Liebe Foristen,
ein sehr guter Freund steckt in einer Zwickmühle.
Er lebt in einer Beziehung (unverheiratet) mit gemeinsamer Wohnung und zwei Kindern. (5 und 2 Jahre alt)
Die Vaterschaft ist anerkannt.
Die Kinder tragen seinen Nachnamen.
Eine Sorgeerklärung wurde von beiden Parnern unterzeichnet.
Er kümmert sich hauptsächlich um die Kinder. Er erledigt Kindergartenfahrten, steht mit den Kindern auf (sie schläft länger), spielt und lernt mit Ihnen. Das heist er bringt sich mehr ein. (Ich weis das ist schwer zu bewerten und evtl. subjektiv)
Nun ist es so, daß Sie Ihn permanent erpresst mit der Drohung er können gehen wenn es Ihm nicht passe und die Kinder bleiben bei Ihr. Sie sei Informiert und er hätte sowieso keine Rechte.
Er parriert aus liebe zu seinen Kindern und der Angst seine Kinder nur noch 14-tägig zu sehen.
Ich möchte Ihm gern diese Angst etwas nehmen weil das auf dauer krank macht und hilft sich besser durchzusetzen.
Die Kinder selbst leiden nicht unter der Situation.
Nun meine Fragen. Bitte nur konkrete Antworten und keine Vermutungen.
Gerne auch Verlinkungen zu Info-Seiten. Bitte keine Tips wie geh zum Anwalt oder zum Jugendamt oder Beleidigungen wie so ein Weichei usw.
Das Jugendamt ist leider nicht sehr Väterfreundlich und ein Anwalt zu teuer.
Alternative Ansprechpartner sind jedoch gerne gesehen.
Los gehts:
1. Kann Sie Ihn aus der Wohnung werfen, wenn keinerlei Gewalt oder Gefahr herrscht?
Z. B. Durch hinzuziehen der Polizei. Hat er das Recht die Kinder mitzunehmen wenn Sie Ihn auffordert das Haus zu verlassen?
2. Wenn Sie die Wohnung mit den Kindern in seinem beisein verlässt kann er ja die Kinder nicht festhalten sondern wird diese gehen lassen müssen um körperliche schäden zu vermeiden. Alernativ könnte Sie auch gehen wenn er arbeiten ist.
Ist hier eine sofortige Anzeige wegen Kindesentzuges empfehlensert und wenn ja an wen muß diese erfolgen. Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wenn nein wie solte man sich als Vater verhalten.
3. Welche Kriterien sprechen dafür dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht richterlich zuzugestehen?
4. Welche Präventivmaßnamen sind für den Vater empfehlenswert um für den "Ernstfall" vorbereitet zu sein?
5. Welche Zeugen sind zu einem Prozess zum Aufenthaltsbestimmungsrecht zugelassen? Geschwister, Eltern, Freunde, Tanten usw.
6. Spielen Erkrankungen (z.B. Parkinson) bei der richterlichen Entscheidung eine Rolle wenn diese momentan keine Auswirkung auf das Leben haben?
7. Gibt es Beratungsstellen wo man sich als dritte Person über die Rechte diesen Fall betreffend beraten lassen kann? Wenn ja welche.
Vielleicht gibt es betroffene Männer oder verständnisvolle Fraue hier mit Erfahrung welche mir helfen können, damit ich helfen kann.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Danke und einen schönen Abend
Drohung mit Trennung und mitnahme der Kinder - Rechte des Mannes
Hallo.
Ich denke mal, da wäre das Jugendamt erst mal die erste Anlaufstelle. Da kann er sich über seine Rechte aufklären lassen.
Gehen beide arbeiten, gehen die Kinder in die Einrichtung. Stehen beide im Mietsvertrag.
Du schreibst, die Kinder selbst leiden nicht. Woher weißt du das.
Weiß sie überhaupt, dass er Trennungsgedanken hat? Ich denke mal, sie spielt mit ihm und ist sich der Sache, durch diese Drohungen bzw. Erpressungen, gar nicht bewusst. Aber wenn er sich dieser Sache sehr sicher ist, dann sollte er Nägel mit Köpfen machen. Auch wenn es erst mal heißt, die Kinder zurück lassen. Denn in der jetzigen Situation ist keinem geholfen. Und eins ist sicher, die Namen, die sie haben (vom Vater), den werden sie immer behalten. Denn diese Namensänderung kann man nicht mehr rückgängi machen.
Alles Gute.
