Hallo,
ich bin seit 7 Jahren geschieden und habe drei Kinder. Zwei sind schon über 18, meine Jüngste ist 14. Mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine 14-jährige hat jetzt den Kontakt zum Vater abgebrochen. Ich hätte gerne für sie das alleinige Sorgerecht, da der Vater sich sowieso nicht um die Kinder kümmert oder gekümmert hat. Außerdem erfindet er ständig neue Krankheiten und setzt so die Kinder unter Druck. zum Beispiel hatte er vor ein paar Monaten angeblich einen Schlaganfall, gegen den er dann eine Tablette genommen hat ....., oder er hat eine Glutenallergie und eine Laktoseintoleranz und erzählt, er müsse sterben, wenn er etwas isst oder trinkt, in was Gluten oder Laktose enthalten ist, was ihn aber nicht davon abhält, normales Brot zu essen, , oder er hat Lymphdrüsenkrebs, oder Amnesie usw. Außerdem hat er schon zweimal seine Mutter sterben lassen, die sich immer noch bester Gesundheit erfreut, derzeit hat er gerade eine Menschenphobie. So geht es in einer Tour.
Weiß jemand, ob dies alles ein Grund ist, mir das alleinige Sorgerecht zuzusprechen? Ein Beratungsgespräch beim Jugendamt hatte ich schon.
Vielen Dank für Eure Beiträge
single06
Erfundene Krankheiten
Nein, das glaube ich nicht. Was soll dir das denn auch bringen? Die wesentlichen gemeinsamen Entscheidungen sind im Leben einer 14jährigen bereits getroffen. Was versprichst du dir davon?
LG
Hallo comapo,
es wäre für mich wesentlich einfacher, da meine Tochter noch nicht mal ein Sparbuch auflösen kann, ohne seine Unterschrift zu haben.
Außerdem setzt er die Kinder unter Druck mit diesen ständigen Krankheiten, zumal er auch immer erklärt, sterben zu müssen. So jemand ist meiner Meinung nach nicht in der Lage, die elterliche Sorge auszuüben. Außerdem kümmert er sich sowieso um nichts.
LG
Hi,
um das Konto aufzulösen kann seine Unterschrift gerichtlich ersetzt werden, wenn er nicht reagiert und das Gericht dem Antrag folgt. Und vor seinem Verhalten kannst du die Kinder nicht durch den Entzug des SR schützen. Ein Recht auf Umgang hat er ja trotzdem.
Wenn da nicht gerade Unsummen auf dem Konto liegen, kann man das doch auch sicher anders regeln: dem Kind die Summe leihen und dann in 4 Jahren wiederholen oder dann schenken.
Es ist jedenfalls alles kein Grund um ihm das SR zu entziehen, wenn er es nicht freiwillig abgibt.
LG