Ich bin jetzt nun zwei Wochen von meinem Mann getrennt, aber bis heute war er noch in.der Psychiatrie. Er hat dort vor ca. 8 Wochen in eine Mitpatientin die Große Liebe gefunden und möchte nun mit ihr ein neues Leben anfangen.
Ich bin nun im Haus mit den zwei Kindern. Kurz vor der Entlassung ist ihm eingefallen, dass das Haus eigentlich ihm zusteht, weil er schließlich jahrelang dafür gezahlt hat. Er meinte, ich soll mit den Kindern ausziehen. Ich wollte ihm den.Zugang verwehren, aber er schrieb mir übers Handy, dass er notfalls auch gegen meinen Willen ins Haus kommt.
Gestern hatten wir kurzzeitig das erste vernünftige Gespräch seit Ewigkeiten.und da lenkte er dann ein und wollte mir heute Schlüssel bringen. Und wir schrieben.heute vormittag hin und her urplötzlich: Planänderung! Bin schon anderweitig unterwegs, heute wird das nichts mehr.
Ich wurde stinkwütend, hatte ich doch heutr wegen.der Vereinbarung extra meine Freundin als Geleitschutz eingeladen. Und zweitens mal.will ich nicht immer Angst haben, dass er jederzeit reinkommen könnte. Wie komm ich an.den Schlüssel.und den Autoschlüssel ran?
Schlüssel für das gemeinsame Haus
Hallo und Guten Morgen,
damit du nicht in der Angst leben musst, dass er einfach mal so unerwartet ins Haus kommt,
würde ich ganz einfach ins Bauhaus (Baumarkt) fahren, für wenig Geld ein neues Schloß kaufen, denn du kannst dir nie wirklich sicher sein ob er sich vom Haustürschlüssel nicht doch noch eine Kopie gemacht hat.
Viel Glück!
Ja, wem gehört denn das Haus wirklich? Und stehen noch Möbel bzw. hat er noch andere Sachen darin? Bist Du sicher, dass Du auf rechlicher Basis den Zugang einfach verwehren darfst? Und das Auto, ist das Deines, also bist Du der Halter?
Falls Haus und Auto ganz sicher Dein Eigentum sind, würde ich in schriftlich mit Fristsetzung (zwei Tage bis maximal eine Woche) förmlich per Brief oder Mail auffordern, die Schlüssel in Deinen Briefkasten zu werfen oder Dir zu übergeben. Außerdem sollte er vielleicht auch zeitnah seine Sachen abholen, sonst fällt er Dir damit dauernd auf den Wecker, weil er ständig irgendwas braucht. Auch dafür würde ich ihm je nachdem eine Frist einräumen, kommt darauf an, wo er jetzt wohnt.
Nein, das Auto läuft natürlich auf seinen Namen. Aber die Sache hat sich ja auch bald erledigt, denn sein Konto ist seit gestern dicht und da wird die Finanzierungsrate nicht mehr abgehen. Im Prinzip gehört das Auto also der Bank. Aber ich würde das Auto gerne noch so lange fahren, wie es irgendwie geht, weil ich natürlich eine Menge zu organisieren und transportieren habe. Und ich habe die zwei Kinder, muss die morgens wegbringen, mittags abholen und für die Einkaufen usw.
Ich muss wahrscheinlich dann mal zum Amt und mal abklären lassen, was ich überhaupt kriege, damit ich weiß, ob ich dann überhaupt noch ein Auto bezahlen kann.
Ganz schön krass, mir bricht gerade alles auf einmal unterm Hintern weg. Und ich wüsste das bis jetzt noch nicht, wenn ich nicht Kontovollmacht bei seinem Konto hätte. Das war so schlau von mir, ich könnte mich den ganzen Tag selber loben!
Und ich habe nichts unterschrieben, bis auf die Hausfinanzierung.
Aber wenn man zwei Kinder hat, muss man sich doch irgendwie wehren können, dass der Mann einem den gesamten Hausstand wegreißt. Ich muss doch die Kinder weiter versorgen. Mhm... Montag mal den Rechtsanwalt fragen.
Vorausgesetzt, die Eigentumsrechte am Haus und Auto sind eindeutig geklärt, Grundbuch, Autopapiere, rate ich Dir zu folgenden Schritten:
1. Rechtsanwalt aufsuchen
2. Einstweilige Verfügung im Schnellverfahren beantragen
3. Schlösser auswechseln.
4. Nicht die Billigzylinder verwenden.
5. Stelle die SMS ein.
6. Ultimativen Termin setzen damit er seine Sachen aus dem Haus holt.
7. Guten Freund bitten bei diesen Termin anwesend zu sein.
8. Alternativ alle Sachen in die Garage stellen, steht keine Garage zur Verfügung, dann
9. Spedition beauftragen das unstrittige Eigentum abzuholen und einzulagern.
Viel Glück
Danke! Das hört sich ja mal nach einem Plan an!
Ich habe ihn jetzt mal bei whatsapp und auf dem Handy geblockt, weil ich auch gar nicht mehr wissen will, was er jetzt wieder hat. Das Problem ist, dass er noch keine Adresse hat, denn er ist ja bei einem Mitpatienten untergekrochen. Da weiß ich ja nicht, wo der wohnt. Die Post kommt dann ja auch weiterhin nach Hause.
