Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.
Es geht um einen Bekannten von mir. Er hat bis vor kurzem mit seiner neuen Freundin zusammengelebt, sie ist schwanger von ihm. Nun haben sie sich getrennt und sie ist zurück zu ihrer Ex.
Vor der Beziehung war sie nämlich mit einer Frau verheiratet, bzw sind sie immer noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Böse Zungen könnten behaupten das sie sich mit Absicht hat schwängern lassen.
Gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die gleiche Regelung wie in einer "normalen" Ehe, also das der jeweilige Partner dann als Elternteil angesehen wird?
Wie sieht es mit Unterhalt aus und wenn der richtige Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will?
Liebe Grüsse
Kind gezeugt, Frau zurück zur Ex
Nein diese Regelung gilt natürlich nur bei verheirateten Mann und Frau...da ja bei gleichgeschlechtlichen Partnern keiner Vater sein kann (bei zwei Frauen).
Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt und sie ihn als Vater beim Amt angibt, wird gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet und dann muss er natürlich UNterhalt für das Kind (und die Frau zahlen) Aber wenn es tatsächlich der Plan war, sich schwängern zu lassen, dann wird sie vielleicht gar keinen Vater angeben.
Will er das Kind nicht?
Er fühlt sich halt ver*rscht. Er hat schon eine Tochter und kümmert.sich super. Denke sie wird es drauf anlegen das sie Unterhalt für das Kind bekommt.
Ok also wäre es in diesem Fall nicht so das ihre Frau dann auch sorgeberechtigt ist?
Nein die andere Frau ist keinesfalls Sorgeberechtigt. Sie kann eine Stiefkindadoption anstreben, aber dieser muss der leibliche Vater zustimmen.
Die Mutter kann dem Vater den Umgang nicht verbieten, es sei den es liegt ein wichtiger Grund vor.
Leider habe ich keinen Rat für Dich… ich kann nur sagen: KRASS !!
Hilft Dir nicht, ich weiß… musste aber raus
"Gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die gleiche Regelung wie in einer "normalen" Ehe, also das der jeweilige Partner dann als Elternteil angesehen wird?"
Ja es gilt das Gleiche wie in einer normalen Ehe. Der Partner/die Partnerin in diesem Fall dürfte bei alltäglichen Sachen, die das Kind betreffen mitbestimmen und im Notfall sogar Entscheidungen alleine treffen. Außerdem düfte sie auch das Kind adoptieren.
Wenn die Exfreundin deines Bekannten also tatsächlich nur auf das Kind aus war, werden die 2 sich wohl vermutlich alleine um das Kind kümmern und er wär aus der Sache raus.
Dennoch ist er der Vater, wodurch seine Freundin/das Kind Anspruch auf Unterhalt hat.
Im Grunde hat er eine recht gefestigte Position.
Er kann heutzutage jederzeit verlangen, dass die Vaterschaft festgestellt wird und er eingetragen wird. Damit ist er natürlich auch verpflichtet Unterhalt zu zahlen, aber er hat damit auch Rechte. Beispielsweise kann er dann auch das Sorgerecht beantragen. Er hat ein Umgangsrecht. Wenn er will, wird also sein Kind sehr wohl wissen, wer der Vater ist und mit dem Vater aufwachsen.
Falls der Plan der beiden Damen irgendwie wirklich hinterlistiger Natur war, dann kann er das ziemlich vereiteln. Zwar ist sie nun wirklich schwanger, aber das Kind hat einen Vater.
Hallo,
Das klingt nach einer sehr miesen Nummer oO
Aber wenn die beiden schon zusammen gelebt haben? Wie lang waren die denn zusammen? Wenn die Alde nur geplant hatte Schwanger zu werden?
Wenn er denn Kontakt zu dem Kind haben möchte.. Dann kann er ja einen Vaterschaftstest verlangen. Am besten zu einem Anwalt gehen!
Wenn er mit dem Kind nichts zu tun haben möchte, dann würde ich einfach mal nichts tun, und abwarten ob sie ihn angibt. Denn vielleicht möchte sie das ja garnicht.
Kann er denn mal mit ihr reden und sie persönlich fragen wie sie das sieht?