LG
Das Jugendamt ist leider heute immer noch sehr befangen was Männer betrifft. Habe aber auch schon daran gedacht Ihn mal hinzuschicken. Ich habe sogar schon einmal mit dem Jugendamt telefoniert aber das war völlig sinnlos. Die ältere Dame hat mich gar nicht ernst genommen. Jaja das wird schon wieder.., usw. Solange die Kinder gesund sind usw. müsse man sich keine sorgen machen.. blah blah
Rechtsauskünfte sind bei einem Anwalt zu erfragen, da könne Sie nichts sagen. Kollegen die gäbe es auch nicht. Also erstmal Sackgasse
Zur Info:
Beide sind Berufstätig.
Beide Kinder gehen in die selbe Einrichtung. (Montessori Kindergarten)
Mietvertrag kläre ich ab. Danke für den Tipp.
Das die Kinder nicht Leiden weiß ich weil ich beide Elternteile sehr gut kenne und oft zu Besuch bin. Beide Lieben Ihre Kinder auch wenn die meiste Arbeit am Mann hängen bleibt. Aber die Kinder werde da rausgehalten. Unterbewusst spielt sich da bestimmt etwas ab aber nicht für mich ersichtlich.
Auch bei Feiern aller Art ist man zusammen und unternimmt viel gemeinsam. Fast schon Familiär.
Deshalb möchte ich das ja auch alles wissen weil ich mir sorgen um meinen Freund mache.
Nicht er hat den Trennungsgedanken sondern Sie.
Sie bedroht Ihn permanent mit einer Trennung (nicht so schlimm) und Kindesentzug (extrem schlimm) wenn er nicht spurt. Sie agiert da eiskalt. Die Beziehung ist meiner Meinung nach völlig im Eimer und sie sind nur der Kinder wegen zusammen. (Meine Meinung, wer kann schon in die Tiefe blicken als externer Zuschauer).
Ich mische mich da auch nicht ein.
Er hat jedenfalls sehr große Angst seine Kinder zu verlieren, wegen ewiger Rechtsstreitereien und glaubt fest daran, dass eh in Deutschland die Mutter alle Rechte zugesprochen bekommt.
Weiterhin will er mit seiner Entscheidung den Kindern nicht die Mutter nehmen da diese noch klein sind und er sie vor seelischen Schäden schützen möchte und erträgt die Lebenssituation in dem er sich auf die Kinder konzentriert. Im Erstfall möchte ich aber das er gut vorbereitet ist.
Ich danke Dir sehr für deine Mühe. Hast mir ein wenig weiter geholfen.
Wäre schön wenn es noch jemanden gibt der auf die einzelnen oben genannten Fragen eingehen könnte.
LG & Dank
Vielleicht kann er sich erstmal an eine Familienberatungsstelle wenden?
Das klingt nach einer sehr sehr lieblosen Beziehung.
Hallo!
Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass ein volles Konto den einzigen Schlüssel zum Erfolg darstellt..
Sämtliche Auflistungen von erpresserischen SMS, und Beweise über Krankheit, und sämtliche datierten Übergriffe galten nichts
Dafür hat er aber einen 5-stelligen Betrag gezahlt ...
Seitdem glaube ich nicht mehr an dieses "Rechtssystem"....
Alles Gute!
Hmm ..
Heißt das du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht an deinen Ex-Mann verloren?
LG
ja
Huhu,
Vielleucht kommt es immer ein bisschen aufs Jugendamt an, aber ich glaube, dass Väter heute viel ernster genommen werden als noch vor ein paar Jahren. Ein Beratungsgespräch kostet nichts und er könnte sich informieren.
So schnell kriegt auch ein Elternteil nicht das ABR (meine Erfahrung), wenn nicht irgendwie das Kindeswohl gefährdet ist und beide Eltern "erziehungsfähig" sind.
LG
Hallo,
ich möchte dir gerne antworten, vielleicht hilft es dir weiter.
Erstmal zu meiner Geschichte kurz. Vor 6 Jahren habe ich mich in einen Mann verliebt der mit seiner Frau 20 Jahre zusammen war. Er war auch wie dein Freund sehr unglücklich und wurde von seiner Frau ständig erpresst. Sie drohte ihm damit, dass er alles verlieren wird. Seine Kinder, das Haus und seinen Job. Dafür würde sie sorgen. Er hatte immer große Angst. Dann kam ich und wir verliebten uns beide. Nach einem Jahr traute er sich und er trennte sich. Das Haus gehörte ihm alleine. Sie zog mit beiden Kindern aus und der Kampf begann. Sein erster Weg war zum Jugendamt. Leider machte er da keine guten Erfahrungen. Die Antwort der Jugendamtsmitarbeiterin war:,, Besser der Vater ist tot, da haben die Kinder nicht so einen Stress"
Er ging zur Familienberatungsstelle und dort fanden dann mit seiner Frau gemeinsame Gespräche statt. Leider half das auch nicht viel. Er nahm sich einen Anwalt und obwohl er gut verdiente, konnte er Prozesskostenhilfe beantragen. Diese bekam er auch.
