ICH VERZWEIFEL!!! HILFE!!!

Hallo, ich habe mich am17.8.von mein noch Ehemann getrennt...wir wohnten ersten noch zusammen aber dann ging es nicht mehr...er ist zweimal handgreiflich geworden..daas erste mal musste leider unsere vier jährige tochter mit ansehen...nun bin ich von berlin nach stralsund gezogen, mit meine tochter aber ich musste sie am 21.6.wieder nach berlin bringen...vor gericht wollte die richterin nicht hören warum ich auf und davon bin...nun darf ich sie nur jede zweite woche innerhalb berlins sehen aber ich kann mir ja nicht ständig die fahrkosten leisten geschweige denn noch eine zweit wohnung oder irgendeine unterkunft. Montag hab ich ein anwaltstermin.in stralsund aber ich habe alle hoffnung verloren! Bitte, kann mir irgend jemand helfen?! Lg franzi

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Das Kind einfach mitzunehmen ist bei gemeinsamen Sorgerecht ein kapitaler Fehler. Dann auch noch das Bundesland zu wechseln, hat es noch verschlimmert. Dass die Richterin diese Eigenmächtigkeit geahndet hat ist, so leid es mir tut, richtig. Es gibt Gesetze und Institutionen, wie man den Verbleib eines Kindes regelt.

Wenn der Verbleib des Kindes erst vorläufig geklärt ist, bestehen vielleicht noch Möglichkeiten. Dazu würde ich zunächst wieder nach Berlin ziehen. Dass die Richterin die Entfremdung nicht gutheißt, hast du ja schon erfahren.

Dass die Gewalt gegen Dich nicht ausschlaggebend war, schreibe ich zwei Punkten zu: Eskalationen im Trennungsfall müssen nichts über Elternqualitäten aussagen. Und zweitens: bedanke dich bei den Frauen, die Gewaltvorwürfe erfinden, um ihre Ziele zu erreicheb.

LG

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Nun,

die Standardsituation in der sich viele KV befinden.
"vor gericht wollte die richterin nicht hören warum ich auf und davon bin"
Das interessiert auch nicht - denn DU kannst ja hinziehen wo du willst.
Die Richterin wollte wissen warum denn deine Tochter auch "Auf und davon" musste - und offensichtlich hat sie keinen Grund erkennen können.
Ich meine - wer hat dich gezwungen so weit weg zu ziehen? Berlin ist wohl groß genug um sich aus dem Weg zu gehen, und klein genug um trotzdem deine Tochter zu sehen.
Was hindert dich also dran nach Berlin zu ziehen?

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".nun darf ich sie nur jede zweite woche innerhalb berlins sehen aber ich kann mir ja nicht ständig die fahrkosten leisten geschweige denn noch eine zweit wohnung oder irgendeine unterkunft."

So ging es deinem Noch-Ehemann sicher auch. Aber für ihn war das sicher okay, gell....

Was hat dich dazu veranlasst soweit weg zu ziehen? Hoffentlich ein beruflicher Aufstieg, immerhin bist du jetzt unterhaltspflichtig.

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Hallo Franzi,

stell dir das einfach mal umgekehrt vor: Dein Ex zieht mit deiner Tochter mal spontan nach Köln.

Scheiße, oder? #gruebel

Bei gemeinsamen Sorgerecht ist eben einer der Nachteile, dass man da verbleiben muss, wo man sich getrennt hat... aber im Sinne der Kinder ist das richtig so, denn so haben sie eine Chance, beide Elternteile im Alltag zu behalten.

Auch wenn es für einen selbst natürlich blöd ist, sich nicht frei bewegen zu können.

Daher muss man sich gut überlegen, ob man zwecks Familiengründung zum Partner zieht - u.U. kommt man da eben nie wieder weg #schock

LG, Nele
Kinder im Wechselmodell betreut

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ich muss an der Stelle der Richterin auch ein Lob aussprechen. Gut behandelt.
Die Väter bekommen oft genug die Kinder durch so Umzüge weggenommen und sollen die Fahrtkosten am besten noch selbst zahlen.
Ein Vater der sich wehrt und auch Recht bekommt, klasse.
Denk deinem Kind zuliebe dran den Unterhalt pünktlich zu zahlen.
Zieh wieder nach Berlin dann siehst du dein Kind auch