Hallo zusammen,
was kann ich tun, wenn mein Ex-Mann sich weigert, mir den Anteil der Gerichtskosten für die Scheidung zu erstatten? Ich habe 100 % der Gerichtskosten bezahlt, da ich bei der Scheidung anwaltlich vertreten war, mein Ex nicht. Im Scheidungsurteil steht, dass die Gerichtskosten hälftig von beiden Parteien zu tragen sind.
Ich habe ihm Ratenzahlung angeboten, es würde mir sogar reichen, wenn er mir ab und an mal nen 20er in die Hand drückt - er weiß, dass ich gewissenhaft darüber Buch führen würde. Aber es kommt so gar nichts, lediglich Achselzucken.
Da der Betrag nicht immens ist, mir aber sehr helfen würde, würde ich ungern einen teuren Anwalt drauf ansetzen, da ich befürchten muss, dass das Honorar den Wert errreicht oder sogar übersteigt. Verzichten kann und möchte ich auf das Geld aber nicht.
Habt ihr eine Idee, welche rechtliche Handhabe ich habe?
Vielen Dank und Gruß
Claudia
Ex-Mann weigert sich Gerichtskostenanteil zu erstatten
Hallo
lass ihm einen Mahnbescheid zukommen.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3898094-1371451751146&Command=start
Kannst Du hier erstellen und dann ans zuständige Gericht schicken
Gruß
Guten Morgen,
danke - auf solch einen Tip in der Art habe ich hier gehofft
Dann muss ich das wohl so machen - auch wenn ich eigentlich nicht solche Seiten je aufziehen wollte, aber sein Desinteresse zwingt mich dazu.
Danke Dir,
Grüße
Claudia
Hallo,
den Mahnbescheid brauchst Du nicht. Die Anwältin soll einen Kostenausgleichungsantrag stellen - der kostet nichts extra und gehört zum Verfahren dazu. Dann kannst Du den Betrag - wie schon unten geschrieben - vollstrecken lassen.
LG Anja
Hi,
hatte Deine Anwältin die Kostenausgleichung beantragt? Dann gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Das ist ein Titel mit dem Du zum Gerichtsvollzieher gehen kannst. Dafür benötigst Du keinen Anwalt.
Viele Grüße
Guten Morgen,
nein, so etwas hat sie nicht beantragt.
Danke Dir trotzdem!
Grüße
Claudia
Dann muss sie das noch tun. Das ist Teil der anwaltlichen Vertretung 1. Instanz. Hast Du ihr denn schon gesagt, dass er nicht zahlt?
Ich hab das damals in einem Telefonat meiner Ex-Schwimu gegenüber erwähnt.
Zwei Tage später hatte ich das Geld, von meinem Ex, dem seine Mutti wohl den Marsch geblasen hatte
LG
Nina
Ich weiß nicht genau wie es bei euch war, aber bei uns kam nach dem Scheidungsurteil nochmal eine Rechnung vom Gericht. Diese ging dann an meinen Ex. Die Kosten vor der Scheidung habe ich getragen.
Wie bereits gesagt, lass die Anwältin einen Kosten Festsetzung sang rät stellen. Dieser dürfte auch keine weiteren Anwaltskosten entstehen lassen.
Dies ist ein vollstreckbarer Titel.
Erst wenn du ihn von der Anwältin vollstrecken lässt (was man aber auch selbst könnte) entstehen weitere Kosten (0,3 Gebühr beim Anwalt und GV ca. 25 für den ersten Vollstreckung aber sich). Die Kosten können aber mit vollstreckt werden).