicht der Fall, so wie eventuell hier, muss man einen Antrag bei Gericht stelllen, dann entscheidet das Gericht, wer welchen Stuhl und welches Plümo bekommt.

Viele Grüße
die L.

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Hallo Anita,
"was soll sie machen"?

Zusehen, dass sie nicht allein in der Wohnung ist, wenn er kommt, damit sie Zeugen hat und er eine gewisse Schwelle nicht überschreitet.

Im Grunde muss sie ihn gar nicht erst reinlassen, wenn sie wirklich Angst hat.

Ich würde versuchen, eine gütliche Lösung mit ihm zu finden. Im Normalfall bleiben bestimmte Einrichtungsgegenstände bei dem Elternteil, bei dem die Kinder leben. Dazu gehören: Kinderzimmer, Küche und Waschmaschine. Der Rest wird aufgeteilt.

Keinesfalls sollte sie sich die ganze Bude ausräumen lassen #schwitz

LG
Nina

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Ich verstehe nicht, um welche Wohnung es geht. Um Ihre, die sie jetzt mit den Kindern bewohnt? Oder um die gemeinsame Wohnung?
In ihre Wohnung muss sie ihn doch gar nicht rein lassen, da hätte sie kein Problem. Zutritt zu Privatwohnungen erlangt man ja nur mit Erlaubnis des Wohnungsbesitzers (in dem Falle der Mieterin).

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Das ist im Grunde ganz einfach.
Es geht prinzipiell nur um alle in der Ehezeit angeschafften Gegenstaende. Beide bekommen sie jeweils zur Haelfte. Da die allermeisten Dinge nutzlos werden, wenn man da mit der Saege rangeht, teilt man die Gegenstaende auf. Also einer den Geschirrspueler, einer die Waschmaschine. Das Kinderzimmer bleibt eigentlich generell bei den Kindern, da es meistens ein Geschenk an sie war. Fernseher bekommt einer, Pc der andere. Das Ehebett der eine und das ueberdimensionale Sofa mit Schlafgelegenheit der andere,...
Moeglich waere natuerlich auch, dass der eine alle Moebel bekommt und der andere ihn entsprechend das Geld Dafuer gibt.
Der Kleinkram (Handtuecher, Geschirrtuecher, Besteck,...) laesst sich Super aufteilen.

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Hallo Anita,
wie ist es denn jetzt ausgegangen?

Handelte es sich bei der Wohnung um ihre neue Wohnung?

Wir haben damals alles aufgeteilt, d.h. ich habe die Küche behalten (die hätte eh nicht in seine neue Wohnung gepasst) und das Kinderzimmer, alle anderen Möbel hat er dafür mitgenommen, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Badezimmer.....