Das Unterhaltsverfahren und der Zugewinn ging realtiv schnell vonstatten. Auch die Scheidung ging schnell über die Bühne. Nun blieben nur noch die Kinder. Beide haben das Sorgerecht. Nach langem hin und her, etlichen Prozesstagen vergingen Jahre. Schließlich stellte das Gericht einen Anwalt für die Kinder. Auch das Jugendamt kam mit ins Spiel. Sie zeigte ihn etliche Male an und zog echt alle Register. Zum Schluss wurden die Kinder vom Richter vorgeladen. Er ist nun kein Wochenendpapa mehr. Er hat die Kinder zu gleichen Teilen in den Ferien und immer alle 1 1/2 Wochen fünf Tage am Stück. Die Kinder wollten das so. Sie sind auch noch relativ klein. Auch Weihnachten wurde geregelt. Immer im Wechsel. Ein Jahr er und ein Jahr sie.
Es war ein langer harter Kampf, aber es hat sich für alle gelohnt. Er hat noch seinen Job und sein Haus und kann seine Kinder öfters sehen wie manch anderer Vater.
Zu deinen Fragen: wenn er auch in dem Mietvertrag steht kann sie ihn nicht einfach so vor die Tür setzen. Wenn er gehen will, dann sollte er sich wirklich rechtlichen Beistand suchen. Mein Freund hätte oft falsch gehandelt aus Unwissenheit. Sollten die Kinder in Gefahr sein, kann er sie auch mitnehmen.
Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht an geht muss er auf jedenfall nachweisen können, dass er für die Kinder alleine Sorgen kann. Sprich finanzell sowohl auch zeitlich.
Wenn er auszieht oder auch sie auszieht, kann er es erstmal beantragen.
Was für Zeugen sind wichtig? In unserem Fall wurde ich, der Anwalt der Kinder und die Jugendsamtmitarbeiterin befragt.
Wir haben leider keine guten Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Gesetzlich sind zwar Väter heute gleich gestellt, nur leider wird es immer noch anders praktiziert.
Mein Tipp ist wirklich, er sollte sich erstmal darüber im klaren werden, ob eine Trennung in Frage kommt. Wenn ja, dann sollte er sich an eine Beratungsstelle wenden. Familien, Chartitas oder auch bei der AWO. Bevor er handelt, immer erst Rat einholen. Einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Beratung kostet meist nicht soviel. Das würde ich auf jedenfall investieren, wenn ihm was an den Kindern liegt. Er soll sich nicht verrückt machen lassen. Bei uns ging es fünf Jahre. Ein schlauer Mann sagte mir mal, so lange noch kein endgültiges Urteil gesprochen ist, ist alles noch offen.
Er sollte mit ihr ein ernsthaftes Gespräch führen und ihr sagen, dass er keine Angst vor ihr hat. Es gibt die Möglichkeit gemeinsam an der Beziehung zur arbeiten oder er geht.
Er darf nicht ihr Spielball sein.
Ich hoffe ich konnte dir etwas Mut geben und dir helfen. Ich wünsche deinem Freund ganz viel Kraft.
LG
Hallo Kilian05,
vielen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung. Das mit den Jugendämtern habe ich auch schon oft gelesen und das mit der Prozesskostenhilfe ist interessant.
Fünf Jahre sindallerdings eine lange Zeit.
Mal schauen was die Zukunft bringt.
LG
1. Kann Sie Ihn aus der Wohnung werfen, wenn keinerlei Gewalt oder Gefahr herrscht?
Z. B. Durch hinzuziehen der Polizei. Hat er das Recht die Kinder mitzunehmen wenn Sie Ihn auffordert das Haus zu verlassen?
Kommt auf den Mietvertrag an: steht er alleine drin, kann er über die Wohnung bestimmen und sie auch rausschmeissen und umgekehrt. Stehen beide gemeinsam drin, kann sie ihn auch mit Polizei oder ähnlichem nicht rausschmeissen. Da würde dann (so glaube ich) in einem Scheidungsverfahren geklärt, wie man mit der Wohnung weiter verfährt, aber das dauert ja, und bis dahin muss sie ihn wohl dulden!
2. Wenn Sie die Wohnung mit den Kindern in seinem beisein verlässt kann er ja die Kinder nicht festhalten sondern wird diese gehen lassen müssen um körperliche schäden zu vermeiden. Alernativ könnte Sie auch gehen wenn er arbeiten ist.
Ist hier eine sofortige Anzeige wegen Kindesentzuges empfehlensert und wenn ja an wen muß diese erfolgen. Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wenn nein wie solte man sich als Vater verhalten.
