Unterhalt, U3-Betreuungskosten, Wohnberechtigungsschein??

Hallo,
mein Mann und ich scheinen um eine Trennung nicht herum zu kommen.
Wir drehen uns im Kreis, immer wieder gibt es Disharmonie und zu viel Streit.
Nun brennen mir wichtige Fragen unter den Nägeln:

Wie ist es mit den horrenden U3 Kita Betreuungsgebühren? Ist Zahlungspflicht des Vaters mit der Unterhaltszahlung abgegolten??

Ich suche nun dringend eine Wohnung für meine beiden Söhne (11 & 2) mit logischerweise 2 Kinderzimmern, also 4 ZKB. Und bin ganz geschockt über die Mietpreise (Kleinstadt in NRW).
Ich arbeite voll und habe ein durchschnittliches Einkommen.

Die einzige 4 ZKB Whg die aktuell auf dem hiesigen Wohnungsmarkt zu haben UND preislich erschwinglich ist, erfordert die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins.

Im ersten Telefonat sagte mir der Makler nun, dass er nicht wisse, ob ich diesen WBS für die Whg bekäme, da sie für 4 Personen und nicht für 3 bestimmt wäre.

Aber ich brauche doch 2 Kinderzimmer, also 4 ZKB. Die Whg ist 93 qm groß.

Kennt sich hier jemand aus?
Kann mir der Schein verwehrt werden weil wir zu dritt statt zu viert sind?

Alle anderen verfügbaren Wohnungen in der Größe kosten "AB" 550 Euro Kaltmiete zzgl NK UND Energie.Das kann ich mir mit meinen beiden Kindern gar nicht leisten...........

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Hallo,

soweit ich weiß, bekommt ein 3-Personen-Haushalt einen Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung bis 75qm. 4 Personen bekommen bis 90qm, wobei wegen den 3qm mehr da sicher ein Auge zugedrückt wird.

Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein sind im Mietpreis günstiger, weil beim Bau / Renovieren Fördermittel der Stadt bzw. Gemeinde geflossen sind und die Stadt bzw. Gemeinde möchte, dass diese Wohnung für eine bestimmte Bindungsdauer (oftmals 10 Jahre nach dem Bau oder der Renovierung) sozial schwächeren Familien zur Verfügung gestellt wird. Das ist der Hintergrund des Wohnberechtigungsscheins.

Ich vermute daher mal, dass es mit DER Wohnung nicht klappt. Entweder musst du in den sauren Apfel beißen und dir eine andere Wohnung mit einem normalen Mietpreis suchen oder du schaust, ob du eine 4-Zimmer-Wohnung mit Wohnberechtigungsschein bis 75-80qm findest. Oftmals wirst du wegen solchen Wohnungen mit WBS bei Wohnungsbauunternehmen / -gesellschaften fündig.

Viel Erfolg.

LG

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Vielen lieben Dank für diese bündige Info.

Das ist gut zu wissen, dann werde ich meine Augen weiter offen halten und nach entsprechenden Alternativen suchen.

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Hallo, Nein mit den Unterhaltszahlungen ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wenn der Vater über ein entsprechendes Einkommen verfügt kann er im Sinne des Mehrbedarfs anteilig dir Betreuungskosten übernehmen müssen. Zunächst solltest du aber beim Jugendamt einen Antrag auf Betreuungskostenübernahme stellen, dann wird vermutlich schonmal ein Teil übernommen.
Mit dem Wohnberechtigungsschein kenne ich mich nun nicht aus, aber gibt es den nicht nur für Sozialhilfeempfãnger?

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Nun,

es ist knallhart so, wenn du dir die Miete nicht leisten kannst, dann ist halt nix mit "Ich brauch doch aber zwei Kinderzimmer - und noch eines für mich - und natürlich ein Wohnzimmer".

Dann müssen entweder die Kinder in ein Zimmer, ein Kind mit dir in ein Zimmer, oder du schläfst eben im Wohnzimmer.

