Anwaltskosten, zu hoch?

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe mich vor sechs Monaten von meinem
Mann getrennt.
Sind dann relativ zeitnah zum Anwalt ( sein Anwalt) gegangen, um uns beraten zu lassen.
Haben dann auch alles soweit schon geregelt. Vermögensaufteilung, Verzicht auf Trennungsunterhalt, Verzicht auf Versorgung und Erbansprüche usw.

Der Vetrag wurde dann vor drei Wochen beim Notar beurkundet.
Jetzt hat mein "Ex"Mann gestern eine Rechnung über 2700€ vom Anwalt bekommen,die ich leider noch nicht gesehen habe.
Da wir uns die Kosten teilen, muss ich jetzt 1350€ zahlen.
Mir kommen die Kosten sehr hoch vor.
Wenn ich im Internet mal google, komme ich niemals auf diese Summe, vor allem weil dort auch überall schon die Gerichtskosten eingerechnet sind, die bei uns ja eigentlich noch nicht angefallen sind.
Einkommen liegen bei uns beiden zusammen bei ca. 4.000€ netto, plus 30.000€ Vermögen, aus einer Eigentumswohnung, ( davon werden wohl nur 5% berechnet, also 1.500€).2 Kinder und Verzicht auf Versorgungsausgleich.
Waren nur zwei Mal zur Beratung beim Anwalt. Danach hat er dem Notar das Schreiben zur Beurkundung zukommen lassen. Danach zweimal beim Notar, einmal dann zur Beurkundung.

Waraus setzten sich diese hohen Kosten zusammen?
Kann es sein das die Notarkosten auch in dem Rechnungsbetrag vom Anwalt enthalten sind?

Bin etwas erschrocken über die inmens hohe Rechnung. Vor allem wenn der Notar jetzt nochmal extra abrechnet.

Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Werde morgen mal die Rechnung verlangen! Danke!

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Hallo,
erst einmal solltet ihr euch klar darüber werden, dass eine Scheidung, für die arbeitende Bevölkerung zumindest, teurer ist als die Heirat samt Feier.
Dass ihr euch die Kosten teilen wollt, ist natürlich löblich, aber es ist SEINE Rechnung. Es ist SEIN Anwalt. Es gibt kein UNSER Anwalt bei einer Scheidung. Scheidungskosten sind mit entsprechender Begründung absetzbar steuerlich - er hat die Rechnung, du nicht!
Wenn du also die hälftigen Kosten tragen willst, dann nur mit Rechnung vom Anwalt auf DEINEN Namen.
Der Anwalt berechnet die Kosten im Voraus nach einer Tabelle. Er schätzt ein, wie teuer das ungefähr werden könnte anhand eures Vermögens und Einkommens und verlangt dann einen Abschlag. Schließlich muss er für viele Sachen in Vorkasse gehen. Mal ganz abgesehen davon, dass seine Arbeitszeit nicht kostenlos ist und die seiner Bürokräfte auch nicht - aber er zahlt z.B. auch das Geld an das Gericht. Am Ende bekommt dein - dann Exmann - eine exakte Auflistung eines jeden einzelnen Kostenpunktes...und damit auch noch die Aufforderung zur Begleichung der Restsumme X.
Er hat euch nicht die Notarkosten in Rechnung gestellt. Der Notar macht das extra noch. Meine Scheidungsfolgevereinbarung hat 1000€/Ehepartner gekostet - also insgesamt 2000€. Aber wie schon gesagt, wir hatten keinerlei Eigentum.

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Danke für deine hilfreiche Antwort.

Also haben wir jetzt wahrscheinlich schon im Voraus das bezahlt was es in etwa kosten wird, wenn die Scheidung dann nächstes Jahr vollzogen wird.
Dann wird die Abschlussrechnung hoffentlich nicht mehr ganz so hoch ausfallen.
Ist schon ganz schön heftig was das alles kostet, aber das es nicht günstig wird war mir schon klar.

Lg sommerkind

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Nein, das war nur ein Abschlag. Es kommt eine Nachzahlung. Die ist aber geringer....normalerweise.

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Hallo sommerkind,

ihr habt ja sämtliche Folgesache schon in der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung - sogar den Versorgungsausgleich - geregelt. Ich gehe davon aus, dass auch der Hausrat, das Umgangsrecht, die gemeinsame elterliche Sorge usw. geregelt wurden.

Die Beurkundung meiner Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung hat beim Notar ca. 1.300,00 € gekostet. Die Kosten meiner Rechtsanwältin für die Beratung bezgl. Hausrat, Umgangsrecht, Unterhalt etc. (ohne Versorgungsausgleich) und Mithilfe bei der Ausformulierung der Vereinbarung hat 5.500,00 € gekostet.

Der von dem Anwalt deines Mannes geltend gemachte Betrag von 2.700,00 € erscheint mir durchaus okay. Im übrigen sind Rechtsanwälte verpflichtet, nach der entsprechenden Gebührenordnung abzurechnen.

Viele Grüße
inliner13

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Hallo,

hab die Rechnung jetzt bekommen.
Es ist alles detailiert aufgegliedert.
Jeder Punkt, wie Versorgungsausgleich, Hausrat, Eigentumsangelegenheit, Unterhalt, Vermögen, wird extra nach einem Gebührensatz berechnet.
Dazu kommt dann noch die Gebühr des Anwalts und die Auslagen.

Passt also schon!

Danke nochmal für deine Antwort!