Kenne mich da noch so gar nicht mit aus! Muss ich einen Antrag stellen?
Und unter welchen Umständen steht mir Unterhalt zu als Frau?
danke für antworten
ab welchem Zeitpunkt steht mir Kindesunterhalt zu?
Hallo!
Kindesunterhalt steht dem Kind zu ab dem Tag, an dem die Eltern räumlich getrennt leben. Einen Antrag stellen musst du da nicht, außer der Kindsvater ist zahlungsunfähig oder -willig. In dem Fall müsstest du einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Den Unterhalt lässt du am besten berechnen, entweder durch das Jugendamt oder durch einen Anwalt.
Liebe Grüße,
majixx
Ich kann dir nur raten, ab dem Zeitpunkt der Trennung den Kindsvater schriftlich aufzufordern dass er an dich und seine Kinder Unterhalt zahlt. Orientieren kannst du dich im Wert an der Düsseldorfer Tabelle. Denn ansonsten wird erstmals der Anwalt den Mann schriftlich auffordern und damit den Unterhaltsanspruch geltend machen und ihn auch in Verzug setzen. Wenn du Pech hast, dauert das dann 3 Wochen so wie bei mir. Wenn du einen ignoranten Mann hast, zählt jeder Tag. Und wenn du dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen willst, fragt dich das Amt auch, ob du dich selbst bemüht hast, den Unterhalt vom KV zu erhalten. Lockere mündliche Vereinbarungen zählen da nicht, man muss das schon nachweisen.
Unterhalt als Getrenntlebendunterhalt steht dir dann zu, wenn ihr noch verheiratet seid. Er wird auch anders berechnet als der nacheheliche Unterhalt (also nach der Scheidung). Aber dann kommt es auch drauf an, was der Mann verdient, denn er hat ja einen Selbstbehalt. Wenn er nichts hat, wovon er Unterhalt für dich zahlen kann, hast du Pech gehabt und musst erstmals selber arbeiten gehen oder Hartz IV beantragen. Die holen sich das dann zwar evtl. später von deinem Mann wieder, wenn er denn dann irgendwann mal mehr verdient, aber einem nackten Mann kannst du erstmal nicht in die Tasche fassen.
Wie es bei unverheiratet Paaren aussieht, weiß ich leider nicht.
" Die holen sich das dann zwar evtl. später von deinem Mann wieder, wenn er denn dann irgendwann mal mehr verdient"
Das natürlich NICHT.
Das hätten diverse ArgeMA zwar gerne so - ist aber nicht. Wenn er nicht leistungsfähig ist, dann ist er nicht leistungsfähig. Punkt. Irgendwas "zurückzahlen wenn er dann mal was verdient" gibt's nicht - er wird dann nur ab diesem Zeitpunkt für den laufenden UH zur Kasse gebeten - wenn denn noch ein Anspruch besteht.
Soweit ich weiß muss der Unterhalt zurückgezahlt werden, sonst würde das ja jeder Vater so machen können das er erstmal nicht zahlungsfähig ist.....
Hallo, ich habe mich auch erst getrennt. War bei einer Anwältin für Scheidungs- und Familienrecht. Sie meinte, der Selbstbehalt liegt bei ca 1100€. Das was drüber ist, muss er Unterhalt zahlen. Für dich und die Kinder. Was noch mit reinspielt, ist, ob du arbeitest oder nicht. Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, hast du die Möglichkeit aufstockendes Hartz4 zu beantragen. Da musste ich auch schriftlich vorlegen, dass, ab wann und wieviel mein Mann etwas an uns zahlt. Zustehen tut dir das ab Auszug. LG
Das heiße, jemand mit 2500 netto läge bei 1400 Unterhalt?
Das stimmt doch nicht.
Keine Pauschalaussagen hierzu, denn das ist falsch.
Naja,
du hast recht: Solche Pauschal-aussagen sind gefährlich und in aller Regel falsch.
Bei zwei Kindern unter 6 Jahren geht der zu erwartende Unterhalt schon in diese Richtung ...