Alleiniges Sorgerecht Gerichtskosten

Hallo, ich habe mal eine Frage. Mein Ex Mann ist psychisch krank und zur Zeit wieder in der Psychiatrie auf der geschlossen Station. Er möchte mir das Sorgerecht übergeben. Als vom Gemeinsamen weg, für mich das Alleinige. Kommt mir entgegen, so muss ich nicht immer dort hin fahren, falls ich mal wieder seine Zustimmung bräuchte. Könnte dann alles telefonisch mit ihm absprechen. Umgang läuft, wenn er draußen ist so lala.

Zu meiner Frage....
Ich bekomme Prozesskostenhilfe. Muss er auch einen Teil der Gerichtskosten tragen oder ist das mein Bier, wenn ich den Antrag stelle?
Das hat er mich nämlich heute gefragt. Ich wusste es nicht. Meine Anwältin ist zur Zeit nicht da.
Vielleicht kennt sich zufällig jemand aus.

Liebe Grüße :)

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Huhu,

wenn du PKH bekommst musst du keine Gerichtskosten zahlen, das wird komplett von der Staatskasse übernommen.

Wenn schon ein Scheidungsantrag gestellt wurde, sollte das Sorgerecht da aber von deiner Anwältin mit beantragt worden sein. Solltest du bislang nur wegen Unterhalt klagen, dann muss auf alle Fälle noch ein Antrag hinsichtlich Sorgerecht etc. gestellt werden, hier wird wahrscheinlich dann auch ein neuerlicher PKH-Antrag gestellt werden müssen, der aber sicher bewilligt wird, wenn du in einem Parallelverfahren bereits PKH erhältst.

Wenn es es ein sogenanntes Verbundverfahren (Scheidung und Folgesachen) ist, dann gilt die PKH für alle "Geschichten" (Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht etc.).

Grüße,
Nadine

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Hi, danke für deine Antwort. Ich glaube aber, dass du mich falsch verstanden hast.
Geschieden sind wir schon. Das Sorgerecht wurde da aber nicht mit behandelt, weil ich da noch dachte, dass es beim Gemeinsamen bleiben kann.
Jetzt habe ich einen neuen Antrag gestellt.
Da ich ja PKH bekomme, zahle ich nichts. Das weiß ich :)
Bei der Scheidung wars so, dass wir beide die Kosten hälftig tragen mussten. Meine wurden übernommen.

Meine Frage ist, ob das beim Sorgerecht auch so ist. Also, ob er da auch wieder die Hälfte der Kosten tragen muss oder ob das nur bei mir liegt, weil ich den Antrag ja gestellt habe.
Er meinte nämlich, dass er dem doch nicht zustimmt, falls es mit Kosten verbunden ist. Obwohl es jetzt auch egal ist. Sollte er zahlen müssen, würden meine Eltern es auslegen und ich bezahl es ihnen zurück. Hauptsache das ist endlich erledigt.

:) liebe Grüße

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Im Sorgerechtsverfahren trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt. Hier ergibt sich der Regelstreitwert von 3.000,00 €, was 243,00 € ausmacht. Dein Ex muss also 121,50 € zahlen.

Wenn Du gemein wärst, könntest Du deinem Ex ja sagen, dass es ihn nichts kostet. Die Gerichtskosten werden nämlich erst nach Beendigung des Verfahrens geteilt. Normalerweise muss der Antragsteller einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Da Du als Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe (heißt in Familiensachen nicht mehr Prozesskostenhilfe) bekommst, fällt das ja weg.

Eventuell bekommt Dein Ex ja auch Verfahrenskostenhilfe? Selbst wenn er Deinem Antrag nicht entgegentritt und somit keinen Anwalt braucht, kann er zumindest für die Gerichtskosten Verfahrenskostenhilfe bekommen.

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Danke für deine Antwort. Genau das wollt ich wissen. Werde es ihm aber sagen. Er hat auch nicht viel Geld und dann zahl ich es halt. Ist ja überschaubar. Bevor es Streit gibt oder er nicht mehr zustimmt....

LG