Hallo,
eine Frage... Mein Freund muss unterhalt für seine Tochter zahlen. Ist das ok, wenn das von meinem Konto auf das Konto der Kindesmutter geht?
Danke!
LG
Unterhalt von meinem Konto an die KM....ok?
Hallo
Klar ist das ok. Gib im Verwendungszweck Unterhalt XY ein und gut ist. Wichtig ist, das es bezahlt wird.
Bianca
Der KM wird das egal sein, von welchem Konto das Geld kommt.
Frage ist eher, warum hat Dein Freund kein eigenes Konto?
Geht es uns etwas an, warum der Freund kein eigenes Konto hat? Und: Woher wissen wir, dass er kein eigenes hat?
Soll die TE sich hier jetzt ausbreiten und darlegen, warum er keines hat? Wozu das?
Wer weiss, warum ein Mensch in Deutschland kein Konto bekommt, kann sich seinen Teil denken.
Und dann sollte man sich noch Gedanken darüber machen, ob man nicht vorschnell seine Schlüsse zieht.
Denn niemand sagt so richtig, dass er kein eigenes Konto hat, oder? Das denkst du dir bislang nur.
Das war auch eher so gemeint, warum ihr Partner nicht den Unterhalt überweißt....aber ist auch egal, hast Du recht, geht uns nichts an.
Ich würde keine Zahlungen über mein Konto laufen lassen, von anderen Personen, auch nicht von einem Partner, aber das kann ja jeder halten, wie er möchte.
Also nicht weiterdenken, sondern nur Frage beantworten
Ja die TE kann von ihrem Konto Unterhalt überweisen.
Grundsätzlich ja.
Ganz unproblematisch ist es jedoch nicht. In vielerlei Hinsicht.
Sobald ihr euch mal streitet oder trennt, wäre er nie mehr in der Lage nachzuweisen, dass der Unterhalt gezahlt wurde. Und ich gehe mal davon aus, dass sein Kind noch ein paar Jährchen Unterhalt bekommt.
Dann soll er den Unterhalt doch lieber in Bar zahlen und sich das Ganze immer in einem Buch quittieren lassen (wie es klingt, ist es ja nicht eine Ausnahme). Er ist nicht zur Überweisung verpflichtet, nur zur Bezahlung.
Falls ihr doch bei der Überweisungsgeschichte bleibt, dann schreibt unbedingt auch seinen Namen mit rein, dass es wirklich idiotensicher ist. Nicht dass irgendjemand mal annimmt, jemand schenkt der Frau Geld für den Unterhalt des Kindes.... denn auch das darf man tun. Es steht ja nur dein Name bei dem Geldeingang dabei sonst und du hast mit dem Kind ja nicht das Geringste zu tun.