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Das ist eigentlich relativ leicht.
Kannst du dir die Miete von 2 Kinderzimmern nicht leisten, dann wirst du dir wohl nur eines leisten können. Klar ist das blöd bei Kindern mit diesem Altersabstand, aber da musst du eine Lösung suchen. Ob du den Kleinen mit zu dir nimmst, oder ob du im Wohnzimmer schläfst,...
Nun, die Zahlungspflichtig des Vaters ist zunächst wirklich mit dem Unterhalt abgegolten. Damit hat er ersteinmal seine Hauptpflicht erfüllt. Alles andere ist ganz extrem von seinem Einkommen abhängig. Es gibt noch den sogenannten Mehrbedarf und den Sonderbedarf. Betreuungskosten werden unter beiden Elternteilen aufgeteilt nach den Einkommen der Eltern. Liegt der Vater wegen dem Kindesunterhalt schon am selbstbehalt, kannst du nichts machen. Mehr bekommst du nicht. Unter den Selbstbehalt darf er nie sinken. Verpflegungskosten in der Kita sind ganz deine Sache, denn das ist über den Unterhalt abgedeckt.

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Ach den letzten Satz hab ich überlesen. Was ist denn bei dir ein durchnittliches Einkommen wenn du dir mit zweimal mindestens mindestunterhalt +Kindergeld und Einkommen eine Wohnung mit 550€ kaltmiete nicht leisten kannst?

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Mein Wissenstand (NRW) ist folgender: Einem Kind über sechs Jahren steht ein eigenes Zimmer zu. Dein zweites Kind ist erst 2 jahre alt, also wirst du keinen WBS für 4 Zimmer bekiommen.

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Hallo, hier schlafen Alleinerziehende Mütter üblicherweise im Wohnzimmer. Habe ich früher auch gemacht. Oder du suchst eine Wohnung mit einem halben Zimmer oder einer Wohnküche.

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Ach ja, je nach Einkommen deines Mannes muss er Unterhalt für dich und anteilige Kita-Kosten bezahlen. Du kannst auch eine Übernahme beim Jugendamt beantragen. Generell wird aber dein Lebensstandard sinken, wenn bei gleichem Einkommen einer Familie 2 Wohnungen bezahlt werden müssen, das muss dir klar sein.

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Ja ich habe mir auch schon überlegt, im Wozi zu schlafen. Mir ist es wichtig, den Kindern diese furchtbare Situation so erträglich und angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sollen sich schließlich in ihrem neuen zuhause wohl fühlen.

Entsprechende Wohnungen fangen bei 550 KM grade mal an. Mit NK und Energie sind das ab 750-800 Euro, und für eine Person mit zwei Kindern finde ich schon, dass dies bei einem durchschnittlichem Einkommen viel Geld ist. Vor allem bei den relativ hohen U3 Betreuungskosten. Und den 200 Euro Benzingeld für meinen Arbeitsweg.

Ja mein Lebensstandard wird sinken, aber wenn einem nichts anderes übrig bleibt... muss man da wohl durch.

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Hallo!

Ich würde meine Vorstellungen deutlich verkleinern - auch wenn es schwer fällt. Du wirst dich dran gewöhnen!

Nimm 3 ZKB: Ein großes Zimmer für dich, ein großes Zimmer für den 11-Jährigen. Der 2-Jährige kann in ein kleines Zimmer.

Du kannst dann überlegen, ob du in deinem Zimmer oder in dem des 2-Jährigen schläfst. Wie es besser passt.
Solange der Große ein eigenes Zimmer hat, ist alles gut...

Was die Betreuung angeht, so geht es zumindest hier in Hamburg nach Einkommen und wird daher nach Trennung deutlich günstiger. Lasse unbedingt neu berechnen!

Ich würde allgemein versuchen, die Fixkosten so klein wie möglich zu halten. Vergrößern kannst du dich immer noch. Erstmal musst du einen Überblick bekommen, wie du es mit den Finanzen im Alltag so schaffst.

Ich verdiene zwar gut, aber musste in den ersten Monaten nach der Trennung ein Defizit abtragen - habe von daher keinen überflüssigen Cent ausgegeben. Das einzige war ein Budget für Freizeit, damit ich nicht nur zu Hause sitze.

LG, Nele