Steuerrückerstattung - er behält sie einfach

Hallo,

Ich habe mal eine Frage.

Ich habe mich 2012 von meinem Fast-Ex-Mann getrennt und wir hatten Steuerklasse 5/3 da mein Gehalt nur 1/3 von seinem betrug (er verdient ziemlich gut).
Ich habe monatlich von meinem Gehalt noch ca. 200 Euro Benzinkosten da ich pendle.

Alles in allem haben wir eine Steuerrückvergütung von knapp 900 Euro und er behält sie einfach weil er der Meinung ist er hätte ja mit dem höheren Einkommen da auch mehr an Steuern bezahlt. Aber ich habe ja durch die Steuerklasse 5 genauso einen hohen Betrag Steuern gezahlt oder?

Ich weis nun nicht was zu tun wäre.

Mein Anwalt rät zu Beratungsterminen bei Steuerberater etc. die mich aber auch wieder Geld kosten.

Wer ist hier in der Beweispflicht? Muss er mir nun beweisen wie die Berechnung läuft damit mir kein Geld davon zusteht oder bin ich in der Beweispflicht und muss erst noch den Steuerberater zahlen etc.?

Vielleicht kennt sich ja Jemand hier damit aus?

Lieben Gruss

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Wie alt ist der Bescheid?

In der Regel wird die Erstattung anteilig anhand der gezahlten Lohnsteuer aufgeteilt.

Du könntest fristenwahrend Einspruch einlegen, der ZusammenVeranlagung widersprechen und das deinem Ex mitteilen. Du hast zwar die Pflicht aus nachehelicher Solidarität, der ZusammenVeranlagung zuzustimmen, er aber auch, dich damit nicht über den Leisten zu ziehen. Wenn er dann nicht zahlt, darauf ankommen lassen und einzeln veranlagen lassen. Was er dann nachzahlen muss, ist mehr als das, was er dir abgeben müsste.

Das Finanzamt wird dann im EinspruchsVerfahren deinen Mann informieren, dass du die Zustimmung zurück gezogen hast.

Verfahren ist kostenlos, den Einspruch kannst du zurück nehmen, sobald er gezahlt hat. Ggf mit dem Sachbearbeiter telefonieren und den Fall schildern.

Wenn er jedoch auch Unterhalt auf Basis Steuerklasse 3 gezahlt hat, sehe ich ihn im Recht, denn dann würdest du doppelt profitieren.

LG

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Hallo,

vielen Dank fürs Antworten.

Ich werde mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Liebe Grüsse

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Hallo,

bei meiner Trennung war es so:

Vor der Trennung gab es eine Absprache mit meinem Mann das ich die Steuerrückerstattung allein behalten kann (mündliche Vereinbarung). Somit wurde sie mir ausgezahlt.
Nach der Trennung meinte er, er hätte Anspruch auf die gesamte Erstattung. Dies sah ich anders und habe bei der Lohnsteuerhilfe das berechnen lassen, was jedem zu stehen würde anhand der Verdienste usw.... wir hatten auch 3/5 Steuerklasse.
Das erstaunliche: Es war fast 50:50
Daraufhin habe ich ihm seinen Anteil zurückgegeben.

lg