Ärger mit Ex-Mann wegen Steuererklärung

Hallo ihr Lieben,
als erstes hoffe ich, dass ihr alle schöne Weihnachten hattet.

Ich muss mal grad etwas Dampf ablassen. Es geht um meinen werten Herrn Ex-Gemahl und seine Nachzahlung ans Finanzamt.

Leider habe ich, aufgrund mangelnden Wissens, für das Jahr nach unserer Trennung die Steuererklärung wieder alleine gemacht. Wahrscheinlich aufgrund dessen (und der Tatsache, dass wir beide die Änderung unserer Steuerklassen vergessen haben), musste er ein paar Tausend Euro ans Finanzamt nachzahlen. Er wollte, dass ich mich anteilig daran beteilige, weil er mir ja angeblich zu viel Unterhalt gezahlt hat (der Unterhalt wurde aber anwaltlich festgelegt, also kann er da gar nicht zu viel gezahlt haben). Er drohte mir schon an, dass es für das Jahr darauf genauso sein würde und ich mir ja an fünf Fingern abzählen kann, wie viel er da von mir verlangen wird.

Dieses Jahr kam er dann aber mit der Anlage U, die ich ihm bitte unterzeichnen möchte. Damit würde er wohl einer (größeren) Nachzahlung entgehen. Eine Nachfrage bei meinem Anwalt ergab, dass ich im Gegenzug von ihm die Unterschrift für meinen Nachteilsausgleich einfordern soll. Jetzt weigert er sich aber, mir seine Unterschrift zu geben, weil er das nicht fair findet, dass er "pauschal alle meine entstehenden Nachteile übernehmen soll".

Wäre es nicht für ihn günstiger, wenn er seine Unterschrift auf meinem Nachteilsausgleich leistet? Macht er das nicht, unterschreibe ich die Anlage U nicht. Damit würde er doch wissentlich einer hohen Nachzahlung ans Amt entgegen sehen. Die ich laut meinem Anwalt nicht mitzutragen habe. Oder?

Liebe Grüße.
patchoulie

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Hi,

das Jahr NACH der Trennung MUSST du einzeln veranlagen. Die Gemeinsame ist da gar nicht mehr möglich. Da hat sich dein Ex vermutlich unzulässig an Stkl. 3 festgehalten und ist auf die Nase gefallen?

Wg. der nachehelichen Solidarität "musst" du die Anlage U unterschreiben und "muss" er sämtliche entstehenden Nachteile ausgleichen.

Er soll sich schlau machen, dann rechnet ihr, ob es überhaupt lohnt. Da solltet ihr schon Einigkeit erzielen.

Grüße Küstenkönigin

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Hallo Küstenkönigin,

danke für deine Antwort.

Ja, er hat bis dieses Jahr noch an Steuerklasse III festgehalten, obwohl die Trennung schon zwei Jahre her ist.

Viele Grüße.
patchoulie

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Und der nacheheliche Unterhalt wurde nach Steuerklasse 3 berechnet? Das muss dann auch neu festgelegt werden und du wirst weniger bekommen

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Hallo,
doch, er kann schon deutlich Zuviel Unterhalt gezahlt haben. Im übrigen hat er tatsächlich Recht - Steuernachzahlungen und -erstattungen werden beim Unterhalt entsprechend berücksichtigt. Normalerweise macht das nur kaum einen Sinn, weil es unglaublich wenig ist. Nur offenbar habt ihr BEIDE eure Trennung nicht gemeldet (das Finanzamt hätte sonst automatisch den Ehegatten ebenfalls in die andere Steuerklasse sortiert - eine Meldung reicht nämlich völlig). Der Fehler lag also keineswegs nur auf seiner Seite. Bei ein paar Tausendern zuwenig an Steuern, wie du sagst, hätte der Unterhalt um einiges niedriger ausfallen müssen.
Der Anwalt hat den Unterhalt anhand des Einkommens der ihm vorliegenden Gehaltsabrechnungen berechnet. Die lagen ihm ausschließlich in der Steuerklasse 3 vor. Er hätte nach Steuerklasse 1 berechnen müssen, damit das jetzt gerecht gewesen wäre.
Google einfach mal nach Steuernachzahlung/ -erstattung und Unterhalt.
Ich würde ihm hier also entgegen kommen.

Wegen der Anlage...da hat dein Anwalt recht. Auf die Unterschrift hat er einen Anspruch, sofern er deine dadurch zusätzlich entstehenden Kosten übernimmt. Er soll keinesfalls ALLE deine Kosten übernehmen. Er ist ja trotzdem der große Gewinner dabei. Dadurch wird nur sichergestellt, dass du keine Kosten tragen musst.