Unterhalt an Ex

Hallo zusammen,
ich hab eine Frage und zwar... Ich wohne mit meinem Freund und meinem zwei jährigen Sohn (der nicht der leibliche Sohn von meinem Freund ist) zusammen, dazu kommt das ich im vierten Monat schwanger bin. Vor der Geburt unseres Kindes wollten wir auch noch heiraten, wobei er ja noch 300,- € sparen würde. Jetzt hat sich das Jugendamt bei meinem Freund gemeldet, er soll Unterhalt für seinen angeblichen Sohn zahlen... soweit ist die Sache ja klar, wenn er der Vater ist muss er auch zahlen. Das eigentliche Problem ist seine Ex Freundin, sie hat ihm immer gesagt sie kann keine Kinder bekommen und wenn sie welche hätte sollte der Vater nur zahlen und sich sonst raushalten. Jetzt kam ein Schreiben von ihrem Anwalt, mein Freund soll Unterhalt für seine Ex und das Kind zahlen. Meine Frage an sich ist. Wenn die Vaterschaft geklärt ist und er der Vater sein sollte, wie ist das dann mit der Zahlung? Gehen erst mein Sohn unser gemeinsames Kind und ich vor?
oder

gehen nur die drei Kinder vor?
oder
gehen nur seine leiblichen Kinder vor?
und
Muss er dann auch für seine Ex Freundin zahlen?
oder
Wird mein Geld an das Geld von meinem Freund angerechnet?

Danke für eure hilfe.

Lg

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Da fehlen wichtige Informationen um dir antworten zu können.

Wie alt sind die Kinder deines Freundes?

Dein Sohn und die Aussagen seiner Freundin, interessieren nicht.

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Also das Kind seiner Ex welches seins sein soll wurde am 1.7.15 geboren, unser Kind ist zum 7.2.16 ausgerechnet.

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Dann ist er selbstverständlich, ihr und dem Kind, zum Unterhalt verpflichtet. Unabhängig ihrer Aussage.

Da ich davon ausgehe, dass sich dein Mann die Zeugung weiterer Kinder gründlich überlegt hat, dürfte das kein Problem sein, den notwendigen Unterhalt aufzubringen.

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Die Kinder also seine beiden dann haben Vorrang vor dir. Er ist erstmal denen beiden Unterhaltsverpflichtet und dann dir bzw. auch der Ex, wenn das Kind unter 3 ist.

Deinem Kind ist er überhaupt nicht Unterhaltspflichtig, dein Kind hat doch einen anderen Papa der dir ggf. auch Unterhaltspflichtig ist.

Dein Geld wird nicht angerechnet lediglich beim Betreuungsunterhalt wird das mit einberechnet.

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Hallo.

>>> Dein Geld wird nicht angerechnet <<<

Das stimmt nicht so ganz ... sollte der KV durch die beiden Kinder zu einem Mangelfall werden, kann sein Selbstbehalt durchaus gesenkt werden, damit er zumindest den Mindestunterhalt zahlen kann.
Somit würde das Geld der TE indirekt durchaus eine Rolle spielen.

LG

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Ja ok stimmt daran hatte ich jetzt nicht gedacht.

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Kleiner Tip. Er sollte, bis raus ist ob er der Vater ist, den entsprechenden Unterhalt ab letzen Monat beiseite legen damit er dann nicht einen evtl. batzen Schulden abzahlen muss, das Geld fehlt euch dann später.

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Kindesunterhalt hat in jedem Fall Vorrang.

Dass die Mutter ihm vorgelogen hat nicht schwanger werden zu können / die Pille zu nehmen ist menschlich daneben, aber das hat auf den Kindesunterhalt einschließlich des Betreuungsunterhalts leider oder Gott sei Dank keine Auswirkungen. Das ist auch kaum beweisbar, er muss es einfach hinnehmen :-( Ein Umgangsrecht hat er durchaus und das ist heute auch durchsetzbar. Das kann die Mutter nicht verhindern.

Dein Kind hat einen anderen Vater, der ihm Unterhalt schuldet. Das wirkt sich nicht mindernd auf die Ansprüche der anderen Kinder aus. Bei euerem gemeinsamen ungeborenen Kind sieht das natürlich anders aus.

Die Mutter dieser Kinder kann nicht auf Unterhaltszahlungen verzichten, wenn sie - wie viele alleinerziehende Mütter - Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen muss. Es bringt euch wenig, jetzt auf die Ex sauer zu sein. Eine gemeinsame Lösung zwischen den jeweiligen beiden Elternteilen ist fast immer die beste Lösung für die Kinder.

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Wow, innerhalb von knapp 7 Monaten zwei Sozialfälle ungewollt geschwängert, das "schafft" auch nicht jeder Mann.

Die Ambitionen der Exfreundin (und auch deine) sind völlig egal , das Kind ist da und ist unterhaltsberechtigt.
Genauso wie das Kind das du erwartest.

Dein Erstgeborenes spielt auch in keinster Weise eine Rolle, nichteimal bei der Unterhaltsberechnung für dich.

Wenn die beiden Kinder "bedient" sind und noch Geld über seinen Selbstbehalt übrig ist, dann bekommst du und die Ex noch was, hört sich aber irgendwie nicht so an als wäre da dann noch viel zu holen.

Alles Gute

S.

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Ja der Zeitraum zwischen den Schwangerschaften ist schon der Hammer. Aber es sich um Sozialfälle handelt wissen wir doch gar nicht. Sie hat hat doch von den Einkommen der betroffenden Personen gar nichts erwähnt oder?

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Also die TE schreibt hier:

http://www.urbia.de/forum/27-trennung/4632992-unterhalt-an-ex/30737422

***oder muss ich dann WIEDER beim Sozialamt Geld für die laufenden Kosten beantragen damit das Geld für uns ausreicht.***

Bei der Ex ist es eher Spekulaton von mir:

Solche Unterhaltsansprüche im ersten Lebensjahr des Kindes (also im "Elterngeldjahr") sind meiner Erfahrung nach (fast) nur bei Sozialfällen bzw wenn es aus einer festen Beziehung mit Versorgerfunktion zur Trennung kam oder bei wirklich gut verdienenden Vätern relevant. Zweites und Drittes scheint nicht der Fall zu sein. Aber vielleicht täusche ich mich hier auch oder der Anwalt hat es halt einfach mal ohne Aussicht auf wirklich viel Erfolg versucht, kommt ja auch vor.

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