Wer zahlt ausstehenden Unterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann?

Hallo,

Ich habe zwei Kinder, 3 Jahre und 6 Monate.
Mein Mann von dem ich mit den Kindern seid Juni 2013 getrennt lebe, zahlt keinen Unterhalt, die Klage läuft auch seid dem. Ich bekomme für die zwei 266€ Unterhaltsvorschuss, den er auch noch nicht zurück gezahlt hat. Er verdiehnt ca. 1900€ Netto. Ich lebe derzeit von ALG ll .
Meine frage ist, wer zahlt mir den ausstehenden Unterhalt der letzten (bisher) 8 Monate, wenn das vor Gericht endlich durch ist. Denn es sind ja bisher schon ca. 6500€ entstanden, die er mir ja nicht auf einmal zurück zahlen kann. Und muss ich das geld dann an das Amt zurückzahlen bei so einer großen Summe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
liebe grüße

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Ja ich hoffe das Du einen verdammt guten Anwalt hast.

Wenn nicht, krallt sich das Amt gerne die UVG Rückzahlung in Raten, und der Unterhaltsempfängervschaut in die Röhre.

Denn mit der Rückzahlung ans Amt und laufenden Unterhalt ist der der KV dann beim Selbstbehalt angelangt.

Darum brauchst Du einen Anwalt, der genau diese Situation verhindert. Wenn alles bislang über JA lief, kannst Du Dir ausrechnen wie es enden wird.

Pina

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Dagegen MUSS man dann vorgehen, da der Unterhalt für die Kinder vorrangig vor Schulden zu zahlen ist.

LG

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Trotzdem hast Du nichts vom Unterhalt, der wird als Einkommen der Kinder angerechnet, dieses Geld bekommst Du, bzw. die Kids an ALGII weniger.

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Wenn er zur Zahlung verurteilt wird, muss er in der Reihenfolge:
- laufenden Unterhalt zahlen
- rückständigen Unterhalt zahlen
- Schulden bei den Ämtern abtragen.

Wenn 1900 schon nach Steuerklasse 1 berechnet sind, sollte der Mindestunterhalt von 225 pro Kind und noch etwas für Dich bei raus kommen. Wenn 1900 noch nach alter Steuerklasse 3 berechnet sind, zumindest ab 2014 überschlägig nicht mehr als Unterhalt für die Kinder.

LG

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Hallo.

Also bei mir ist es wie folgt seid Titelsprechung.

Bis zum Urteil habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Seit der Titulierung bekomme den Unterhalt von meinem Ex. Die anlaufenden Kosten des Unterhaltsvorschusses muss er voll selbst zurück zahlen. Aber nur die Gesamtsumme des Unterhaltsvorschusses. Seid Titulierung muss er den mir festgelegten Unterhalt zahlen.

<<<Meine frage ist, wer zahlt mir den ausstehenden Unterhalt der letzten (bisher) 8 Monate, wenn das vor Gericht endlich durch ist. Denn es sind ja bisher schon ca. 6500€ entstanden, die er mir ja nicht auf einmal zurück zahlen kann. Und muss ich das geld dann an das Amt zurückzahlen bei so einer großen Summe?>>>

Also von den 6500 Euro muss er nur die Differenz zu dem Unterhaltsvorschuss zahlen. Das heißt, wenn du bis jetzt 2128 Euro Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen hast, dann stehen dir von den 6500 Euro noch 4372 Euro zu. Aber nun weiß ich nicht wie sich das mit ALG II verhält. Normalerweise wird der gesamte Unterhalt mit angerechnet, also werden wahrscheinlich die 4372 Euro nochmal rückgerechnet auf das ALG II. Also müsstest du theoretisch noch einmal eine Neuberechnung des ALG II bekommen auf die letzten acht Monate. Was dann noch übrig bleibt, weiß ich jetzt nicht. Frag doch einfach mal beim Amt nach.

LG