Verzicht auf Zugewinnausgleich - was bedeutet das genau?

Hallo,

in meiner Ehe (mit zwei Kindern 9 und 5) steht es schon seit längerem nicht zum Besten. (Mein Mann ist nicht immer ehrlich, und wenn sich die Gelegenheit ergebe, würde er auch fremdgehen, da bin ich sicher...aber, das will ich hier nicht weiter ausführen...Kompiziert eben/ das Vertrauen ist zz nicht da)

Meine Eltern wollen mir ein gr. Vermögen überschreiben indem ich höhere Mieterträge erwirtschaften werde.

Mein Mann hat in den letzten zehn Jahren fast durchgehend gearbeite und gut verient. Zudem hat er aber auch mehrere Monate Elternzeit genommen. Die Arbeit zuhaus habe ich eigentlich trotzdem komplett gemacht. Ich selber habe ca die hälfte der Zeit in der Ehe teilzeit gearbeitet und wirkliche nicht viel (im Verhältnis zu meinem Mann) verdient.

Nun möchte ich einen Ehevertrag, weil mein Vertrauen dahin ist. Ich möchte selber auf den Zugewinn verzichten, weil ich langfristg damit dann doch besser fahre. Würde ich mich jetzt sofort scheiden lassen, wäre ich zwar im Vorteil, aber dass will ich jetzt nocht nicht. Irgenwie hoffe ich noch.

Nach unsere Hochzeit habe ich eine Grundstück und Geld von meinen Eltern bekommen, dieses habe ich einen tag später zur hälfte an meinen Mann 50% übertrage, Wir habe dort unser Haus gebaut. Mein Mann hat den Größen Teil des Geldes für das HAUS gehabt, .er ca.2/3 ich 1/3. Rest 70000: Kredit... die im nächsten Jahr getilgt sind.

Jetzt muss ich vermutlich durch einen evtl Verzicht auf zugewinn, den ich mir wünsche, auf diese hälfte 50% des Grundstückst verzichten, oder? Mein mann sagt manchmal , wenn wir uns scheiden lassen, wird er im haus verbleiben, und ich soll mit den kindern ausziehen.
Das Haus ist mir eigentlich egal, aber ich möchte solange die kinder noch klein sind darin wohnen bleiben. was soll ich machen? mein mann kann sehr bösartig werden, wenn es um geld und haus geht. darum mache ich mir schon sorgen wie es weitergeht. er möchte mit macht das haus behalten...und mich möglichst auch nicht auszahlen. aber was steht mir den überhaut zu, nach verzicht auf zugewinnausgleich.

lg lea

(sorry wegen der schreibweise - bin unter zeitdruck - schreiben dann immer alles klein)

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Wenn du auf Zugewinn verzichtest, dann bekommst du eben keinen mehr.
Zugewinn ist z.B.:

Dein Mann hat während der Ehe 100000€ gespart. Die gehören nach wie vor ihm.

Bei eurem Grundstück/Haus sehe ich gar kein Problem in die Richtung. Nachdem das eh beiden von euch zu 50% gehöhrt partizipiert jeder ohnehin automatisch zu 50% am Zugewinn daraus.

Die 50% des Grundstückes an deinen Mann sind kein Zugewinn, sondern eine Ehebedingte Zuwendung.
Diese ist u.U. rückabwickelbar, wenn dem Gericht glaubhaft gemacht werden kann das die Zuwendung nur im Hinblick auf einen Andauernde Partnerschafft erfolgt ist, und ohne diese nicht erfolgt wäre. In diesem Moment wäre allerdings die Wertsteigerung des Grundstückes - auch durch den Bau des Hauses - nun wieder Zugewinn auf deiner Seite welcher deinem Ex auszugleichen ist.

Wenn dein Mann sich nur einigermaßen informiert wird es sich sowieso nicht auf einen Ehevertrag einlassen, denn leider ist es in der Praxis so das ER dadurch nur verlieren kann.
Die Gerichte neigen dazu Passagen, welche sie als überaus benachteiligend für eine Seite betrachten, für unwirksam zu erklären.
Dummerweise ist da die Messlatte was denn jetzt für wen "benachteiligend" ist sehr schief:

Wird ein nachehelicher UH vereinbart, und es stellt sich heraus das der gesetzliche Anspruch der ExFrau viel höher gewesen wäre, dann urteilen die Gerichte gerne "Die Arme Frau konnte bei Unterzeichnung die Tragweite gar nicht erfassen und ist somit unangemessen benachteiligt".
Ist allerdings umgekehrt der vereinbarte Betrag deutlich höher als der gesetzliche Anspruch, so heißt es "Was wollen sie denn - sie wußten doch genau was sie unterschreiben" ....

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Ein Ehevertrag funktioniert solange wie keine Kinder vorhanden sind und keine ehebedingten Nachteile. Du schreibst selbst... du hast Teilzeit gearbeitet, er Vollzeit und du hast Haushalt und Kinder gemanagt - eben das sind in der Ehe getroffene Entscheidungen und ehebedingte Nachteile.
Ein Amtsgericht würde bei der Scheidung diesen Vertrag sofort für ungültig erklären, weil er dich benachteiligt. Insofern muss ich meinem Vorschreiber echt zustimmen. Es ist wirklich so.
Also um den Zugewinnausgleich kommst du nicht herum. An deiner Stelle würde ich jedoch mal etwas Geld in eine Beratung beim Anwalt investieren.
Außerdem wird bei der Scheidung noch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dass ist die Teilung aller erworbenen Rentenpunkte während der Ehezeit von beiden Ehepartnern - er bekommt die Hälfte von dir und du die Hälfte von ihm. Es kann da auch wieder passieren, dass er der Gewinner ist. Du bekommst ja durch die Kindererziehung ziemlich viele Punkte.

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Danke. Ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Also, ich hoffe auf einen gegenseitigen Verzicht auf Zugewinn. Gruß Lea

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Danke. Ich habe mich leider nicht klar ausgedrückt. Ein gegenseitiger verzicht auf

Zugewinn. Wäre das möglich? LG Lea

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ich hoffe mal dein ehevetrag enthält danach auch eine klausel zum nachehelichen unterhalts(verzicht)!