Huhu. Ich bin schon seit 5 Jahren vom ex mann getrennt. Aus unterschiedlichen gruenden kommt es erst jetzt zur scheidung. Leben Beide seit jahren in fester neuer partnerschaft. Haben auch zwei Kinder und der Kontakt ist wirklich gut. Zumindest wenn ich einlenke und kooperativ bin.....was ich eben bin. Nun moechte der ex das ich bei der Scheidung auf den zugewiesen und den versorgungsausgleich verzichte. Es waere fuer ihn sonst blöd .....das War sein Grund ?! Er hat bisher noch nie sein Vermögen offen gelegt ....trotz freundlicher aufforderug...ich bin halt sehr gutmütig gewesen immer. Boss keinen krieg. Er meint er hat nix. Dann kann er es f och auch offen legen. Ich hab gesagt wenn ich verzichte moechte ich auch wissen worauf.
Hab angst das es Krieg gibt wenn ich nicht verzichte. Wuerde ihr das tun ?!
Verzicht aus reiner Gutmütigkeit?
Auf denVersorgungsausgleich zu verzichten bei langjähriger Ehe mit ehelichen Kindern ist nahezu unmöglich. Das lässt das Gesetz schon nicht zu. Du hast 3 Kinder. Ich nehme an, dein Drittes ist von deinem Partner, oder? Da wird auch von deiner Seite der Versorgungsausgleich nicht ohne. Ich kann dir sagen, dass ich in meiner 10-Jährigen Ehezeit exakt 1,5 Jahre gearbeitet habe, ein paar Monate war ich arbeitslos (ALG1), außerdem Pflege ich meine Kinder seit sie 2 bzw. 4 Jahre sind (da erfolgte die Erteilung der Pflegestufe). Mein Ex hat die gesamte Ehezeit durchgängig den Höchstbetrag in der Rentenversicherung eingezahlt. Wer nun denkt, ich habe beim Versorgungsausgleich wahnsinnig viele Punkte abbekommen von ihm, der irrt. Dadurch, dass die Kinder auf mich liefen (Kindererziehungszeiten von 3 Jahren pro Kind) hatte ich ebenfalls einige Jahre den Höchstbetrag für Rentenversicherungspunkte erreicht. Was bei meinem Ex zusätzlich hinzukam, war eine betriebliche Rentenversicherung. Die wurde im Zuge des Versorgungsausgleichs auch aufgeteilt. Mein Teil dieser Rentenversicherung schlummert jetzt auf der Versorgungsausgleichskasse. Es ist schon jetzt feststehend, was ich daraus für eine Rente bekommen werde.
Auf den Zugewinnausgleich hingegen könnt ihr ganz einfach verzichten. Das ist eure Sache.
Die Frage ist nur, warum solltest du so etwas dummes tun? Natürlich musst du bedenken, dass eure Ehe eben nicht vor 5 Jahren geendet hat, sondern JETZT. Also alles, was mit deinem Partner passiert ist zählt mit zur Ehezeit. Genau das selbe Problem hat er. Ein Notar kann eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen. Vorsicht! Die ist nicht billig. Ich bin damals fast umgekippt. Aber bei euch wäre das sehr wichtig. Gerade um den Zugewinn und den Versorgungsausgleich zu klären wäre das wichtig. Rede vorher mit deinem Anwalt und lass dich beraten. Dir müssen die Begriffe und die Folgen klar sein. Nicht dass du auf etwas verzichtest, was später für dich noch wichtig wäre.
Ich bin auch der Meinung das ich nicht darauf verzichten sollte......ich habe zwei Kinder mit dem ex Mann . Das dritte ist das Kind meines neuen Partners aus vorheriger ehe.
Wenn er nichts hat versteh ich nicht warum er keine Auskunft geben möchte ? Kann doch nicht sein das immer nur gut Wetter ist wenn ich nachgebe.
Habe seinem Anwalt einen Brief geschrieben mit der Bitte um Auskunft. Nix,
Jetzt geh ich Montag zum anderen Anwalt,
Und warum sollte sein Anwalt dir etwas sagen?
Hi,
ich finde um aus welchem Grund auch immer zu verzichten, muss man erstmal wissen worauf. Alles andere hat einen schlechten Beigeschmack. Dein getrennt lebender Mann versucht, Dich zu manipulieren und Dir den schwarzen Peter zuzuschieben. Würde ich nicht (mehr) mitmachen. Auch im Hinblick auf eine Basis für die Zukunft. Wie soll das gut klappen, wenn Du immer im Hinterkopf hast, dass er Dich wahrscheinlich über den Tisch gezogen hat.
Bleib nett aber bestimmt
Alles Gute,
die Landmaus
Danke fuer eure tipps. Ich geh jetzt gestärkt an Montag in den Anwalts termin. Hoffe alles wird gut
Hi, ich wollte dir ursprünglich hier schreiben, mache das jetzt aber per PN. :)
Zum Zugewinn gebe ich eins zu bedenken: Man kann sich da hinsichtlich der Ansprüche sehr verschätzen.
Die Ex meines LG wollte darauf auch nicht verzichten. Allerdings hatte sie von der Berechnung keinen Schimmer. Ihr war klar, Zugewinn bedeutet: "Mann zahlt an Frau".
Nun war es aber so, dass mein LG in der Ehe geerbt hat und dieses Erbe zum Anfangsvermögen zählt. Innerhalb der Ehe wurde davon etliches gemeinsam verbraucht, wie das nun mal so ist. Jedenfalls hatte er dann dadurch während der Ehe einen Verlust (Anfangsvermögen höher als Endvermögen), auch wenn am Ende noch etwas übrig blieb.
Sie hingegen hatte am Anfang nichts, nichts gerbt und nun ein kleines Endvermögen. Mein LG hat ihr dann erklärt, dass der Zugewinnausgleich - wenn sie dann darauf besteht - dann auch durchgezogen wird, egal wie er ausgeht. Und dass Zugewinnausgleich auch nicht heißt, dass man dem Anderen zum Schluss die Hälfte davon gibt, die man hat. Als ihr dann dämmerte, dass sie tatsächlich in die Gefahr läuft "von ihrem Bißchen" was abgeben zu müssen, war der Verzicht plötzlich kein Thema mehr.
Der Verzicht auf den Zugewinnausgleich vereinfacht das Scheidungsverfahren und reduziert die Kosten. Es muss also nicht unbedingt sein, dass er Vermögen verschleiern will. Auf den Versorgungsausgleich würde ich aber definitiv nicht verzichten (zumal da, wie bereits oben geschrieben, auch das Gericht aufpasst, weil das ein Vertrag zu Lasten Dritter wird, wenn Du im Alter bedürftig wärst).
LG
Ich würde auch wissen wollen, worauf ich verzichte. Wir haben uns das damals alles ausrechnen lassen und dann verzichtet.