Kosten für die Kinderbetreuung nach Trennung

Hello,

ich mal wieder... ich habe mal eine rechtliche Frage.
Nach der Trennung von meinem Mann habe ich mich an eine Anwältin gewandt und von ihr den Kinder- und den Trennungsunterhalt berechnen lassen. Nun bin ich etwas erstaunt über ihre Aussage, die Kosten für die Kinderbetreuung müsste ich alleine tragen?!?! Ich bin davon ausgegangen, dass das geteilt wird!

Ich finde das echt krass - es sind doch nicht nur meine Kinder, und von dem bisschen Kindesunterhalt soll ich noch die Betreuung bezahlen?!?! Da kann ich die Hälfte von dem Geld ja schon wieder abschreiben! Oder ich gehe eben nicht mehr arbeiten oder wie?!

Ist das wirklich so, kennt sich jemand von Euch damit aus?

LG*M

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Wenn der Vater zusätzlich zum Unterhalt noch leistungsfähig ist, werden die Kinderbetreuungskosten anteilig nach eurem Verdienst aufgeteilt. Wenn er schon am Selbstbehalt angelangt ist, kann er halt nicht mehr zahlen und du musst das alleine machen. Du könntest das beim Jugendamt berechnen und beurkunden lassen, viele Anwälte haben so gar keine Ahnung.

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Danke für Deine Antwort. Dann liegt es wohl daran, denn beim Selbstbehalt ist er angekommen. Verstehe.
Trotzdem krass. Denn dass er beim Selbstbehalt angekommen ist bedeutet ja, dass ich eigentlich sowieso schon weniger bekomme als mir zustehen würde - also weniger als er für sich hat. Und ich soll dann noch die Kita zahlen. So richtig gerecht finde ich dieses Recht aber nicht.

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Arbeitet er denn Vollzeit? Verdient er normal in seinem Beruf? Wenn ja, kannst du nichts machen.

Eigentlich ist es klar, dass nach einer Trennung jeder weniger Geld hat, sind ja dann 2 Haushalte statt einem.

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Aber wenn du Kinderbetreuung in Anspruch nimmst gehst Du doch auch arbeiten!
Der Unterhalt ist nunmal eine Zahl x und davon musst Du eben alles bestreiten, sonst kommt ja beim Mann immer und immer mehr dazu.

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Ich bin nicht sicher ob Du die Zahlen zu diesem Thema kennst. Ich bekomme für meinen Sohn 257 Euro Unterhalt. Die Kita kostet für Unter-3-Jährige - Achtung: 250 Euro! (natürlich ohne Verpflegung, die kommt noch dazu...). Und daneben habe ich noch die eine oder andere Auslage zu bestreiten. So komfortabel ist das leider nicht.

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Ihr solltet zunächst die Steuerklassen auf 4/4 ändern.

Außerdem solltest Du versuchen, die Kita-Gebühren neu berechnen zu lassen. Die Gebührenordnung ist leider nicht bundeseinheitlich, aber in vielen Gemeinden ist es so, dass sich der Betrag am Haushaltseinkommen bemisst. Heißt also, dass sein Einkommen nicht mehr mit zählt, wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt. Schau da mal nach.

Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zu beantragen. Vielleicht ist da noch etwas möglich.

Wenn er allerdings 257 Euro KU zahlt (für ein Kind unter 6), dann bekommst Du auch nicht weniger, als Dir zusteht, so wie Du in einer Antwort geschrieben hast. Der Mindestunterhalt liegt bei 225 Euro in dem Alter, daher kommt er seiner Unterhaltspflicht vollumfänglich nach.

LG

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