Gibt es eine Reglung das ich mein Kind zum Vater fahren muss alle 14 tage

Hallo an alle

Vielleicht kann mir der eine oder andere weiter helfen?

Mein Sohn geht alle 14 Tage über das Wochenende zu seinen Vater

und wird geholt war bis jetzt immer so nun aber geht es mit einmal nicht mehr ich soll meinen Sohn bringen

Es ist wohl so das der Kindesvater kein Auto mehr hat nur noch die Partnerin nun mit einmal geht das holen nicht mehr. Die Partnerin meinte auch das mit holen versteht sie einmal nicht die Mutter muss das Kind bringen??? Es gäbe dafür auch ne Reglung

Bitte um eine Antwort

Lg

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Hallo,

so wie ich es kenne hat der Umgangsberechtigte Hohl- und Bringepflicht.

Eine Ausnahme könnte bestehen das du weiter weg gezogen bist und somit den Umgang erschwert hast. Es ist dann aber eine Einzelfallendscheidung.

Allerdings sollte der KV Ansprechpartner für dich sein und nicht deine neue Partnerin.

FG blaue-rose

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Hallo und danke für deine Antwort

Also gibt es keine Reglung?

Es ging ja sonst auch es wurde nie beanstandet aber nun wo der Kindesvater kein Auto mehr hat soll ich ihn bringen. Die neue Frau Regelt alles für ihn. Er hat auch nen Handy aber ich bekomme die Nummer nicht um egal was ist mit ihn was abzusprechen würd alles über seine Frau geregelt wie im Kindergarten und ich bin die letzte mit der man nicht Rechten könnte gehe immer die ersten Schritte auf sie zu. Wir sind nun 2 Jahre getrennt und nichts läuft außer eben es wird über seine Frau geregelt traurig aber war. Dazu kommt das ich jeden Tag bis ca 19.30 Uhr 20.00 Uhr arbeite und ich dann spät erst zu Hause bin auch freitags wenn kinderwochenende ist.

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Sorry wegen der Rechtschreibfehler mein Handy wieder ????

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Hi Trinachen,
wie weit wohnt ihr auseinander und wer hat die Distanz geschaffen?

Grundsätzlich - wie schon gesagt - hat der Umgangsberechtigte die Hol- und Bringpflicht, es sei denn, du hast eine große Distanz geschaffen, dann würdest du da unterstüzen müssen (je nachdem, wie das Gericht das entscheiden würde).

Ich bin kürzlich mit meinen Kindern 25km weit weggezogen. Grundsätzlich wäre ich nicht in der Pflicht, aber die Kinder fahren (alleine) mit der S-Bahn und ich trage die Kosten für die Tickets, das ist okay für mich. Der KV hat ebenfalls kein Auto.

Mit seiner Freundin würde ich da gar nicht drüber sprechen #gruebel

LG
Nina

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Es gibt diesbezüglich keine generelle Gültigkeit - ich hatte den Ärger auch.

Du musst das mit ihm klären, nicht mit seiner neuen Lebensgefährtin. Wenn partout keine Einigung erzielt werden kann, geh´ zum JA und erarbeitet mit denen zusammen eine Lösung.

Bei mir war es so, dass der KV recht weit weg zog, von mir aber verlangte, dass ich unser Kind auch über diese Strecke (einfacher Weg 1 Std) bringe, weil er weder Auto noch Führerschein hat. Reine Bequemlichkeit also.

Als ich mich weigerte (zu diesem Zeitpunkt kam ich ihm bereits den halben Weg entgegen, was ihm aber zu wenig war), ist er zum JA um sein vermeintliches Recht einzufordern. Er hat es erst so drehen wollen, als wollte ich den Umgang boykottieren - so ein Quatsch, wollte mir nur nicht von ihm auf der Nase rumtanzen lassen.
Nun ja, die Dame vom JA hat ihm dann ziemlich deutlich zu verstehen gegeben, dass er sehr froh über mein Entgegenkommen sein solle, denn der Regelfall ist tatsächlich, dass das Kind geholt und gebracht wird. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht - genauso wenig wie umgekehrt!

Vielleicht gibt es ja bei euch auch einen Kompromiss?

Alles Gute!