Hmm, schwierig! Da sie ja im Moment beide Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, wird die Polizei wohl nicht gleich was unternehmen, wenn die Frau die Kinder irgendwohin mitnimmt. Allerdings darf sie natürlich nicht allein einfach so bestimmen, dass die Kids nun bei ihr in einer neuen Wohnung wohnen. Da würde ich mich unbedingt erkundigen, wie man darauf reagieren könnte, denn die Situation fände ich in der Tat gefährlich:
1. für die Kinder, weil sie ganz konkret so einem Gereiße und Gezerre ausgesetzt sind
2. das keine gute Ausgangslage für den Streit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht ist für den Mann. Wenn die Kinder ja schonmal bei der Frau sind, und dann dauert es ne Weile, bis solche gerichtlichen Verfahren in Gang kommen, und die Kinder haben sich dort schon eingerichtet und man würde sie dort wieder rausreißen und so....
Alos: unbedingt vermeiden bzw. sofort reagieren. Wie?! Keine Ahnung. Beratungsstelle/Anwalt fragen!
3. Welche Kriterien sprechen dafür dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht richterlich zuzugestehen?
Grundsätzlich sind Mann und Frau gleichberechtigt, es werden nicht (mehr) alle Kinder gleich der Mutter zugesprochen. Dennoch passiert das häufig. Ich glaube, das liegt zum Teil daran, dass es in den Köpfen der JA-Mitarbeiter/Richter/Gutachter manchmal immer noch so ein traditionelles Rollenverständnis gibt, wegen dem die Kinder den Frauen eher zugesprochen werden. Da kommt es dann manchmal einfach darauf an, an wen man da so gerät... Vor allem aber werden die Kinder auch deshalb häufig den Frauen zugesprochen, weil die Frauen tatsächlich häufig der wichtigere Bezugsperson für die Kinder sind. Meist nehmen sie viel länger Elternzeit, arbeiten Teilzeit um die Kinder zu betreuen, während der Mann Vollzeit außer Haus ist. Wie ist das bei deinen Freunden organisiert?! Denn das interessiert für die Beurteilung auf jeden Fall!
Auch die Meinung der Kinder ist letztendlich von Interesse (je älter die Kinder, desto wichtiger ihre Meinung!). Ich gehe davon aus, das in diesem Fall kein ganz schlagkräftiges Gegenargument (Gewalt, Drogen, oder so in die Richtung)vorliegt, warum die Kinder nicht bei einem der beiden bleiben sollten.
4. Welche Präventivmaßnamen sind für den Vater empfehlenswert um für den "Ernstfall" vorbereitet zu sein?
Puuh, keine Ahnung!
5. Welche Zeugen sind zu einem Prozess zum Aufenthaltsbestimmungsrecht zugelassen? Geschwister, Eltern, Freunde, Tanten usw.
Im Zweifel würden (glaube ich) so keine Zeugen vor Gericht geladen, sondern es würde ein Gutachten gemacht werden. Dabei würde vor allem der Umgang der beiden Eltern mit den Kindern beobachtet und die jeweilige Bindung eingeschätzt werden, auch, ob man willens ist, den Kontakt zum anderen Elternteil zuzulassen und zu fördern, wenn man die ABR zugesprochen bekäme. Evtl. können in einem solchen Gutachterverfahern auch andere befragt werden, aber ich kann dir mehr dazu nicht sagen und glaube, das ist sehr individuell.
6. Spielen Erkrankungen (z.B. Parkinson) bei der richterlichen Entscheidung eine Rolle wenn diese momentan keine Auswirkung auf das Leben haben?
Ich weiß nicht, wie es bei Krankheiten aussieht, die stark Lebenszeitverkürzend sind oder mit wiederholten langen Krankenhausauffenthalten verbunden sind, das beeinträchtigt ja den Alltag mit den Kindern doch. Aber konkret bei Parkinson wird das bestimmt keine Rolle spielen. Also, das würde mich schon sehr, sehr (!!) wundern.
7. Gibt es Beratungsstellen wo man sich als dritte Person über die Rechte diesen Fall betreffend beraten lassen kann? Wenn ja welche.
Beratungsstellen, die Dritte beraten würden, gibt es glaube ich eher nicht. Und ganz ehrlich, das ist glaube ich auch keine gute Idee. Sei da für deinen Kumpel, stärke ihm den Rücken, gehe meinetwegen gemeinsam mit ihm hin, wenn er Unterstützung braucht, aber das empfinde ich als unangemessen, wenn du alleine da jetzt Beratungsstellen aufsuchst... Für die betreffenden selbst gibt es einige Beratungsstellen, google mal, auch etliche kostenlose (DRK, Kirche) und eben unabhängige, wenn man nicht gleich zum Jugendamt will.
Alles Gute!
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
LG