Hallo, ich bin seit 1 Woche geschieden. Ich habe vor meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Ich habe zusätzlich einen Antrag auf Namensänderung der Kinder (2,5 und 1 Jahr alt) gestellt.
Zur Situation:
Der Vater sieht die beiden Kleinen mehr oder weniger unregelmäßig, ist depressiver Alkoholiker mit Suizidversuch. Er stimmt der Namensänderung zu und hat mir freiwillig das alleinige Sorgerecht eingeräumt (Verfahren läuft noch). Zu meinen Exschwiegereltern besteht seit der Trennung vor einem Jahr kein Kontakt mehr. Ich hab es versucht, aber sie sagen immer ab. Mein Exschwager wollte die Kinder noch nie sehen.
Dafür besteht zu meiner Familie (meine Eltern, Schwester, Großeltern, Tante) sehr guter Kontakt mehrmals die Woche. Der Große fragt beinahe täglich nach ihnen. Nach seinem Vater nie (vielleicht merkt er langsam, dass er wenn er kommen wollte, doch nicht da ist... keine Ahnung).
Das Jugendamt, welches eine Stellungnahme geben muss, hat mir schon mehrfach zugesichert, dass sie für die Namensänderung stimmen.
Die Mitarbeiterin vom Landkreis meinte, sie kann noch nicht auf Anhieb ja, aber auch nicht nein sagen.
Ich bin heute nochmal hin um eine ausführliche Begründung abzugeben. Beinhaltet das, was ich eben bereits erwähnt habe. Habe auch Angst, dass die Kinder sich später ausgegrenzt fühlen, wenn alle wichtigen Bezugspersonen einen Namen tragen, nur sie nicht. Klar, der Vater noch, aber der hat kaum Interesse an ihnen.
Mein Exmann hat heute der Änderung nochmal telefonisch zugestimmt und gesagt, dass er es begrüßen würde, wenn der Änderung stattgegeben wird, da die Kinder vom Gefühl her zu meiner Familie gehören und auf seiner Seite kein Kontakt besteht.
Ganz schön krass alles.
Ich wüsste gern von euch, ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat und eventuell eine Einschätzung abgeben kann, ob es eher gut oder schlecht für mich aussieht.
Danke und liebe Grüße
Bongo
Namensänderung der Kinder nach Scheidung
Sollte natürlich mehr oder weniger regelmäßig heißen. Ständige Absagen und Psychiatrieaufenthalte...
Hallo,
das ist schwierig. Klar ist, dass du deinen Namen ändern kannst problemlos. Bei deinen Kindern geht das nicht problemlos. Eigentlich würde es nur gehen, wenn sie im Züge einer neuen Heirat einbenannt werden. Dazu müsstest du dann deinen Mädchennamen als Familiennamen angeben.
Aber tatsächlich gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Mein Ex hat diesen Weg damals beschritten. Es gibt noch die öffentlich rechtliche Namensänderung. Das musst du aber sehr, sehr, sehr, sehr gut begründen. Also eigentlich würde ich sagen die Zustimmung vom Jugendamt und vom Vater reichen da noch nicht aus. Das Kind muss unter dem bestehenden Namen leiden und das muss ein entsprechender Fachmann nachweisen in einem Gutachten. Dass das Kind immer nach dem Vater fragt, zeigt eigentlich eher noch seine Bindung an ihn.
Derzeit habt ihr alle denselben Namen...Euren eigenen Namen. Warum behaltet ihr ihn nicht einfach fürs erste und erspart euch den Stress? Du willst vermeiden, dass deine Kinder einen anderen Namen als du haben? Aber genau diesen Zustand schaffst du doch erst. Du kannst den Namen deiner Kinder nur einmal ändern... also eine erneute Namensänderung falls du dann mal heiraten solltest, ist nicht möglich. Das solltest du bedenken. Und dann hast du vielleicht Kinder, die alle unterschiedliche Nachnamen haben...
Mein Sohn fragt eben nicht nach seinem Vater. Und da soviel vorgefallen ist, kann ich den Namen persönlich nicht behalten.
Der Kleine fragt nach allen aus meiner Familie. Die meines Ex kennt er kaum und er ist total unregelmäßig hier....
Du kannst dich ja mal informieren nach der öffentlich rechtlichen Namensänderung. Das Gesetz ist sehr, sehr alt.
Grundsätzlich darf ein Nachname nicht einfach so geändert werden. Das ist Gesetz. Es gibt nur 2 Ausnahmen. Einmal eben das bereits bekannte also Ehe/Einbenennung/Adoption/... und die zweite Möglichkeit ist diese öffentlich rechtliche Namensänderung. Dabei könnte aber grundsätzlich auch ein Name völlig frei gewählt werden, Namensbestandteile weggelassen werden, der Name umgewandelt werden,...
Aber bei der 2. Variante muss entweder die Öffentlichkeit ein Interesse daran haben, dass der Name geändert wird (z.B. bei ausländischen Namen, die dann so an das deutsche Namensrecht angepasst werden) oder der Träger des Namens muss unter seinem Namen leiden. Dabei muss aber eben nachgewiesen werden, dass die Rechte Dritter (also der Öffentlichkeit, die ja zu diesen Namen eine Person zuordnen) nachrangig sind - so stark muss der Leidensdruck sein. Die üblichen Begründungen für eine Einbennenung reichen hier also bei weitem nicht aus. Hier müssen echt fachärztliche Gutachten her...damit meine ich Psychiater allerhöchstens noch Psychologe, definitiv kein Kinderarzt oder Hausarzt.
...natürlich kann es auch sein, dass ihr Glück habt und einen netten Sachbearbeiter erwischt. Aber ihr habt nur eine Chance und eine Ablehnung würde auch in den Akten vermerkt werden.