Ich habe ihm noch geschrieben, dass er mir die Adresse durchgeben soll, damit ich ihm die Post nachschicken kann. Und dass er die weitere Korrespondenz mit dem RA B. und Coll. führen soll. Die haben zwar noch keine Vollmacht von mir, aber ich habe ja wenigstens den Termin gleich am Montag. Das ist DER Scheidungsanwalt hier vor Ort, ich schätze, mein Mann würde den auch gerne nehmen, aber da war ich einfach mal schneller.
Ich habe gestern abend gesehen, dass wir noch so ein "totes" Zusatzschloss in der Haustür haben, wo auf der anderen Seite so ein Riegel ist. Wir benutzen das nur nie, weil wir den Schlüssel nie bekommen haben (von Privat gekauft) und weil der Riegel klemmt. Das kann man wohl relativ einfach austauschen und dann von außen wieder abschließen.
Welche Begründung könnte ich für die Verfügung angeben? Der psychische Zustand meines Mannes? Die Drohung, dass er in meiner Abwesenheit ins Haus kommt (Beweis wäre das Chatprotokoll von whatsapp)?
Hopsi, schreibe mich bitte für mehr/ausführlichere Infos über meine VK an.
Such dir bitte umgehend einen Anwalt für Familienrecht!!!
Dann brauchst du dich nicht damit rumärgern.
Wir stehen beide im Grundbuch und haben auch beide den gemeinsamen Kreditvertrag unterschrieben. Mein Anwalt sagte mir das Ich mit den Kindern im Haus bleiben darf und teilten dies meinem "Noch"-Mann mit.
Dein Anwalt hilft dir duch alles durch, denn nur mit ner "Freundin" kommst du da nicht durch. Heute verspricht dir dein Mann das und im nächsten Atemzug was anderes
Er übernimmt auch andere Dinge die mit eurer Trennung zu tun haben (Unterhaltsansprüche,....)
LG
beth mit 3 Kindern
Ja, ich habe einen Termin leider erst am Montag (ist ja Brückentag usw., da sind die Anwälte nicht im Haus). Aber ich muss jetzt noch die quälende Zeit überbrücken.
Hi,
na dann machst du genau das durch was ich durchgemacht habe.
Der Unterschied ist, das ich auch mit im Grundbuch stand.
Schlösser austauschen sofort. Auch du hast ein Recht auf deine Privatsphäre.
Er ist nicht zurück gekommen.
Eine einstweilige Verfügung kann schnell gehen bei Gericht, jedoch muss diese auch begründet sein. Ich hatte diese innerhalb weniger Tage durch. Ebenso Sclösser ausgetauscht usw. Terror ging dennoch weiter.
Lass dich auf nichts ein das ist wichtig. Kein Bla Bla anhören und darauf warten das er was vorbei bringt usw. Und lass dir nichts aus den Haushalt nehmen was du selbst brauchst. Ich musste in Nacht und Nebelaktion ausziehen. Er hat vorab einige Sachen mitgenommen ist ja auch ok. Rest habe ich mitgenommen. Hausrat lässt sich schwer wieder rausfordern, wenn man nicht die genaue Bezeichnung kennt und evtl. die Seriennummer. Was du hast hast du.
Du kannst vorerst in dem Haus bleiben, dennoch muss ja trotzdem geklärt werden wer das Haus nun bezahlt. Macht er es weiter, musst du für Strom usw. aufkommen. Er wird aber wohl kaum für ein Haus bezahlen, in dem er nicht wohnt. Somit muss der eine dem anderen auszahlen, oder es wird verkauft und die Schulden sind weg und übriges wird geteilt.
Sammel Beweise. Kann mal wichtig sein.
Lg
Hallo,
ist es euer gemeinsames Haus? Steht ihr beide im Grundbuch?
Wenn ja, darfst du ihm, wie hier von Usern geraten, gar nicht den Zutritt verwehren. Es ist nämlich auch sein Eigentum. Entweder ihr einigt euch gütlich wie es laufen wird oder das Gericht wird entscheiden.
Im Zweifelsfall muss einer den anderen auszahlen. Wenn du oder dein Mann das finanziell nicht können, muss das Haus verkauft werden bzw. noch mal ein Kredit aufgenommen werden.
LG
Nici
Ich finde das sehr irreführend, denn genau für diese Situation gibt es extra eine rechtliche Regelung. Das weiß ich von einer befreundeten Rechtsanwältin.
§ 1361b BGB
Ehewohnung bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.
(2) Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht, ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen, wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind, es sei denn, dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist.
Also das ist mir irgendwie unverständlich? Ist er denn gewalttätig oder wieso war er in der psychatrie? Falls nicht versteh ich den aufriss nicht.
Ja, und er hat zu mir gesagt, dass er mich unbedingt loswerden muss, damit er wieder Luft zum Atmen bekommt. Er hat eine sogenannte Affektive Störung und neigt zum Kontrollverlust und wird häufig aggressiv. Er wurde als Kind von seinem Vater sehr schwer körperlich misshandelt.
Dir ist schon klar, dass man Schlösser auch austauschen lassen kann?